Umsatzsteuer für Privatanteil Kfz nach der 1%-Regelung

  • Ein herzliches Hallo an Alle,
    beim Anlegen des meines Kfz stellt sich mir ff. Frage: Das Fahrzeug wurde gebraucht angeschafft über eine Finanzierung einer Bank. Soweit so gut.
    Muss ich bei der 1%-Regelung trotzem einen Anteil der Aufwendungen mit USt. einen %-Satz eintragen, obwohl das FZ ja OHNE MwSt. angeschafft wurde?
    Vielen Dank für Eure Antworten schon jetzt.
    Grüßle :love:

  • Die Frage ist doch hier, ob für die anderen Kosten Vorsteuern gezogen werden, also z. B. Werkstattkosten, Benzin, Parkgebühren, etc. Die Aussage, dass das Auto ohne Umsatzsteuer über eine Bank gekauft wurde, macht mich etwas stutzig. Die Bank finanziert nur - verkaufen ist Sache eines Händlers, und da muss eine Rechnung vorliegen.


    Das heisst prinzipiell, dass hier aus den Informationen des TE nicht unbedingt auf die Kleinunternehmerregelung zurück gegriffen werden kann. Der TE muss klären, ob er umsatzsteuerpflichtige Umsätze macht - wenn nein, ist kein Raum für die Umsatzsteuerlegung bei der 1%-Regelung. WEnn ja, ist - falls im Kaufvertrag wirklich keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist - zu klären mit dem Finanzamt, wie hoch der Anteil ist, für den Umsatzsteuer zu berechnen ist. Die übliche 80/20-Verteilung würde hier dann nicht "passen".

  • Die Bank finanziert nur - verkaufen ist Sache eines Händlers, und da muss eine Rechnung vorliegen.

    hmmm....kann auch sein, dass "OHNE MwSt." bedeutet der Händler hat das Kfz. von Privat gekauft oder vermittelt.
    Müsste/könnte dann beim Weiterverkauf (nicht Vermittlung) nicht dennoch USt. ausgewiesen werden?. Stichwort Differenzbesteuerung

    obwohl das FZ ja OHNE MwSt. angeschafft wurde?

  • Richtig - und die Differenzbesteuerung muss ja auch auf der Rechnung ausgewiesen werden.


    Aber wir mutmaßen hier - der/die TE müsste sich hier äußern.

  • Danke für die vielen Antworten :)
    Also, wie schon vermutet, wurde das Fahrzeug vom Händler ohne MwSt. gekauft. eine Differenzbesteuerung hat nicht stattgefunden! Auch bin ich keine Kleingewerbetreibende sondern umsatzsteuerpflichtig.


    Die Tankbelege und entsprechende Kfz-Kosten werden selbstverständlich mit MwSt. bezahlt und entsprechend geltend gemacht.


    Wie muss ich nun die 1% Regelung monatlich verbuchen? Mit oder ohn 19 %-Anteil?


    Lieben Dank für das erneute Feedback schon jetzt und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Also, wie schon vermutet, wurde das Fahrzeug vom Händler ohne MwSt. gekauft. eine Differenzbesteuerung hat nicht stattgefunden!

    Also sorry, dass kann so nicht sein. Einen Kfz-Händler als Kleinunternehmer habe ich in all meinen Berufsjahren noch nicht erlebt. Entweder Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung, aber ganz ohne USt im Leben nicht bei "regulärem" Händler.


    Ansonsten: Was ist beim Vorsteuerabzug und der Umsatzsteuer zu beachten - Quelle: haufe.de

  • Es handelt sich um einen Kfz-Händler, der gebrauchte Fahrzuege an- und wieder verkauft. Diejenigen, die er privat ankauft werden von ihm wohl auch umsatzsteuerbefreit verkauft. Was habe ich beim Kauf falsch gemacht, wenn ich das Fahrzeug für mein Unternehmen gekauft habe bzw. nutze?


    Sorry, jetzt bin ich vollends ganz irrigiert...

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich um einen Kfz-Händler, der gebrauchte Fahrzuege an- und wieder verkauft. Diejenigen, die er privat ankauft werden von ihm wohl auch umsatzsteuerbefreit verkauft.

    Entweder Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung, aber ganz ohne USt im Leben nicht bei "regulärem" Händler.

    Und die Anwendung der Differenzbesteuerung muss auf der Rechnung wortwörtlich so bezeichnet sein.

  • Das solltest Du natürlich tun, wobei ich denke, dass der Hinweis auf der Rechnung ausreichend ist:


    § 25a UStG - Einzelnorm


    Zur Ausgangsfrage: zur Berechnung der unentgeldlichen Wertabgabe sind nach dieser Quelle (2.4.2)




    nur die Kosten mit Umsatzsteuer zu belegen, für die auch ein Vorsteuerabzug möglich war.


    Hier ein Buchungsbeispiel:


    rechnungswesen-portal.de/Forum/buchungssaetze::36/buchung-einer-unentgeltlichen-wertabgabe-private-kfz-nutzung::3608/


    Viele Grüße
    Maulwurf


    Nachtrag: das wichtigste vergessen :S -zwecks pauschaler Aufteilung, wie schon von nesciens geraten,, also das FA kontaktieren..

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    • Offizieller Beitrag

    Dann muss ich nochmals mit ihm reden. Es steht auf dem Bargeschäft: Für Vorsteuerabzugsberechtigte keine Umsatzsteuerausweis möglich §25a UStG.

    Warum mit ihm reden? Einfach mal ins Gesetz schauen: § 25a UStG - Differenzbesteuerung


    Und dazu gibt es dann u.a. hier im Forum genug Lesestoff.