Kürzung des Vorwegabzugs (Günstigerprüfung Vorsorgeaufwendungen § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

  • Hallo zusammen,


    ich nutze das WISO Steuer-Sparbuch seit 4 Jahren. Jedes Jahr spuckt mir WISO im nachfolgenden Fall bei der Günstigerprüfung zu den Vorsorgeaufwendungen den gleichen "Fehler" aus:
    Bezieher einer Altersrente, mit Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit der von seinem Arbeitgeber Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhält.
    Jesdesmal ergibt die Günstigerprüfung, dass die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht (bis 2004) günstiger sei. Dies ergibt sich daraus, dass WISO bei der Berechnung nach altem Recht den Vorwegabzug nicht kürzt, obwohl der Rentner tatsächlich einen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Krankenversicherung erhält. Das Finanzamt nimmt hier natürlich eine Kürzung vor.


    Wieso kann dieser Fehler im WISO-Steuersparbuch nicht behoben werden ?


    Viele Grüße
    Tomek

    • Offizieller Beitrag

    Altersrente, mit Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit der von seinem Arbeitgeber Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhält.
    Jesdesmal ergibt die Günstigerprüfung, dass die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht (bis 2004) günstiger sei. Dies ergibt sich daraus, dass WISO bei der Berechnung nach altem Recht den Vorwegabzug nicht kürzt, obwohl der Rentner tatsächlich einen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Krankenversicherung erhält. Das Finanzamt nimmt hier natürlich eine Kürzung vor.

    Das Sparbuch in meiner Testdatei kürzt, je nach Einstellung der Berufsgruppe, ebenfalls. Schon mal in der Eingabemaske zum Arbeitslohn mit der Berufsgruppe experimentiert?


    Ansonsten derselbe Hinweis wie immer in derartigen Fällen. Ohne bereinigte Screens der betroffenen Eingabemasken wird alles zum reinen Ratespiel und wir müssen die Glaskugel zücken. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_glaskugel4.gif]

  • Der Vorwegabzug bei meinen Sonderausgaben wurde von 3000 € in 2015 auf 2400 € in 2016 gekürzt. WISO Sparbuch und der Bescheid vom FA stimmen überein. In 2017 wird der Betrag auf 1800 € gekürzt (Mitteilung FA). Über den Paragraphentext § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG fand ich keine Erklärung. Wer weiß da Bescheid und kann mir helfen?


    Gruß

    Maho18

    • Offizieller Beitrag

    Über den Paragraphentext § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG fand ich keine Erklärung. Wer weiß da Bescheid und kann mir helfen?

    Dann doch im Gesetzestext einfach einmal weiterlesen. In § 10 Absatz 4a EStG wird man dann bezüglich der Abschmelzung des Vorwegabzugs fündig: