Prämienzahlung der Krankenkasse, Eintrag in Zeile 14 Vorsorgeaufwand

  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Gesundheitsprämie von meiner Krankenkasse bekommen (Zuschuss zur Zahnreinigung). Die Bescheinigung der Krankenkasse sagt, ich soll den Betrag in Zeile 14 in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Aber wo finde ich die Eingabemöglichkeit in der Software? Wenn ich in die Formularansicht wechsel, sehe ich dort auch Zeile 14. Aber wie bekomme ich den Betrag dorthin eingetragen? Ich finde dafür keine Eingabemöglichkeit. Wer kann hier helfen? Ich bin doch bestimmt nicht die Einzige, die mit dem Programm eine Gesundheitsprämie eintragen will... Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde dafür keine Eingabemöglichkeit.

    Wo bzw. in welchem/r Programm/-version? Auch wenn es vielleicht nicht zwingend erforderlich ist, gehört es bei derartigen Fragestellungen immer dazu.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…rch/?q=krankenkasse+bonus

    • Offizieller Beitrag

    ich habe eine Gesundheitsprämie von meiner Krankenkasse bekommen

    Da stellt sich die erste Frage: gesetzlich oder privat versichert? Wobei Zeile 14 dann wohl heißt, gesetzlich.


    Aber wo finde ich die Eingabemöglichkeit in der Software?

    Aber von welcher Software ist denn die Rede? ?(
    Solltest Du das WISO steuer:Sparbuch 2016 haben, dann mach in der Formularansicht einfach einen Doppleklick auf das Eingabefeld im Formular, und Du wirst in die entsprechende Eingabemaske des Programms geleitet.


    Ich bin doch bestimmt nicht die Einzige, die mit dem Programm eine Gesundheitsprämie eintragen will...

    Nö, deshalb gibt es ja auch noch die Forumsfunktion oder die Programmhilfe.


    P.S.: wenn man den Belegabruf einrichtet, so braucht man nicht mal suchen - diese Erstattungen werden dann auch ins Programm übernommen.

  • Hallo zusammen, der Tip mit dem Klick ins Formular war super!! Vielen Dank. Die Erläuterung dazu verstehe ich allerdings nicht:


    "Bei der Berücksichtigung von Bonuszahlungen gibt es Besonderheiten. Haben Sie pauschal einen Bonus Ihrer Krankenkasse erhalten oder haben Sie an einem sogenannten Bonus-Programm teilgenommen? Der Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung.In beiden Fällen müssen Sie zunächst die Zahlungen als Beitragsrückerstattungen in Ihrer Steuererklärung eintragen. Handelt es sich um Zahlungen aus einem Bonus-Programm, mindern diese nicht Ihre Beiträge. Bei Bundesfinanzhof ist gegen die steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen ein Verfahren anhängig (BFH X R 17/15). Sie brauchen allerdings keinen Einspruch einlegen, da alle Steuerbescheide, die diesen Sachverhalt beinhalten, von der Finanzverwaltung für vorläufig erklärt werden."


    Woher weiß denn das Finanzamt, ob es sich um eine pauschale Zahlung handelt oder um ein Bonusprogramm, wenn beides in Zeile 14 kommt? Nur anhand des Belegs, den ich beilege?? Ich habe an einem Bonusprogramm teilgenommen. Wenn ich den Wert dort eingebe, sagt mir die Software, dass meine Steuerlast steigt (was ja korrekt wäre, wenn ich eine pauschale Rückzahlung bekommen hätte...). Bleiben also alle Steuerbescheide mit einem Eintrag in Zeile 14 vorläufig? Und wenn Bundesfinanzhof die Frage geklärt hat, wird dann noch mal geschaut, ob es sich um eine pauschale Zahlung handelte oder um Teilnahme an einem Bonusprogramm?

    • Offizieller Beitrag

    Woher weiß denn das Finanzamt, ob es sich um eine pauschale Zahlung handelt oder um ein Bonusprogramm, wenn beides in Zeile 14 kommt?

    Das ist dem FA egal, es kürzt in jedem Fall.


    Bleiben also alle Steuerbescheide mit einem Eintrag in Zeile 14 vorläufig?

    Ja, steht doch in dem Beitrag. Sollte dann auch alles dem bescheid des FA entnehmbar sein.


    Und wenn Bundesfinanzhof die Frage geklärt hat, wird dann noch mal geschaut, ob es sich um eine pauschale Zahlung handelte oder um Teilnahme an einem Bonusprogramm?

    Das kommt darauf an, da es eben von der Entscheidung abhängig ist.