0,03%-Regelung

  • Hallo,


    ich habe mich nun ausführlich sowohl durch dieses Forum, als auch durch das Netz insgesamt gewühlt und keine Antwort auf meine Frage bekommen. Ich hoffe, sie ist nicht zu naiv...


    Folgende Situation:
    Seit letztem Jahr habe ich einen neuen Arbeitgeber, der mir einen Dienstwagen zur Verfügung stellt. Die private Nutzung ist - bis auf den Weg zwischen Wohnung und Dienstort (bzw. Ort des Arbeitsbeginns) - ausdrücklich untersagt. Es findet nur die 0,03%-Regelung (nicht die 1%-Regelung!!!) Anwendung, der Dienstwagen wird also als Geldwerter Vorteil versteuert. Meine Frage betrifft nun die Einkommenssteuererklärung: Darf ich die Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten absetzen und mache ich das im WISO-Steuerbuch so, als wenn ich einen Privatwagen nutzen würde? Was spielt das Fahrtenbuch, das ich führe, für eine Rolle. Ich habe nicht an jedem Arbeitstag im Jahr meinen im Vertrag angegebenen Dienstort angefahren, sondern bin oft auch direkt zu Kundenterminen oder anderen Niederlassungen gefahren.


    Danke im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Also sorry, kann ich nicht glauben. Dein Fall ist ein Standardfall. Bitte auch etwas Zeit investieren. wir können nicht immer für dieselben Fragen seitenweise dieselben Antworten geben. Und rechtlich hat sich da in letzter Zeit auch nichts geändert.

  • Bei den Threads in der Suche wird bei den Fragenden die 1%-Regelung plus die 0,03%-Regelung angewandt. Diese Situation und den Umgang hiermit finde ich auch im Netz. Bei mir findet nur Die 0,03%-Regelung Verwendung. Daher meine Frage...

    • Offizieller Beitrag

    Ja und? Sind die Antworten deshalb hinsichtlich der Anwendung der 0,03%-Regelung weniger aussagefähig? Ob mit oder ohne 1%-Regelung ändert doch nichts an der Lösung zur 0,03%-Regelung der Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstätte. Man muss auch mal etwas über den Tellerrand schauen.

  • Für mich sind sie nicht aussagefähig, ja! Ich bin kein Steuerexperte und habe hier nach bestem Wissen eine Frage gestellt. Danke, dass Sie sich Zeit nehmen. Bedeutet also, dass ich die Fahrten als Werbungskosten absetzen kann?

  • Hallo mcbero,


    es gibt auch das Handbuch im WISO steuer:sparbuch (Steuerratgeber). Dort findest du unter dem Punkt Werbungskosten 3.11 Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte folgenden Satz:
    Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug
    Benutzen Sie für die Fahrten Ihr eigenes Fahrzeug, können Sie nur die Entfernungspauschale ansetzen. Zu den eigenen Fahrzeugen gehören auch entgeltich oder unentgeltich zur Nutzung überlassene Fahrzeuge. Dazu zählen z. B. geliehene, gemietete, geleaste oder als Firmenwagen überlassene Pkws.


    Damit dürfte deine Frage doch ganz klar beantwortet sein. Und alles bei WISO aufzufinden, wenn man etwas sucht. Das ist das, was miwe4 dir eigentlich sagen wollte - wir sind hier nicht die "Sucher vom Dienst" für andere.

  • Danke für deine Antwort. Ich weiß was du meinst, denn ich bin in einem anderen Forum recht aktiv... Denke, dass man in der Regel recht schnell einschätzen kann, wer sich beim Suchen keine Mühe gibt. Bin aber nach (wirklich!!!) ausgiebiger Recherche nicht weitergekommen und davon ausgegangen, dass der eine oder andere Experte hier recht schnell und unproblematisch was sagen kann, ohne selbst suchen zu müssen. Auf die Idee mit dem Steuerratgeber war ich übrigens zwischenzeitlich auch noch mal gekommen. Da gibt es sogar den Abschnitt "Fahrten mit dem Dienstwagen zur ersten Tätigkeitsstätte", der mich aber auch nicht wirklich weitergebracht hat. Den von dir zitierten Abschnitt hatte ich noch nicht gelesen. Das klingt eindeutig. Weiter verunsichert hat mich nur die Aussage einer Kollegin (nutzt den Dienstwagen genauso wie ich), deren Steuerberater gesagt hat, sie könne die Kosten für ihren Arbeitsweg nicht absetzen?! Und nur um das Bild mal abzurunden: ich habe mich sowohl bei meinem Arbeitgeber, als auch beim Finanzamt erkundigt, die mir im ersten Falle keine Auskunft geben konnten und im zweiten nicht wollten...

  • Weiter verunsichert hat mich nur die Aussage einer Kollegin (nutzt den Dienstwagen genauso wie ich), deren Steuerberater gesagt hat, sie könne die Kosten für ihren Arbeitsweg nicht absetzen?!

    Also aus eigener Erfahrung: ich habe die Fahrten angesetzt (versteuert wurde sogar nur mit den 0,002%, da an weniger als 15 Tage im Monat Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfielen) und mein FA hat nichts dagegen gesagt.


    ich habe mich sowohl bei meinem Arbeitgeber, als auch beim Finanzamt erkundigt, die mir im ersten Falle keine Auskunft geben konnten und im zweiten nicht wollten...

    Dass das Finanzamt nicht wollte - die Beamten sind dazu verpflichtet, Auskünfte in Steuersachen zu geben. Du kannst schließlich mit deinen gesamten Belegen hingehen und die Finanzbeamten müssen dann mit dir zusammen die Erklärung erstellen, was du es dir nicht selbst zutraust oder .....


    Gruß nesciens

  • Fahrten mit dem Dienstwagen zur ersten Tätigkeitsstätte",

    Im
    entsprechenden Abschnitt " Werbungskosten->Wege zur Arbeit->(Entfernungspauschale) gibt es sogar 2 Videos die verständlich erklären was mit Entfernungspauschale und erste Tätigkeitsstätte gemeint ist.




    Was spielt das Fahrtenbuch, das ich führe, für eine Rolle.

    Das ist für Deinen AG wichtig, weil er u.a. den Geldwerten Vorteil nicht nach der 1% Methode versteuert, sondern nach Fahrtenbuchmethode

    • Offizieller Beitrag

    Dass das Finanzamt nicht wollte - die Beamten sind dazu verpflichtet, Auskünfte in Steuersachen zu geben.

    Sie dürfen auf konkrete Fragen konkrete Antworten geben, mehr aber auch nicht.

    Du kannst schließlich mit deinen gesamten Belegen hingehen und die Finanzbeamten müssen dann mit dir zusammen die Erklärung erstellen, was du es dir nicht selbst zutraust oder .....

    So in der Konsequenz gemäß der Formulierung würde ich das verneinen.