Kilometerpauschale Differenz zur Arbeitgebererstattung

  • Guten Tag,
    mein Arbeitgeber erstattet für Dienstreisen mit dem eigenen PKW 0,20 Euro. Mir stehen aber 0.30 Euro zu. Wie gebe ich die Differenz (also die 10 cent) in den Abrechnungen für die Dienstreisen ein?
    Sorry, falls die Frage schon mal gestellt wurde - ich habe es nicht gefunden
    ...und Danke

  • Du gibst die Fahrten in den Dienstreisen ein (mit den gesetzlich vorgesehen 0,30 €/km) und setzt dann die Arbeitgebererstattung offen ab.

    • Offizieller Beitrag

    Du gibst es in der Eingabemaske an der Stelle an, in der nach den nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen steuerfreien Arbeitgebererstattungen gefragt wird. Einfach mal in die Programmmasken zur Auswärtstätigkeit schauen.

  • Ich muss dann die 20 cent mal Kilometer als steuerfreie Erstattung angeben.

    Richtiger ist, den wirklich erstatteten Betrag einzugeben. Ist zwar wahrscheinlich der gleiche Betrag wie das Produkt aus Kilometer und 20 Cent je km - aber entscheidend ist die tatsächliche Erstattung und nicht ein selbst errechneter Wert.

  • Ich glaube, so meint der TE es. ;)

    Ich gehe auch davon aus. Aber der Hinweis hilft später hier Lesenden, nicht einem Mißverständnis aufzusitzen. Wie Du ja in einem anderen Thread schon geschrieben hast, sind umgangssprachliche und steuerrechtlich korrekte Formulierungen häufig nicht identisch, manchmal sogar konträr zueinander. So z. B. auch vom TE:

    Mir stehen aber 0.30 Euro zu.

    Ihm ist klar, daß er die steuerliche Absetzbarkeit meint (uns ja auch), aber "zustehen" ist halt was anderes. Wir erleben es ja oft genug hier, wie stark sich falsche Meinungen/Vorstellungen im Bewußtsein verankert haben.


    Und der AG kann ja auch mal versehentlich mehr oder weniger als das genannte Produkt erstattet haben, zumindest im ersteren Fall werden viele Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nicht darauf hinweisen - nichtsdestotrotz muß die korrekte Summe der erstatteten Beträge angegeben werden.

  • Danke für die Antworten.
    Damit andere es vielleicht auch für andere hilfreich sein kann der Sachverhalt vielleicht etwas klarer:


    Ich gebe die gefahrenen Kilometer auf der Dienstreiseabrechnung an und berechne jeden Kilometer mit den bei uns vereinbarten 20 cent. Die Erstattung für die Dienstreise ergibt sich dann als Summe aus Verpflegungskosten, Kilometererstattung, Übernachtungskosten, Parken usw. (Auf der Lohnsteuerkarte taucht davon nichts auf).


    Damit bleiben für die Steuererklärung noch (neben den Pauschalen) diese 10 cent Differenz.


    Ich hatte gehofft, ich könnte die Höhe der Erstattung irgendwo für alle Diestreisen einstellen, so wie es - so entnehme ich es den Hinweisen im Programm - auch die Möglichkeit gibt, eine höhere Erstattung als die 30 cent irgendwo bei "Verwaltung" einzustellen. Das wäre die "elegantere" Art gewesen, aber "Kilometer x 0,10 Euro" geht ja gerade noch im Kopf. :)

    • Offizieller Beitrag

    Es ist so wie vom Programm vorgegeben vorzugehen. Das ist auch schon durch das ELSTER-Verfahren der Finanzverwaltung so vorgesehen. Du ermittelst die nach Gesetzesgrundlage abziehbaren Reisekosten anlässlich Auswärtstätigkeiten und gibst an der/den dafür vorgesehenen Stelle/n die diesbezüglichen steuerfreien Erstattungen des AG an.

  • Du ermittelst die nach Gesetzesgrundlage abziehbaren Reisekosten anlässlich Auswärtstätigkeiten und gibst an der/den dafür vorgesehenen Stelle/n die diesbezüglichen steuerfreien Erstattungen des AG an.

    Genau das meinten


    babuschka

    Du gibst die Fahrten in den Dienstreisen ein (mit den gesetzlich vorgesehen 0,30 €/km) und setzt dann die Arbeitgebererstattung offen ab.

    und Du

    Du gibst es in der Eingabemaske an der Stelle an, in der nach den nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen steuerfreien Arbeitgebererstattungen gefragt wird.

    und ich

    Richtiger ist, den wirklich erstatteten Betrag einzugeben.

    ja schon vorher.


    Mit

    Damit bleiben für die Steuererklärung noch (neben den Pauschalen) diese 10 cent Differenz.


    Ich hatte gehofft, ich könnte die Höhe der Erstattung irgendwo für alle Diestreisen einstellen, so wie es - so entnehme ich es den Hinweisen im Programm - auch die Möglichkeit gibt, eine höhere Erstattung als die 30 cent irgendwo bei "Verwaltung" einzustellen. Das wäre die "elegantere" Art gewesen, aber "Kilometer x 0,10 Euro" geht ja gerade noch im Kopf.

    zeigte der TE, daß er es doch nicht so meinte, wie Du dachtest:

    Ich glaube, so meint der TE es.

    Ich hoffe, er hat es jetzt verstanden, daß es nicht um ein "gerade-noch-im-Kopf-gehendes" Ausrechnen geht, sondern um das korrekte Eintragen von Aufwendungen und Erstattungen.


    eine höhere Erstattung als die 30 cent irgendwo bei "Verwaltung" einzustellen.

    Du kannst in der Verwaltung das/die betreffende/n Kfz anlegen und alle Kosten für diese eingeben, z. B. Abschreibung, Versicherungen, Sprit, ... (dafür die Programmhilfe studieren) Sollten sich hier Kosten von mehr als 0,30 € je km ergeben, werden diese zum Ansatz gebrcht (es ist aber keine Erstattung), ansonsten die gesetzliche Pauschale von 0,30 € je km.