Fälschliche Warnmeldung Kleinunternehmer-Grenze?

  • Hallo und zur Hülfe!


    Bei meiner Steuererklärung / EÜR (WiSo Mac 2015) erscheint bei der Rubrik "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer", wo ich meine Einnahmen für das Jahr 2015 eingegeben habe, die Warnung: "Die Vorjahresumsätze als Kleinunternehmer betragen mehr als 17.500 €".
    Ich bin seit 2014 als Kleinunternehmerin selbständig. 2015 war mein Umsatz über 17.500 Euro, ich führe also ab diesem Jahr (2016) Umsatzsteuer ab.
    In meiner Steuerklärung für 2015 mache ich aber noch als Kleinunternehmerin, da ich ja erstmalig über die 17.500 Euro-Grenze gekommen bin.


    Beim Klick auf das Fragezeichen erscheint dieser Hinweis:

    An dieser Stelle können Sie die Betriebseinnahmen eingeben, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit als Kleinunternehmer erzielten wurden.
    Ein Kleinunternehmer darf in diesem Fall in den Rechnungen keine gesetzliche Umsatzsteuer ausweisen und dementsprechend auch keine Vorsteuer geltend machen (beispielsweise beim Warenverkauf oder von erbrachten Dienstleistungen). mehr...
    Hinweis: Dieses Feld bezieht sich auf Einnahmen aus dem Vorjahr (2014), die erst im aktuellen Veranlagungszeitraum (2015) zugeflossen sind und daher in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung für 2015 angesetzt werden müssen.


    Habe ich meine Einnahmen in der falschen Rubrik angegeben? Oder liegt es daran, dass das Programm ja nicht wissen kann, dass ich 2015 ERSTMALIG über die Kleinunternehmer-Grenze gekommen bin?
    (Jedenfalls habe ich keine Einnahmen aus dem Vorjahr, die erst 2015 zugeflossen sind.)


    Was tun?
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ohne bereinigte Screens aller betroffenen Eingabemasken und des Programmhinweise kann man da eigentlich nur einen Eingabefehler bzw. einen fehlenden Eintrag zum Vorjahresumsatz vermuten.

  • Danke, miwe41!


    Hier vier - nicht bereinigte, aber unkenntlich gemachte - Screenshots, immer eine Ebene weitergeklickt. (Das meinst Du doch mit Screens, oder?)
    Wo müsste ggf. den Vorjahresumsatz eingetragen werden? (Hatte die Steuer 2014 auch mit dem Programm erstellt und diese Daten für 2015 übernommen)


  • Die Warnung betrifft doch erst das Jahr 2016. Für 2015 gilt die Kleinunternehmerregelung doch noch, wenn ich deine Screenshots richtig deute. Erst durch das Überschreiten der Grenze im Jahr 2015 entsteht ja die Umsatzsteuerpflicht ab 2016.
    Für 2015 hat dies m. E. nach keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen.


    Der Vorjahresumsatz muss bei Erstellung der Umsatzsteuererklärung angegeben werden in Feld 238 auf Seite 2.

  • Danke, nesciens!


    Dann werde ich mal den Haken "Warnung ignorieren" setzen und schauen, ob die Übertragung mit Elster funktioniert.
    (Umsatzsteuererklärung mache ich je erst ab 2016, da kann ich also nichts eintragen für 2015.)


    Finde es aber schon seltsam, dass man nicht irgendwo angeben kann, dass man zum ersten Mal über die 17.500 gekommen ist und somit trotzdem noch Kleinunternehmer war in dem betreffenden Jahr.
    Ich fürchte WiSo wird mich als Kundin verlieren, ich blick echt nicht mehr durch...


    Danke & schöne Grüße

  • hallo zusammen,



    Ich bin seit 2014 als Kleinunternehmerin selbständig. 2015 war mein Umsatz über 17.500 Euro, ich führe also ab diesem Jahr (2016) Umsatzsteuer ab.


    Eigentlich sollte sich auch die Frage stellen, ab wann 2014 Du als Kleinunternehmerin selbständig warst.
    Denn die am Jahresende kumulierten Umsätze sind entscheidend ob Du im Folgejahr, also 2015 der Regelbesteuerung unterliegst.


    d.h. Selbstständig gemacht im April 2014 und am Jahresende "nur" 14.000,-- Umsatz, bedeutet nicht, dass im Folgejahr also 2015 auch noch die Kleinunternehmerregelung zählt, weil ja keine 17.500,-- erreicht wurden.


    Da musst dann rechnen 17.500,-- ./. 12 * 9
    Also bist Du im Jahr 2015 USt.-pflichtig.

    • Offizieller Beitrag

    Ich fürchte WiSo wird mich als Kundin verlieren, ich blick echt nicht mehr durch...

    Nur, weil das Programm Dir Hinweise gibt, die Du auf den ersten Blick nicht verstehst? Dann wirst Du mit den anderen Steuerprogrammen ebenso scheitern und solltest zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehen.


    Man muss übrigens auch bedenken, dass der Umsatz des Jahres 2014 in einen Jahresgesamtumsatz hochzurechnen ist.


    Kleinunternehmer - Merkblatt-Kleinunternehmer IHK München und Oberbayern .pdf


    Und im nächsten Jahr mit Umsatzsteuerpflicht sind dann auch noch ganz andere Programmhinweise (Prüf- und/oder Fehlerhinweise) zu erwarten. ;)

  • Danke an Alle!


    Mein Umsatz im Rumpfjahr 2014 war so mickrig, dass ich auch auf 12 Monate hochgerechnet nicht über die Kleinunternehmer-Grenze kam. Danke - Ihr habt mich kurzfristig in Panik versetzt.. (puh!)


    @ miwe4: Wollte hier nicht WiSo beleidigen, sondern nur meine eigene Unzulänglichkeit in Steuersachen beklagen.Werde im nächsten Jahr geknickt meine sauer verdienten Penunzen zur Fachfrau tragen.


    Also, ich tue es jetzt: Warnhinweis ignorieren und ab dafür....


    LG