Meine Tochter ist 20 Jahre, wohnt zu Hause, hat keine Ausbildung und arbeitet nicht. Sie bekommt auch kein Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.
Es reicht aber der Anspruch auf Kindergeld. Und wenn ich mir den § 32 EStG so anschaue, spricht nach der allgemeinen Lebenserfahrung ziemlich viel für einen entsprechenden Anspruch. Aber wir können Dir wirklich nicht alle Daten zum Sachverhalt einzeln aus der Nase ziehen.
Es gibt schon viel Info über Unterhalt, aber im Netz steht nirgends was wegen Naturalunterhalt.
Was nicht stimmt und mit einfach Schlagworten von mir oben #18 verlinkt worden ist. Aber gerne nochmals: https://www.google.de/search?q…&sourceid=chrome&ie=UTF-8
Auch im Forum findest Du da mit unserer erweiterten Forumssuche übrigens genügend Infos und Beispiele.
... , aber das Finanzamt, sagt mir, es würde nur Barunterhalt angerechnet.
Eine Aussage, die, bei Vorliegen der entsprechenden grundsätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen des § 33a EStG, vollkommener Unsinn ist.