WISO Sparbuch 2014 und 2015: EÜR und Umsatzsteuerklärung

  • Hallo zusammen,


    ich sitze aktuell noch an der Steuererklärung 2014 und habe Fragen zur Verwendung der WISO-Programme.


    Seit 2014 habe ich nicht nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern bin nebenberuflich als Freiberufler tätig und verwende daher für das Steuerjahr 2014 folgende Programme:


    WISO Sparbuch 2014: Hier habe ich bereits die EÜR und die Umsatzsteuererklärung 2014 erstellt. Beide Dokumente liegen ausgedruckt vor mir. (Freiberufliche Tätigkeit)
    WISO Sparbuch 2015: Hier erstelle ich gerade die "restliche" Steuererklärung 2014. (insb. zur nichtselbständigen Tätigkeit)


    Fragen:
    - Muss ich die Daten aus der freiberuflichen Tätigkeit noch in das WISO Sparbuch 2015 importieren, damit die Einkommensteuererklärung korrekt bzw. vollständig ist?
    - Oder ist die einzige Auswirkung einer Datenübernahme die korrekte Anzeige des Ergebnisses / der Erstattung in WISO Sparbuch 2015?


    Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich die Steuererklärung immer im ausgedruckten Zustand abgebe.


    LG
    Brooser

  • Muss ich die Daten aus der freiberuflichen Tätigkeit noch in das WISO Sparbuch 2015 importieren, damit die Einkommensteuererklärung korrekt bzw. vollständig ist?
    - Oder ist die einzige Auswirkung einer Datenübernahme die korrekte Anzeige des Ergebnisses / der Erstattung in WISO Sparbuch 2015?

    Guten Morgen,


    Bei der "Datenübernahme-Einkommensteuererklärung" werden entweder nur die Persönlichen oder alle Daten übernommen.(Abfragefenster)
    d.h. bei "allen" sind auch die vorjährigen Zahlen/Ergebnisse/Gewinneinkünfte enthalten.


    Mit WISO Steuersparbuch 2015 wird die Einkommensteuer für 2014 berechnet. (ist ja bei Dir so)


    Wenn Du also "alle" Daten aus 2013 "übernimmst" sind auch die Gewinneinkünfte aus 2012, welche ja die Besteuerungsgrundlage für 2013 waren dabei.


    Alle Angaben welche 2013 gemacht wurden, sind zur weiteren Bearbeitung und Überprüfung mit einem gelben Dreieck markiert.
    Auch Deine Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
    Also persönliche Angaben überprüfen evt. Änderungen vornehmen u. mit ok bestätigen. Schon wird aus dem gelben Dreieck ein grüner Kreis mit ok. Haken darin.


    Bei den Gewinneinkünften ist es ebenso.


    Entweder die neuen Zahlen in die jeweils mit gelben Dreieck versehenen Unterspalten eintragen, oder durch Datenübernahme aus dem Modul EÜR überschreiben lassen.
    Bei dem EÜR-Modul verhält es sich ebenso wie bei der Einkommensteuererklärung.


    Einnahme-Überschuss-Rechnung -> Datenübernahme-> (siehe oben)


    Und wenn es mal gar nicht weiter geht, entweder die Programminterne, sehr gute Hilfefunktion verwenden oder nochmal hier vorbei schauen.

  • Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich die Steuererklärung immer im ausgedruckten Zustand abgebe.

    Aber doch hoffentlich nur die Einkommensteuererklärung. EÜR und Umsatzsteuer sind per Elster abzugeben.

    • Offizieller Beitrag

    Und was hat das mit meiner interessierten Frage an den TE zu tun, warum dieser in der heutigen Zeit und zudem als Unternehmer tätiger Steuerbürger noch diese Abgabeart wählt, die m.E. für beide Seiten nur Nachteile hat?

  • warum dieser in der heutigen Zeit und zudem als Unternehmer tätiger Steuerbürger noch diese Abgabeart wählt, die m.E. für beide Seiten nur Nachteile hat?

    ?( :rolleyes: ach...und warum gibt es diese Ausnahme(n)?

    • Offizieller Beitrag

    ach...und warum gibt es diese Ausnahme(n)?

    Was spielt das denn für eine Rolle, wenn ich mich für seine/ihre persönlichen Beweggründe interessiere?

  • ich hoffe er übernimmt meine Antwort 1:1

    Und warum?
    Sorry, das klingt jetzt nach "ich will recht haben" ... :(


    Er/sie wird wohl Beweggründe dafür haben, die Papierform zu wählen. Das Hinterfragen dieser Gründe in Frage zu stellen, ist schon etwas verwunderlich. Die von Dir angeführte Härtefallregelung beinhaltet die Formulierung "... kann formlos erfolgen" und nicht "... muss formlos erfolgen".

    • Offizieller Beitrag

    ich hoffe er übernimmt meine Antwort 1:1

    Kannst Du Dich nicht einfach mal heraushalten, wenn man jemanden ganz persönlich und konkret etwas fragt. Oder glaubst Du etwas, mir sind die gesetzlichen Ausnahmemöglichkeiten etc. nicht bekannt? Darum geht es nicht und um Deine Meinung in diesem Fall ausnahmsweise auch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Sonst geht es gut, oder? Kannst Du es nicht endlich mal gut sein lassen. Oder soll ich mit den Worten eines Kabarettisten antworten?

    • Offizieller Beitrag

    Dann halt mal mit Dieter Nuhr: Wenn ... :censored: Nein, ich lasse es doch lieber.


    Und zur Härtefallregelung:
    1. wirtschaftliche Verhältbisse = nein, da der TE sich die Software ja bereits gekauft hat und insoweit keinerlei zusätzliche Kosten entstehen würden
    2. zu alt, sich einen Onlinezugang einzurichten = nein, da Onlinezugang ja offensichtlich bereits besteht; wie sonst könnte der TE sich hier äußern?


    Und nun bitte Schluss mit der Diskussion. Ich erwarte eine Antwort nur und ausschließlich von dem Befragten und würde mich über eine solche Antwort sehr freuen.

  • 1. wirtschaftliche Verhältbisse = nein, da der TE sich die Software ja bereits gekauft hat und insoweit keinerlei zusätzliche Kosten entstehen würden

    Man kann sich auch ein Smartphone kaufen nur um damit zu telefonieren, obwohl man damit auch surfen könnte.


    Reicht nicht einfach:

    Zitat

    Wenn sich der Jahresumsatz auf weniger als 17.500 Euro belaufen sollte ist eine Elster-Abgabe der Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht vorgeschrieben und kann formlos erfolgen.


    Vllt. will @Broooser aber bei der Abgabe auch nur ein Schwätzchen mit dem Servicemitarbeiter/in halten :rolleyes: :?:

  • gibt es dafür nicht die Möglichkeit der "privaten/persönlichen Konversation"?

    Ja, die gibt es.
    Aber die Antwort des TE könnte für die weitere Beurteilung (durch wen auch immer) von Bedeutung sein, miwe4 müßte sie also veröffentlichen (und dafür den TE extra um Erlaubnis fragen).


    Ich frage mich jetzt wirklich, was Du damit eigentlich bezwecken willst. ?(

  • Hallo maxi_floor,


    vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich bin mir nicht 100% sicher, ob ich mich verständlich ausgedrückt habe:


    Die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit habe ich erst seit dem 4. Quartal 2014 und habe daher die Vorsteueranmeldungen und die EÜR in der WISO-Version 2014 gepflegt. In der 2014er Version habe ich dann auch die Anlage EÜR 2014 und die Umsatzsteuererklärung 2014 erzeugt und ausgedruckt.

    Wenn Du also "alle" Daten aus 2013 "übernimmst" sind auch die Gewinneinkünfte aus 2012, welche ja die Besteuerungsgrundlage für 2013 waren dabei.

    Dann habe ich mit WISO Sparbuch 2015 die Steuererklärung 2014 gestartet und der erste Schritt war natürlich die Datenübernahme aus der Steuererklärung 2013 - dabei waren jedoch noch keine Daten zur freiberuflichen Tätigkeit, da die ja erst 2014 startete.


    Und jetzt kommt der spannende Punkt: Die Datenübernahme aus der EÜR 2014 habe ich in WISO Sparbuch 2015 auch gefunden, die Du hiermit wohl meinst:

    Bei dem EÜR-Modul verhält es sich ebenso wie bei der Einkommensteuererklärung.Einnahme-Überschuss-Rechnung -> Datenübernahme-> (siehe oben)

    Und mir dann aber die Frage gestellt, ob ich das noch machen KANN oder MUSS - da ich ja die ausgedruckten Formulare der EÜR 2014 und Umsatzsteuerklärung 2014 bereits habe.


    Was meinst Du?
    Für mich ist nicht ganz klar, ob nicht ggf. auf einem anderen Formular (Mantel?) somit irgendwelche Angaben fehlen?!


    --> Sinnvoller ist es vermutlich, da dann die Daten in einer Datei in WISO Sparbuch 2015 zusammen gefasst sind - ich würde nur gerade gerne die Zeit sparen. Da ich EÜR und Umsatzsteuererklärung gerade das erste Mal mache nervt mich das Thema eh schon :S

  • All: Ich wollte Euch nicht den Sonntag wegen meinem Hinweis auf die ausgedruckte Steuererklärung versüßen :saint:


    Den Hinweis habe ich zumnächst mal deshalb ergänzt um zu verdeutlichen, dass ich die EÜR und Umsatzsteuererklärung 2014 nach der Bearbeitung in WISO Sparbuch 2014 eigentlich schon fertig habe (in ausgedruckter Form).


    Warum in ausgedruckter Form? Nun ja, das ist eigentlich ganz einfach: Ich bin ein Gewohnheitstier und jede Steuererklärung ist für mich ein Graus - daher übernehme ich gerne die Daten aus dem Vorjahr, aktualisiere diese, drucke die Formulare aus und gebe die im Service-Center ab.
    Mich haben wohl die Hinweise in WISO tief traumatisiert, dass meine Eingaben nicht "Elster-konform" seien. In ausgedruckter Form werden meine Angaben jedoch akzeptiert, weshalb ich vorerst mal bei dem Format bleibe und bis jetzt akzeptiert mein Finanzamt auch die Offline-Variante bei meiner (kleinen) freiberuflichen Tätigkeit. :)


    Ich hoffe diese Antwort stellt Euch zufrieden. Schönen Abend! :P

  • Sinnvoller ist es vermutlich, da dann die Daten in einer Datei in WISO Sparbuch 2015 zusammen gefasst sind

    hallo Broooser,


    Wenn Du die Daten EÜR u. USt.-Erkl. aus 2014 übernimmst/importierst bist Du/Dein 2015er Steuersparbuch immer auf dem "neuesten Stand", und musst nicht nochmal alle Daten eingeben.
    Bei der Übernahme kannst Du auch entscheiden ob Saldenvorträge für das Jahr 2015 gemacht werden sollen. (würde ich machen)
    So kannst Du dann im Jahr 2015 weiter arbeiten.