Eintrag Sterbedatum des Steuerpflichtigen

  • Hallo,
    ich mache gerade die Steuererklärung für meine Schwiegermutter, die seit Dezember Witwe ist.
    Ich habe bei ihr als dem "Ehefrau" nicht den Status der Witwe eingeben. Das geht nur beim Steuerpflichtigen.
    Das ist zar irgendwie irrsinnig - aber na gut. Ich trage also bei meinem verstorbenen Schwiegervater unter "verwitwet seit" das Todesdatum ein und erhalte in der Tat ein Auswahlfeld, in welchem in angeben kann, wer denn nun verstorben ist, Ehemann oder Ehefrau. Aber selbst wenn ich dort nun "Ehemann" eintrag wird in den Vorlagen und Ausdrucken der verstorbene Steuerpflichtige als "verwitwet nach Ehe seit" seinem Todesdatum geführt.
    Wie kann man das denn nun korrekt eingetragen erhalten?
    Danke und Gruß ?(

    • Offizieller Beitrag

    Der Familienstand ist ganz normal als verheiratet einzutragen. Der Erklärung fügst Du eine Kopie der Sterbeurkunde sowie eine Kopie des Erbscheins bei. Den Erben dann evtl. noch als Bevollmächtigten eintragen.

    • Offizieller Beitrag

    Verwitwet bezieht sich auf den Stpfl., bei Eheleuten i.d.R. also den aus organisatorischen Gründen oben stehenden Ehemann. Nächstes Jahr ist die Schwiegermutter dann verwitwet.

  • Ja, logisch. Aber wenn der Steuerpflichtige verstorben ist? Bei der Ehefrau gibt es das Feld nicht.
    Wenn man beim Steuerpflichtigen aber "verwitwet" eingibt, wird extra gefragt, wer denn verstorben sei, der Ehemann oder die Ehefrau. Wenn man dann "Ehemann" markiert, wird trotzdem dieser als nicht verstorben, sondern verwitwet angegeben.
    Das ist unlogisch und falsch.


    Wenn das beim steuerpflichtigen Ehemann gar keine Rolle spielt, wenn er verstorben ist, dann braucht man auch nicht die idiotische Eingabe form, erst ihn als verwitwet angeben zu können, um danach gefragt zu werden, wer denn nun gestorben ist - zumal sie ja ein falsches Ergebnis liefert!

    • Offizieller Beitrag

    Das ist unlogisch und falsch.

    Das ist weder unlogisch noch ist es falsch. Das ist schon immer so gewesen. Aus organisatorischen und grundsätzlichen Gründen der FA-Organisation und des Prüfungsablaufes. Man wird es nicht ändern, nur weil es Dir nicht gefällt.

    Wenn das beim steuerpflichtigen Ehemann gar keine Rolle spielt, wenn er verstorben ist, dann braucht man auch nicht die idiotische Eingabe form, erst ihn als verwitwet angeben zu können, um danach gefragt zu werden, wer denn nun gestorben ist - zumal sie ja ein falsches Ergebnis liefert!

    Über den Familienstand des Stpfl. (also Erstgenannten in der Steuererklärung) wird u.a. die Plausibilität zur möglichen Veranlagungsart abgeglichen. Nur mal so am Rande.


    Mache es wie von mir beschrieben oder lasse es.

  • Was soll daran "nicht falsch" sein, wenn das Programm nach einer korrekten Eingabe ("Ehemann verstorne") in der Steuererklärung selbst angibt, er sei verwitwet (Zeile 15). Das ist offenkundig falsch. Und da man das unterschreibt, ist die Erklärung gegenüber dem FA falsch.


    Man kann (wenn man will) den "manuellen" Vordruck so lesen, dass die Zeile 15 nicht zum Steuerpflichtigen gehört, sondern beide Ehe-/Lebenspartner betrifft. In der Form, die das Programm auswirft und die man unterschreibt, ist sie aber eindeutig der Überschrift "Steuerpflichtiger" zugehörig.


    Ein Eintrag gem. S. 3, Zeil 64 "Ehefrau hinterblieben = ja" erfolgt ebenfalls nicht.


    "Das war schon immer so" ist vielleicht ein Argument für Praktikabilität, nicht aber für die Richtigkeit der Angaben.


    Wenn die "FA-Organisation" die Information anders erwartet, müsste das wenigstens angegeben werden.


    und der pampige Ton ist auch nicht hilfreich. Ein Steuerpflichtiger hat keine Einsicht in die inneren Abläufe der FA-Organisation.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Dir den richtigen Weg beschrieben und es ist rein gar nicht pampig, wenn ich Dir den Rat gebe, meinen Anleitungen zu folgen oder es eben zu lassen. Du hast nach Hilfe und der richtigen Eintragungsweise gefragt, nicht ich. Auf jeden Fall bin ich in Deinen Angelegenheiten jetzt raus.

  • ist sie aber eindeutig der Überschrift "Steuerpflichtiger" zugehörig

    In den Formularen ist halt immer (noch) vom Steuerpflichtigen und der Ehefrau die Rede, selbst dann, wenn es einen Hausmann und eine verdienende Ehefrau gibt. :/
    Es ist klar, was Du meinst, aber die Dinge sind so wie von miwe4 beschrieben. Es bleibt Dir aber unbenommen, Dich ans Finanzministerium zu wenden und das zu hinterfragen.