Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen

  • Moin :)


    Als Handelsvertreter bekomme ich über meine Provisionen hinaus weitere Leistungen welche natürlich versteuert werden müssen.
    Meine Frage ist jetzt wie buche ich diese in meiner EÜR damit sie später in dem Punkt "Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen" erscheinen.


    Es geht um Zahlungen für meine Altersvorsorge, Krankentagegeldversicherung und Reisen.


    Edit: Und in welches Jahr zählt das überhaupt wenn man nicht Bilanziert? das Schreiben ist vom 06.03.2015, darin steht aber "Für das Jahr 2014" und "Zusage für Ihren Leistungsanspruch aus dem Versorgungswerk zum 01.12.2014"




    Vielen Dank.


    Beste Grüße
    Thomas

  • Ja, die Frage ist halt wann der Geldfluss ist :D das kann ich nicht nachvollziehen.


    "Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig", sollte es nicht eher eine Einnahme sein? Immer hin bekomme ich einen Betrag X von der Gesellschaft für meine Altersvorsorge bezahlt.


    Reisen: Ich habe Schulungsaufenthalte in Portugal und co. bei denen einzelne Tage privat sind und mit einem gewissen Satz als Geldwerten Vorteil angegeben werden müssen.

  • Moin,


    danke Dir :)


    Das Kto. 1820 ist ein Unterkonto der Privatentnahmen (Kto. 1800) und *sollte* dann entsprechend im EÜR-Formular auftauchen.
    Den Privatanteil der Reisen würde ich buchen: 1880 (unentgeltliche Wertabgaben) an 8925 (unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung - mit ganz wichtig - ^^ 19% Umsatzsteuer).


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    sollte es nicht eher eine Einnahme sein? Immer hin bekomme ich einen Betrag X von der Gesellschaft für meine Altersvorsorge bezahlt.


    Schulungsaufenthalte in Portugal und co. bei denen einzelne Tage privat sind und mit einem gewissen Satz als Geldwerten Vorteil angegeben werden müssen.


    Ich würde insoweit mal zu einer eingehenden Steuerlichen Beratung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten. Du scheinst ja nur für einen Auftraggeber tätig zu sein und da kann es einige Fallstricke geben.

    • Offizieller Beitrag

    Rentenversicherung ist geklärt. Habe 2 Angestellte, welche zusammen über 450 € verdienen

    Dir nahestehende Personen?

  • Habe 2 Angestellte, welche zusammen über 450 € verdienen

    das war auch nicht direktes Thema bzw. das kleinere aber notwendige Übel


    Es geht doch eigentlich um Zahlungen an Dich, (welche der Leistende, also die Gesellschaft ja auch irgendwie verbuchen muss)


    Also wie diese Leistungen, Umsatzsteuermäßig behandelt und in der EÜR bei Dir, deklariert werden sollen/müssen.


    immer hin bekomme ich einen Betrag X von der Gesellschaft für meine Altersvorsorge bezahlt.

    Wo wird der Zahlungseingang wie verbucht?

    Es geht um Zahlungen für meine Altersvorsorge, Krankentagegeldversicherung und Reisen.

    Wird über diese Zahlungen eine Rechnung Deinerseits ausgestellt?

    • Offizieller Beitrag

    Wird über diese Zahlungen eine Rechnung Deinerseits ausgestellt?

    Muss ja eigentlich, wenn er wirklich auf eigene Rechnung und Gefahr tätig ist. Und das erfolgt dann wohl im Form der Gutschrift. Und daraus ergibt sich doch eigentlich schon zwangsläufig wieder die Buchung beim TE.

  • Muss ja eigentlich, wenn er wirklich auf eigene Rechnung und Gefahr tätig ist.

    Es geht um Zahlungen für meine Altersvorsorge, Krankentagegeldversicherung und Reisen.

    Das ist ja die Krux an der Geschicht.
    Wir berechnen Ihnen wie folgt:

    Pos. 4) Anteile an unserer Altersvorsorge, Krankentagegeldversicherung und Reisespesen für das Jahr 2014 1 Stck Pauschle 1.453,--

    nun zzgl. 19% oder nicht? :huh: Ist ja schließlich keine "Leistung" erbracht, sondern nur eine Zahlung gefordert worden.

    Ich gehe davon aus dass das USt.-freie Provisionsumsätze (8510) sind. (Wenn mit 19% dann 8519)


    Und:
    Moment mal

    Und in welches Jahr zählt das überhaupt wenn man nicht Bilanziert? das Schreiben ist vom 06.03.2015, darin steht aber "Für das Jahr 2014" und "Zusage für Ihren Leistungsanspruch aus dem Versorgungswerk zum 01.12.2014"

    Versorgungswerk?
    Freiberufler?
    Beispiel
    Es ergeben sich ja immer neue Aspekte.

  • Ja, die Frage ist halt wann der Geldfluss ist das kann ich nicht nachvollziehen.

    Und warum? Du weisst doch, wann deine Auftraggeber dir das Geld gezahlt haben ...


    Die Bescheinigung des Versorgungswerkes ist etwas anderes. Hier werden dir die gesamten im Jahr 2014 von dir gezahlten Beiträge an das Versorgungswerk bescheinigt (also Zuordnung zum Jahr 2014) - hier aber als deine Ausgaben. Für die Behandlung in der EÜR ist jetzt noch interessant, ob deine Auftraggeber die Zahlungen an dich leisten und du dann die Einzahlungen in das Versorgungswerk machst oder ob die AG direkt an das Versorgungswerk zahlen.


    Eines aber ist sicher: wenn das Versorgungswerk schreibt "Für das Jahr 2014", betrifft es auch die Zahlungen in 2014.


    Aber das Ganze ist schon sehr mysteriös - nur ein Auftraggeber? Zahlungen an ein Versorgungswerk vom Auftraggeber?

  • Sorry, das ich erst jetzt antworte. Urlaub... :D


    Also noch mal in Ruhe:


    Ich bin gebundener Vermittler für die Deutsche Vermögensberatung, sprich Handeslvertreter nach §84 hgb. Wenn ich gewisse Umsatzziele erreiche bekomme ich Versorgungsleistungen.
    So habe ich eine Lebensversicherung inkl. Risikoabsicherung, Krankenhaustagegeld und eine Unfallversicherung. Diese laufen alle auf meinen Namen.
    Die Gesellschaft zahlt dort für mich jährlich offiziell eine Prämie ein sobald ich die Ziele erreiche. Allerdings sehe ich die Zahlung nicht direkt sondern bekomme dann nur das oben erwähnte Schreiben, in dem steht:


    "Mit diesem Schreiben erhalten Sie eine Zusage für Ihren Leistungsanspruch aus dem Versorgungswerk (von da wird gezahlt) zum 01.12.2014.


    Sie haben die Vorraussetzng für die Aufnahme in die Grundvesorgung erfüllt.
    Für diese Altersabsicherung haben wir einen Jahresbeitrag von .... € eingezahlt.


    Inen ist bekannt, dass die steuerliche Behandlung der Leistungen der Gesellschaft in Ihren Verantwortungsbereich fällt."


    Wird es jetzt etwas klarer? Oder verwirre ich jetzt alle noch mehr?
    :thumbsup:


    Edit: Ich wollte gerade noch eine weitere Leistung (ein Event) buchen. Dachte mir ich buche es an Geldkonto 1880 H. Aber von wo? Da ich als Finanzvermittler tätig bin habe ich ja Umsatzsteuerfreie Einnahmen. Zählt das dann aber auch bei Geldwerten Vorteilen? Nehme ich dann die 8929?

    • Offizieller Beitrag

    Also sieht es doch irgendwie nach einkommensteuer- und ggf. auch umsatzsteuerpflichtiger Betriebseinnahme in voller Höhe aus, die dann zusätzlich durch eine Privatentnahme wieder aus dem betrieblichen Bereich abfließt (vereinfachter Zahlungsweg). Könnte man aber auch wieder als zusätzliches Indiz einer Scheinselbständigkeit werten.