Anlage R - Auffüllbetrag für ostdeutsche Rentner relevant?

  • Hallo werte Gemeinde,


    ich erstelle gerade für meine Großeltern die Steuererklärung für das Jahr 2015.
    Nun ist es so, dass meine Großmutter (wohl aufgrund fehlender Erwerbstätigkeit in der ehemaligen DDR) einen sog. "Auffüllbetrag" zu ihrer relativ geringen Bruttorente erhält.
    Meine Frage ist nun, ob ich diesen innerhalb des Programms irgendwo angeben muss? Via Google und Forensuche habe ich diesbezüglich nichts gefunden, was wohl darauf hindeutet, dass der vorliegende Fall (möglicherweise steuerpflichtiges Rentner-Ehepaar mit Auffüllbetrag) nicht so häufig vorkommt.
    Bei dem Unterpunkt Renten -> "Bruttorentenbetrag 2015 ohne Zuschüsse und Abzüge" würde ich ihn zwar nach meinem Empfinden die Bruttorente ohne Auffüllbetrag einsetzen, aber sicher bin ich mir da nicht, zumal die Programmhilfe in diesem Punkt nur Zuschüsse bzw. Abzügen von KV und PV erwähnt. Und wie sieht es dann bei der Berechnungshilfe für den Anpassungsbetrag aus, bei der ich ja die Bruttorente aus dem Jahr 2005 nehmen muss...


    Danke für Eure Mithilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Der Auffüllbetrag sollte doch ganz normal in der Bruttorente enthalten sein. Müsste sich doch alles aus den Rentenanpassungsmitteilungen ergeben.


    DRV Bund Muster einer Rentenanpassungmitteilung - bescheidbeispiel_neu_pdf.pdf


    Und aus der jährlichen im Nachhinein versendeten Leistungsmitteilung für das Vorjahr ergibt sich der maßgebliche Betrag, der dem FA elektronisch übermittelt wurde. Dieser ist ggf. auch über den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) festzustellen.

  • Hallo @miwe4,


    vielen Dank für Deinen Beitrag.


    Leider ist es so, dass der Auffüllbetrag in der mir vorliegenden Rentenbezugsmitteilung gerade nicht in der Bruttorente enthalten ist, sondern separat aufgeführt wird und zur Bruttorente hinzuaddiert wird - so würde ich zumindest die Mitteilung verstehen.
    Ich habe mal einen Screenshot der entsprechenden Rentenmitteilung als Anhang beigefügt. Vielleicht könntest Du Dir die Mitteilung einmal ansehen.


    Wenn es - wie Du sagst - üblicherweise so ist, dass der Auffüllbetrag in der Bruttorente enthalten ist, müsste ich doch im Wiso-Programm die Gesamtsumme aus Bruttorente und Auffüllbetrag angeben, oder? Jetzt bin ich noch verwirrter als vorher.

    • Offizieller Beitrag

    Gehört doch klar mit dazu. Erst recht, wenn man bedenkt, dass künftige Rentenerhöhungen erst einmal mit dem Auffüllbetrag verrechnet werden. Und der gesonderte Ausweis soll dann nur die Zusammensetzung erläutern.


    Welcher Betrag wird denn in der Anfang diesen Jahres übersendeten Leistungsmitteilung für 2015 ausgewiesen? Ich würde da den Gesamtbetrag erwarten.

  • Beide bekommen nur die Rentenbezugsmitteilung, die im Falle einer Änderung verschickt wird.


    Eine konkrete Leistungsmitteilung, welche die Leistungen des Gesamtjahres ausweist, habe ich in den Unterlagen (welche tatsächlich bis 1986 bzw. 1988 zurückreichen) nicht gefunden. Daher gehe ich davon aus, dass beide eine solche Leistungsmitteilung bisher nicht erhalten haben.


    Ich habe das Ganze jetzt so eingetragen, dass der Wert die Bruttorente + der Auffüllbetrag ist.

    • Offizieller Beitrag

    Einfach bei der DRV Bund online anfordern. Dann sind die innerhalb weniger Tage da und kommen in künftigen Jahren automatisch.Soviel Zeit wird ja wohl noch sein.


    https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

  • Ich habe nun die nötigen Dokumente seitens der Deutschen Rentenversicherung erhalten.
    Es ist tatsächlich so, dass die Bruttorente inklusive des Auffüllbetrages ausgewiesen wird.


    Danke für die Mithilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist tatsächlich so, dass die Bruttorente inklusive des Auffüllbetrages ausgewiesen wird.

    Vielen Dank für die Rückmeldung. :thumbsup:

    Danke für die Mithilfe.

    Gerne geschehen. :)