Habe jetzt meinen papiernen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten. Wo finde ich jetzt den elektronischen in steuer:web?
Steuerbescheid beim Finanzamt abholen
- tomjones1
- Erledigt
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Wo finde ich jetzt den elektronischen in steuer:web?
Analog dem steuer:Sparbuch unter Punkt 4 "Steuerbescheid prüfen".
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Der Hinweis "Steuerbescheid abholen" fehlt bei mir? Dabei habe ich bereits den papiernen Bescheid . Muß ichvielleicht den Elektronischen Bescheid jedes Jahr beim Finanzamt neu beantragen?
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Muß ichvielleicht den Elektronischen Bescheid jedes Jahr beim Finanzamt neu beantragen?
Hast Du denn elektronisch per ELSTER abgegeben?
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Ja habe ich aus steuer:web heraus.
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Ja habe ich aus steuer:web heraus.
Und Du hast auch eine E-Mail Adresse bei der Abgabe eingegeben? Und den Steuerfall nach der Abgabe auch gespeichert?
Dann solltest Du mal den Support kontaktieren.Der Hinweis "Steuerbescheid abholen" fehlt bei mir?
Ist das eine Frage? Der Punkt 4 ist aber vorhanden?
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vllt. beim Versenden den Punkt "anfordern" + E-Mailadresse vergessen (nur per Post anfordern belassen)
Es geht hier um steuer:Web.
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Es geht hier um steuer:Web.
Bleib der Ablauf "Erfassen u. Bearbeiten der Daten nicht der gleiche, und nur der Anmelde u. Speicherort ändert sich? (Buhl-Konto/Cloud)
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Bleib der Ablauf "Erfassen u. Bearbeiten der Daten nicht der gleiche,
Die in Deinem Screenshot gezeigte Auswahlmöglichkeit gibt es im steuer:Web nicht (zumindest kann ich keine finden), nur die Notwendigkeit, eine E-Mail-Adresse für die Rücksendung einzugeben. Ohne diese kann man nicht absenden, der entsprechende Button ist nicht aktiv:
Deshalb mein Einwand - ich hatte das vorher natürlich getestet.
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Habe jetzt den support angeschrieben. Werde über Antwort berichten. Weiß natürlich nicht mehr, ob ich meine Mailadresse eingegeben habe. Normalerweise unterläuft mir solch ein Fehler nicht. Dieser Eintrag sollte sinnvollerweise vom Programm vorgenommen werden(mit Streichoption), weil in aller Regel auf diesen Service des Finanzamtes niemand verzichtet.
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weil in aller Regel auf diesen Service des Finanzamtes niemand verzichtet.
gewagte Behauptung. Es gibt noch jede Menge Leute, die die Erklärung in Papierform abgeben oder ohne Zertifkat. Dann bekommst du keinen elektronischen Bescheid. Und ich wage nicht zu schätzen, wieviele von denen, die mit Zertifikat abgeben, den elektronischen Bescheid haben wollen. Denn noch ist der elektronische Bescheid
a) fehleranfällig und
b) nicht rechtlich bindend, d.h. nur aufgrund des elektronischen Bescheids kannst du weder Einspruch einlegen noch Zahlungsansprüche ableiten.Gruß nesciens
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gewagte Behauptung
Sehe ich nicht so. Den Papierbescheid bekommt man auf jeden Fall. Hier geht es nur darum, ob man zusätzlich den elektronischen Bescheid haben möchte. Und da wüßte ich keinen vernünftigen Grund, warum nicht.
Es gibt noch jede Menge Leute, die die Erklärung in Papierform abgeben
Da stellt sich doch die Frage nicht.
oder ohne Zertifkat. Dann bekommst du keinen elektronischen Bescheid
Das kann so nicht stimmen:
Und ich wage nicht zu schätzen, wieviele von denen, die mit Zertifikat abgeben, den elektronischen Bescheid haben wollen. Denn noch ist der elektronische Bescheid
a) fehleranfällig und
b) nicht rechtlich bindend, d.h. nur aufgrund des elektronischen Bescheids kannst du weder Einspruch einlegen noch Zahlungsansprüche ableiten.Alles richtig, aber nur der elektronische Bescheid ist optional, der Papierbescheid hingegen nicht.
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Weiß natürlich nicht mehr, ob ich meine Mailadresse eingegeben habe. Normalerweise unterläuft mir solch ein Fehler nicht.
Kann ja sein, daß das zum Zeitpunkt Deiner Abgabe anders war als von mir jetzt beschrieben. Wie gesagt, bei meinem Test heute konnte ich nicht abgeben, ohne irgendetwas in das E-Mail Feld einzugeben. Wobei die Eingabe da offensichtlich nicht sofort validiert wird.
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Sehe ich nicht so.
Nun, das "niemand" in der Aussage ist für mich in der Tat eine gewagte Behauptung.
... oder ohne Zertifkat. Dann bekommst du keinen elektronischen Bescheid.
Da stimme ich Billy zu, das Zertifikat entbindet einen nur vom Ausdrucken und Versenden der komprimierten Steuererklärung (mit Telenummer). Außerdem geht die papierlose Steuererklärung meines Wissens auch noch nicht in allen Bundesländern - eine gleiche Einschränkung für den elektronischen Bescheid kenne ich nicht.
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Außerdem geht die papierlose Steuererklärung meines Wissens auch noch nicht in allen Bundesländern ... .
Das sollte meiner Erinnerung nach seit etwa Veranlagungszeitraum 2007/2008 in allen Bundesländern gehen. Buhl schreibt da auf Seite 3 seiner Info Papierlose Steuererklärung mit digitaler „ELSTER-Signatur“ - Buhl cs11000.pdf z.B.:
ZitatFür private Steuererklärung reicht hingegen die elektronische Signatur mithilfe des kostenlosen Software-Zertifikats „ELSTER -Basis“ vollkommen. Sie können damit nicht nur in allen Bundesländern Ihre Einkommensteuererklärung abgeben, ... .
- eine gleiche Einschränkung für den elektronischen Bescheid kenne ich nicht.
Wie soll denn eine elektronische Bescheiddatenrückübermittlung funktionieren, wenn der elektronische Erklärungsversand so nicht läuft?
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Wunder dauern halt etwas länger. Plötzlich habe ich eine Mail des FA im Eingang, dass der bescheid aus der WEBSite abgeholt werden kann. Halleluja.
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Wunder dauern halt etwas länger. Plötzlich habe ich eine Mail des FA im Eingang, dass der bescheid aus der WEBSite abgeholt werden kann. Halleluja.
Und ohne diese Mail geht eben gar nichts. Man bedenke, dass eben auch im FA einmal etwas bei deren eigenem ELSTER schiefgehen kann. Und wenn, wie hier eben, die Mail mal ausnahmsweise nach dem Papierbescheid ankommt.
Dem Support dann aber bitte auch eine Info geben, dass der Vorgang sich erledigt hat und warum er sich erledigt hat.
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Zu früh gejubelt. Die Elsterbenachrichtigung, dass die verschlüsselte Datei ab heute zur Verfügung stehe, ist zwar da. Die Abrufmöglichkeit auf der WEBSite fehlt noch immer? Lustig, wenn es nicht so deprimierend wäre.
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Vielleicht auch wieder zwei oder drei Tage Geduld haben.