Hallo zusammen,
ich nutze das WISO Steuer-Sparbuch seit 4 Jahren. Jedes Jahr spuckt mir WISO im nachfolgenden Fall bei der Günstigerprüfung zu den Vorsorgeaufwendungen den gleichen "Fehler" aus:
Bezieher einer Altersrente, mit Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit der von seinem Arbeitgeber Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhält.
Jesdesmal ergibt die Günstigerprüfung, dass die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht (bis 2004) günstiger sei. Dies ergibt sich daraus, dass WISO bei der Berechnung nach altem Recht den Vorwegabzug nicht kürzt, obwohl der Rentner tatsächlich einen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Krankenversicherung erhält. Das Finanzamt nimmt hier natürlich eine Kürzung vor.
Wieso kann dieser Fehler im WISO-Steuersparbuch nicht behoben werden ?
Viele Grüße
Tomek