Immobilienkauf Notarkosten

  • Hallo zusammen,


    ich habe im vergangenen Jahr eine Eigentumswohnung erworben und bin ein wenig verwirrt, wo ich die Kaufnebenkosten unterbringen soll, weil das offenbar bei WISO-Web an zwei Stellen möglich ist.


    Zum einen unter "Ermittlung der linearen / degressiven Abschreibung" -> "Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten": Hier gibt es eine Tabelle, die neben "Kaufpreis" auch die Punkte "Notarkosten" und "Beurkundung des Kaufvertrags" umfasst.


    Zum anderen unter "Werbungskosten" -> "Geldbeschaffungskosten" -> Hier gibt es ebenfalls eine Liste, die Punkte enthält wie "Notariatskosten für Grundschuldbestellung"


    Unter welcher der beiden Möglichkeiten halten ich denn nun die angefallenen Notarkosten fest, oder muss ich die aufteilen/aufdröseln?

    • Offizieller Beitrag

    Unter welcher der beiden Möglichkeiten halten ich denn nun die angefallenen Notarkosten fest, ... .

    Das ergibt sich doch aus der erbrachten Leistung des Notars. ;)

  • Das ergibt sich doch aus der erbrachten Leistung des Notars. ;)

    Ich stehe wahrscheinlich gerade auf dem Schlauch, kann dir jedenfalls nicht ganz folgen.


    Vom Notar wurde mir Summe X in Rechnung gestellt. Kann ich die einfach gesamt unter "Notarkosten" eintragen? Oder muss ich von dieser Summe den Teil, der die "Grundschuldbestellung" betrifft, abziehen und separat ausweisen?

    • Offizieller Beitrag

    Der Notar stellt doch nicht nur Kosten für die Grundschuldbestellung in Rechnung. Da gibt es ja noch andere Leistungen, z.B. die für die Erstellung des Kaufvertrags. Und das musst du eben strickt nach Programmführung trennen. Und was für welche Leistung in Rechnung gestellt ist, das ergibt sich zweifelsfrei aus der der jeweiligen Rechnung.

  • Alles klar, jetzt weiß ich zumindest was ihr meint.


    Ganz logisch finde ich es aber trotzdem nicht gelöst. Schließlich zählen die "Notariatskosten für Grundschuldbestellung" ja irgendwie auch zu den "Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten"...


    Trotzdem danke.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz logisch finde ich es aber trotzdem nicht gelöst.

    Selbstverständlich ist das logisch gelöst.

    Schließlich zählen die "Notariatskosten für Grundschuldbestellung" ja irgendwie auch zu den "Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten"...

    Nein, denn die gehören zu den Finanzierungskosten. Ohne die Grundschuldbestellung eben kein Darlehen.


    Die Notarkosten für die Auflassungsvormerkung wiederum gehört zu den Anschaffungskosten, um es mal zu vervollständigen. Diese ist nämlich wieder in Zusammenhang mit der Eigentumseintragung/-übertragung.