Witwenrente: Vorschusszahlung: Wie eingeben und mit welchem Datum?

  • Hallo,


    (wo) muss ich die Vorschusszahlung zur Witwenrente eintragen, die man nach Tod des Partners erhält (3-facher Monatsbetrag)?
    Und mit welchem Datum? Dem des Erhalts des Bescheides des RentenService -- oder dem des Erhalts der Zahlung (ggf. erst im Folgejahr)?


    Danke und Gruß

  • Witwenrenten, auch Vorschusszahlungen, gehören zu den Renten wie alle anderen auch. Also in Anlage R eintragen. Sie gehören, wie alle anderen Zahlungen auch nach § 11 EStG in das Jahr, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden. Wenn die Vorschüsse also 2015 gezahlt wurden, müssen sie 2015 eingetragen werden, die Abrechnungsspitze dann 2016 (falls er dann der endgültige Bescheid und die Zahung vorliegen). Wenn die Vorschüsse auch erst 2016 gezahlt wurden, erst in der Erklärung für 2016.

    • Offizieller Beitrag

    Da braucht man sich ausnahmsweise einmal selber leinen Kopf drüber zu zerbrechen. Da sowieso die Leistungsmitteilung der die Rente zahlenden Stelle zu übernehmen ist, einfach diese eintragen bzw. anfordern und dann eintragen. Die von dieser dem FA elektronisch übermittelten Zahlen/Daten sind maßgeblich und zwingend anzusetzen. Auf Richtigkeit prüfen sollte man die Zahlen natürlich trotzdem.