Einnahmen aus Appstore wo seit 2015 MwSt bereits einbehalten wurden richtig buchen

  • Hallo liebes Forum,


    habe seit einigen Wochen ein Problem mit dem Finanzamt.
    Und zwar verkaufe ich als Nebenerwerb Apps über die gängigen AppStores wie z.B. Google.


    Bis zum 1.1.2015 war das auch kein Problem mit der "Mein Büro" Software zu buchen.
    Die Einnahmen wurden eingetragen und zum Jahresende wurde die zu leistende Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt..... fertig.


    Seit dem 1.1.2015 behalten aber die AppStores die Mehrwertsteuer automatisch ein und führen diese an das jeweilige Finanzamt in der EU ab.
    Das heißt also das ich theoretisch Zahlungen (weiß nicht ob man das Provision nennen kann) erhalte wo die Mehrwertsteuer bereits geleistet wurde.


    WIe buche ich diese nun aber korrekt????




    Das Finanzamt konnte mir da nicht wirklich weiter helfen weil die mir nicht glauben, dass der AppStore die MwSt einbehält und abführt.
    Über Google Play erhalte ich aber auch keine Belege bzw Rechnungen die mir dieses beweisen. Lediglich an den Summen kann man das erkennen wenn man nachrechnet.....
    Das Finanzamt hat mit solchen Fällen (seit 1.1.2015) bisher noch keine Erfahrungen und ist daher genau so wie ich ratlos.
    Empfohlen wurde mir die Software korrekt einzustellen damit die Einnahmen richtig verbucht werden

  • Hallo Maulwurf23,


    danke für die schnelle Antwort....
    Wenn ich den Artikel hinter dem Link lese geht es hier ja eher darum wie ich es berechnen müsste wenn ich selber einen AppShop betreiben würde oder digitale Produkte direkt vertreibe.
    Da aber Google der Betreiber des AppShops ist und dem Käufer eine Rechnung im eigenen Namen ausstellt, führt Google auch die Mehrwertsteuer in dem jeweiligen Land direkt ab.


    Am Ende bekomme ich den Verkauspreis - Mehrwertsteuer - GoogleGebühr


    Nur weiß ich nicht wie ich dieses in der Software korrekt eintragen muss.....

  • zum Jahresende wurde die zu leistende Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt.

    Das Finanzamt konnte mir da nicht wirklich weiter helfen weil die mir nicht glauben, dass der AppStore die MwSt einbehält und abführt.

    Aber eine USt.-ID hast Du und eine Zusammenfassende Meldung (ZM) machst Du auch?
    Das wäre das erste was Das Finanzamt prüfen könnte / würde.


    Welches Erlösekonto hast Du eigentlich nach dem 01.01.15 bebucht?
    Mit USt.-ID und ZM wäre eigentlich das Konto 8336 zuständig


    nicht als Verkäufer auftrittst,

    Provisionen sind eigentlich nichts anderes. Und @colt sollte eine Abrechnung (welche dann wie eine Rechnung fungiert) erhalten.

  • Eine Ust.ID habe ich neu beantragt. Die hatte ich schon immer aber durch einen Umzug und GewerbeUmmeldung war diese wohl laut Aussage vom Finanzamt nicht mehr mit meiner neuen Steuernummer verknüpft. Daher neu beantragt und warte noch auf Post.


    Eine Zusammenfassende Meldung? Nun, ich verbuche die Einnahmen die ich monatlich von Google bekomme (falls das als zusammenfassend betrachtet werden kann) in der Software. Das Konto kann ich grad nicht sagen weil auf nem anderen PC...


    Theoretisch könnte ja auch das Konto 8337 korrekt sein wenn ich das aus dem Link richtig interpretiere....
    8337 (Übrige steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet) wird ja auch oft verwendet, wenn man z.B. für Google AdSense die Werbekostenerstattung bekommt, da diese ja in Irland versteuert werden (oder irre ich mich da jetzt total)

  • Puh... ich versuch grade aus dem ZM-Kauderwelsch schlau zu werden....
    Ich weiß nicht ob das wirklich auf mich zutrifft...


    Für eine App über den AppStore von 1 Euro mit eventuell 20 Euro Umsatz im Monat so ein reisen Aufwand?
    Da braucht man ja nen Steuerberater der mehr kostet als man jemals einnimmt....


    Ich verstehe nicht warum ich hier ein Einzelfall bin und selbst das Finanzamt nicht weiß wie man das macht.
    Und ich glaube auch nicht, dass andere nebengewerblich tätigen solch einen Aufwand betreiben müssen oder tun....

  • Ich habe gerade noch folgendes gefunden was theoretisch übertragbar wäre (GoogleAdSense und GooglePlayApp)
    Dort wird auch das Konto 8337 erwähnt....



    http://lexwiki.de/faq/finanz-b…ds-und-adsense-verbuchen/


    Legen Sie ein neues Sachkonto „Erlöse Provisionen 13b“ als Kopie des Kontos „Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet“ (8337/4337 im SKR 03/04) an. Man könnte zwar auch die Originalkonten bebuchen, aber dieser Weg macht das Ganze übersichtlicher und vermischt die Provisionseinnahmen für Google AdSense nicht mit etwaigen anderen Einkünften, die nach § 13b UStG zu versteuern sind. Es wird auch hier empfohlen, eine „sprechende“ Kontonummer zu wählen, also 8513 bzw. 6613, aber das können Sie frei entscheiden. Alle Einstellungen bleiben so, wie sie beim Basiskonto 8337 bzw. 4337 hinterlegt sind.


    *EDIT*


    Erst später gesehen, am Ende des Artikels der Hinweis auf die ZM:
    Beachten Sie bitte, dass Sie für die Erlöse (je nach Umfang) monatlich bzw. vierteljährlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben müssen.


    Kann man das auch über "Mein Büro" erzeugen und online abgeben?

  • Legen Sie ein neues Sachkonto

    schau mal HIER rein.



    Kann man das auch über "Mein Büro" erzeugen und online abgeben?

    gib mal in der Suchfunktion google addsense ein ;) und nimm Dir Zeit zum lesen.
    Bei Konten Kopieren/Neuanlage kommt es darauf an wie gebucht wird und welche Konten verwendet / sichtbar sind.
    Ob eine ZM mit MBüro möglich ist....keine Ahnung (ich arbeite nicht damit)
    Sollte aber

  • Also in Bezug auf die Zusammenfassende Meldung habe ich schon einmal was gutes (für mich) gefunden:



    Zitat: Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG trifft keine Verpflichtung zur Abgabe der ZM.


    Quelle: http://www.bzst.de/DE/Steuern_…sende_Meldungen_node.html


    Daraus folgt:


    Zitat: § 19 Abs. 1 UStG .... Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird....


    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html


    Fazit: Da ich theoretisch durch die niedrigen Umsätze unter diese Regelung falle bin ich eigentlich nicht zur Abgabe der ZM verpflichtet.
    Bleibt jetzt nur noch mit dem Finanzamt zu klären ob die Einnahmen von Google auch als "Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet" gelten.......

  • Die Kleinunternehmerregel wende ich nicht an (muss man ja nicht).... aber vom Umsatz falle ich theoretisch unter diese Regelung.
    Die Aussage die ich aus den oben genannten raus lese besagt ja auch nur das man dieses erst ab gewissem Umsatz machen muss.... Für diese Kleinigkeiten ist es vermutlich nicht notwendig da zu aufwändig für die Behörde.....

  • Moin,


    ich will doch nur auf einen möglichen Stolperstein hinweisen ;)
    "Automatisch" ist das m.W. nicht - wenn also bei der Steuerlichen Erfassung auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wurde, ist man an diese Entscheidung für 5 Jahre gebunden..


    Gruß
    Maulwurf

  • moin moin,


    nochmal von vorne.
    Es wird nämlich immer verzwickter/komplizierter und damit eine abschließende Antwort immer schwieriger.

    Und zwar verkaufe ich als Nebenerwerb Apps über die gängigen AppStores wie z.B. Google.

    Da schreibt ein App-Entwickler:
    HIER wird noch VOR den ganzen "Kleinunternehmer" -Fragen auf das Hauptthema eingegangen.

    Zitat

    Frage: Ich bin seit dem Januar in der App-Entwicklung tätig und verkaufe diese auch im Google-Play-Store....Ich als Entwickler erhalte die Bruttopreis-Gebühren, die Google verlangt, und keine Mehrwertsteuern. Muss ich eigentlich Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und die Umsatzsteuer bezahlen, wenn ich selbst diese Steuern beim Verkauf einer App nie erhalte?
    Antwort: Ihre Leistung Google gegenüber Es handelt sich bei Ihrer Leistung um eine auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung. Für diese gilt seit dem 1.1.2015, dass sie dort erbracht wird, wo der Empfänger der Leistung ansässig ist, also in den USA. Damit unterliegen Ihre Leistungen nicht der deutschen Umsatzsteuer.


    Hier wäre zu klären ob die Apps von Dir entwickelt und als verkauft wurden, oder Du nur als Zwischenhändler auf Provisionsbasis fungierst.
    Hierzu gälte es natürlich diesen § mit in die Erwägungen einzubeziehen.


    Du siehst, alles ein Thema wo ein Steuerberater um Rat gefragt werden sollte.


    Unter uns. Ich möchte mir das nicht antun. wozu gibt es Leute die sowas gelernt haben. Bei Zahnschmerzen geht man ja auch zum Zahnarzt, und nicht in den Keller die Hilti holen


    Nahtloser Themenwechsel zur Kleinunternehmerregelung:

    theoretisch

    Und praktisch?
    Praktisch sah es doch bisher so aus :


    Die Einnahmen wurden eingetragen und zum Jahresende wurde die zu leistende Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt..... fertig.

    Also "Regelbesteuerung" trotz Umsätze welche die Kleinunternehmerregelung zugelassen hätte. (Vorjahresumsatz zzgl. der darauf anfallenden Umsatzsteuer war nicht höher als 17.500,--)


    Und es wurde auch jedes Jahr eine Prüfung vorgenommen, ob diese "Kleinunternehmerregelung" (nicht mehr als 17.500,--) auch für das nächste Jahr anzuwenden wäre, oder wurde dieses Wahlrecht bisher nur nicht wahrgenommen, weil....


    Fazit: Da ich theoretisch durch die niedrigen Umsätze unter diese Regelung falle bin ich eigentlich nicht zur Abgabe der ZM verpflichtet.

    theoretisch ja.
    Aber. Wenn Du gerne unter diese Regelung "fallen" möchtest, musst Du das dem Finanzamt melden, und bist für 5 Jahre daran gebunden.**
    Und noch etwas: In Rechnungen wird nur der Bruttobetrag angegeben (nicht zzgl.) Und es wird auch keine Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmen gezogen.


    Tut mir leid. Ich passe ....


    Nachtrag: ** da war maulfurf23 schneller.
    Egal, ich lass das jetzt mal so....

  • Hallo Maxi_floor,


    danke für die ausführliche Antwort.... da möchte ich natürlich versuchen die offenen Fragen darin noch zu erklären ;)


    - Also die Apps werden von mir entwickelt und im PlayStore eingestellt.
    - Die Kleinunternehmerregelung wurde geprüft und trifft in der Vergangenheit auch auf jedes Jahr zu.
    - Ich habe bei dieser Wahl mich aber für die "Regelbesteuerung" entschieden (Gründe lassen wir mal außen vor sonst wirds noch komplizierter)
    - Ein Steuerberater habe ich nicht hinzugezogen weil dieser mehr kosten würde als die paar Euro die ich einnehme


    Ich werde es nachher noch mal mit dem Finanzamt besprechen ob ich mit dieser Vermutung richtig liege.... Mal sehen was die sagen.

  • Mal sehen was die sagen

    Moin,
    ich würde Dir dringend raten, dass Du die Aussage schriftlich bekommst, wie Du mit den Erlösen verfahren sollst.
    Denn ein anderer Sachbearbeiter oder Prüfer könnte das ganz anders sehen und wie willst Du eine "Aussage" beweisen können.

  • - Ich habe bei dieser Wahl mich aber für die "Regelbesteuerung" entschieden

    und damit haben sich dein ganzen "theoretisch´s" nun ist "praktisch" also ZM angesagt. (schreib doch sowas gleich) ;)



    - Also die Apps werden von mir entwickelt und im PlayStore eingestellt.

    Da war mein Link oben ja gerade richtig.


    Ich werde es nachher noch mal mit dem Finanzamt besprechen ob ich mit dieser Vermutung richtig liege.... Mal sehen was die sagen.

    na dann...[Blockierte Grafik: http://t3.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcR1Bug3T9g7mtLSnv2RQ2vgrefJEujTNQJojYpP8wcEJE9xIQS5s0Iz]

  • Hallo in die Runde,


    ich krame den Beitrag mal weider hervor, da ich vor dem selben Problem stehe.


    Allerdings frage ich mich hier, ob es vielleicht irgendwie möglich ist, mir die Umsatzsteuern, die mir unrechtmäßig vom Erlös abgezogen wurden, entweder


    a) vom Finanzamt zurückzuholen, indem ich irgendein Dokument vorweise, so steht, dass die 19% einbehalten wurden oder
    b) von Apple und/oder Google zurückzuholen, indem ich dort irgendein Dokument vorlege, wo steht, dass ich unter die Kleinunternehmerregelgung falle


    Hat da jemand Erfahrung? Ist das zumindest möglich? Ich finde es schon extrem traurig, dass man sich als Entwickler jahrelang abschuftet und dann bleibt gerade mal 40 - 50% vom Erlös übrig. Ich muss ja auch noch Provision an Google und Apple sowie meinen normalen Einkommensteuersatz zahlen.


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!