Neue Küche in vermieteter Wohnung absetzen

  • Hallo,


    ich bin gerade etwas überfordert mit der Absetzung einer neuen Küche. Ich bin insb. unsicher wo ich was im Program eingeben muss.


    Die Küche habe ich in mehreren Etappen (verschiedene Tage und Quittungen) bei IKEA gekauft. Es sind also hunderte Einzelteile. Die Küche habe ich selber aufgebaut - keine Monatagekosten.


    Wo /wie muss ich in WISO 2016 folgendes eingeben:


    a) Die Spüle und den Herd (unter 410 Euro) Bei Erhaltungsaufwendungen (direkte Zuordnung)???
    b) Weitere E-Geräte in der Küche (Einbaugeräte unter 410 Euro) Bei Werbungskosten->Abschreibung für Einrichtungsgegenstände->Vermietete Einrichtungsgegenstände???
    c) Muss ich die bei b) genannten Geräte grundsätzlich abschreiben auch bei weniger als 410 Euro?
    d) Wie mache ich das mit den Küchenmöbeln? Kann ich einfach die restlichen Posten zusammenzählen oder muss ich alles einzeln auflisten und ausweisen?


    Vielen Dank

  • Moin ...


    folge mal auf meinem Bild den Masken ...


    ... sofern alles und tatsächlich der Vermietung dient, würde ich ...


    ... vorbehaltlich anderer Meinungen alles in einer Summe angeben und alle Belege mit einer Exceltabelle erläutern.


    Bei der Nutzungsdauer der einzelen Teile must Du Dich informieren.


    ggf. die Liste splitten ...


    Wie gesagt, warte mal noch eine zweite Meinung hier ab ...


    In meinem Bild handelt es sich um eine vermietete Wohnung in einem selbstgenutzen Haus !!!
    Bei Dir kann es sich also auch um ein Vermietetes Objekt handeln !!!


    Gruß Kuddel

    • Offizieller Beitrag

    ... vorbehaltlich anderer Meinungen alles in einer Summe angeben

    Und schon ist die andere Meinung da. So generell lässt sich das nämlich nicht beantworten. ;)

    a) Die Spüle und den Herd (unter 410 Euro) Bei Erhaltungsaufwendungen (direkte Zuordnung)???

    Das kommt auf die jeweilige Region/Gemeinde an und was dort ortsüblich ist. Das kann dann auch nur der Herd sein oder sogar gar nichts (nackte Küche).

    b) Weitere E-Geräte in der Küche (Einbaugeräte unter 410 Euro) Bei Werbungskosten->Abschreibung für Einrichtungsgegenstände->Vermietete Einrichtungsgegenstände???

    c) Muss ich die bei b) genannten Geräte grundsätzlich abschreiben auch bei weniger als 410 Euro?

    d) Wie mache ich das mit den Küchenmöbeln? Kann ich einfach die restlichen Posten zusammenzählen oder muss ich alles einzeln auflisten und ausweisen?

    Meines Erachtens ist eine Einbauküche immer als Gesamtheit zu bewerten. Kaufst Du diese fertig, dann ist sie ja auch nicht auseinander zu reißen. Und was an Geräten dazu gehört sollte sich dann auch im Mietvertrag wiederspiegeln, der dann hoffentlich nicht mit einer Dir nahestehenden Person abgeschlossen ist bzw. auch wertmäßig entsprechend erhöht ist.

  • FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 28.1.2015, Az. 2 K 101/13
    Leitsatz:

    Zitat

    2a) Aufwendungen für Spüle und Herd als unselbständige Bestandteile des Gebäudes gehören zu dessen Anschaffungskosten, wenn diese Gegenstände bei Erwerb des Gebäudes (oder der Eigentumswohnung) bereits eingebaut sind. Lässt sie der Steuerpflichtige erstmals einbauen, so handelt es sich bei dem Aufwand um Herstellungskosten des Gebäudes. Werden vorhandene Gebäudebestandteile ersetzt, so führt dies in der Regel zu Erhaltungsaufwand. Dies gilt auch für Spüle und Herd.

    • Offizieller Beitrag

    Zitat hier: Einbauküche

    Und bei Komplettküchen mit Ihren Pauschalpreisen, und vor allem Pauschalnachlässen, bekommst Du auch Einzelpreise? Und echte Einbauteile, Kochfelder etc. kann man einzeln nutzen? Stelle ich mir witzig vor.


    Küche auf 10 Jahre und fertig, da wird sich niemand groß zanken.

  • und fertig

    wozu gibt es Abschreibungstabellen und z.B. solche Urteile?
    Könnte man ebenso sagen. "computer 1 Jahr aus und fertig" :rolleyes:
    Auto fängt eh es rosten an 2 Jahre und fertig....


    Ansonsten bist Du doch mit Auslegungen auch nicht so großzügig.


    Wie es letztlich @JumpingJackie macht ist ihre Sache.
    Den Weg dahin und wie es richtig ist, hat u.a. Kuddel1, mein Link zu Haufe, und zu Land-Data sowie das VG-Urteil v. 28.01.2015 aufgezeigt.

    • Offizieller Beitrag

    Ansonsten bist Du doch mit Auslegungen auch nicht so großzügig.

    Zum Glück stehe ich da mit meiner Meinung nicht ganz so alleine auf weitem Feld und Flur. :)


    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Einbauküche in einer vermieteten Wohnung - Quelle: www.roedl.de
    Und da dann bitte auch mal wieder bis zum Ende lesen:

    Zitat

    Das vorstehende Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein dürfte vor allem für Vermieter von möblierten Wohnungen von Bedeutung sein, da es ausführlich darlegt, wie verschiedene Einbaumöbel steuerlich zu beurteilen sind. Hierbei ist sicherlich von Interesse, dass das Finanzgericht im Gegensatz zum Bundesfinanzhof eine teilweise abweichende Ansicht vertritt. Aus diesem Grund wurde auch die Revision zugelassen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu sichern. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof die Gelegenheit nutzen wird, seine Ansicht zu bekräftigen oder zu überdenken bzw. zu präzisieren.

  • Danke schonmal für eure Meinungen und Gedanken.


    Dank @maxi_floor ist für mich geklärt, dass ich meinen Backofen und den Kühlschrank direkt absetzten kann (da jeweils unter 410 euro).



    Ich denke ich mache es so wie @Kuddel1 es vorgeschlagen hat. Ich mache eine Excel-Liste in denen ich die Teile grob zusammenfasse und mache dann unter "vermietete Einrichtungsgegenstände" einen neuen Eintrag zu den Küchenmöbeln die 10 Jahre abgeschrieben werden. Elektrogeräte dann eben seperat.


    Oder hat jemand Einwände / eine bessere Idee?

    • Offizieller Beitrag

    Dank @maxi_floor ist für mich geklärt, dass ich meinen Backofen und den Kühlschrank direkt absetzten kann (da jeweils unter 410 euro).

    Dann liest Du anscheinend nur, was Dir gefällt. Schade.


    Neue Küche in vermieteter Wohnung absetzen

  • Schade.

    Aus Deinem Link:

    Zitat

    dass das Finanzgericht im Gegensatz zum Bundesfinanzhof eine teilweise abweichende Ansicht vertritt. Aus diesem Grund wurde auch die Revision zugelassen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu sichern. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof die Gelegenheit nutzen wird, seine Ansicht zu bekräftigen oder zu überdenken bzw. zu präzisieren.


    "Teilweise abweichende Ansicht" mehr aber auch nicht. Bisher.... Wie heißt es so oft: ...das liegt in der Sichtweise des Betrachters.
    "Revison zugelassen" .......
    "es bleibt abzuwarten".....Und bis dahin? ...Ah...so...

    Bis dahin gelten eben die alten Regeln. All diejenigen, denen im Augenblick das Problem "unter den Nägeln brennt", wollen, können eben nicht auf ein "ob, wenn, möglich" warten.

  • Da ich ja keine geplante Einbauküche als "Ganzes" gekauft habe, ist es für mich möglich die verschiedenen Posten zu unterscheiden. Es ist für mich vorteilhaft vieles direkt in diesem Jahr geltend zu machen und eben nicht als gesamte Einheit über 10 Jahre abschreiben zu müssen.


    Außerdem bin ich noch Steuer-Newbie. Revisionen, Stellungennahmen und Steitereien mit dem Finanzamt über irgendwelche Urteile möchte ich nicht /traue ich mir nicht zu.

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem bin ich noch Steuer-Newbie. Revisionen, Stellungennahmen und Steitereien mit dem Finanzamt über irgendwelche Urteile möchte ich nicht /traue ich mir nicht zu.

    Und deshalb musst Du geltendes Recht nicht anwenden? Ich staune immer mehr. ?(

  • Da ich ja keine geplante Einbauküche als "Ganzes" gekauft habe, ist es für mich möglich die verschiedenen Posten zu unterscheiden

    :thumbup: ...und jeder Schrank ist für sich gesehen ein "selbstständiges Wirtschaftsgut"


    so auch der BFH in seinem Urteil v. 13.3.1990 (auch wenn dich Urteile nicht interessieren, so ist es oft besser, Aussagen zu untermauern)



    Bestes Bsp. sind Büroeinrichtungen.
    Warum sollte ein Besprechungstisch mit 8 Stühlen im Wert von 3.600,-- über 13 Jahre abgeschrieben werden, wenn jedes Teil selbstständig nutzbar ist und weniger als € 410,-- gekostet hat.
    Auch dabei wird nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

    • Offizieller Beitrag

    Sprechen wir mit den damaligen Worten (Neue Einbauküche in Mietwohnung) unseres häschens:

    Jedes einzelne Teil als GWG bezeichnen erscheint mir doch relativ absurd, soweit es sich um eine Einbauküche handelt!

  • Moin ...


    davon mal abgesehen ... Hallo häschen ... lange, lange nichts von Dir hier gelesen !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol: