Hallo werte Gemeinde,
ich erstelle gerade für meine Großeltern die Steuererklärung für das Jahr 2015.
Nun ist es so, dass meine Großmutter (wohl aufgrund fehlender Erwerbstätigkeit in der ehemaligen DDR) einen sog. "Auffüllbetrag" zu ihrer relativ geringen Bruttorente erhält.
Meine Frage ist nun, ob ich diesen innerhalb des Programms irgendwo angeben muss? Via Google und Forensuche habe ich diesbezüglich nichts gefunden, was wohl darauf hindeutet, dass der vorliegende Fall (möglicherweise steuerpflichtiges Rentner-Ehepaar mit Auffüllbetrag) nicht so häufig vorkommt.
Bei dem Unterpunkt Renten -> "Bruttorentenbetrag 2015 ohne Zuschüsse und Abzüge" würde ich ihn zwar nach meinem Empfinden die Bruttorente ohne Auffüllbetrag einsetzen, aber sicher bin ich mir da nicht, zumal die Programmhilfe in diesem Punkt nur Zuschüsse bzw. Abzügen von KV und PV erwähnt. Und wie sieht es dann bei der Berechnungshilfe für den Anpassungsbetrag aus, bei der ich ja die Bruttorente aus dem Jahr 2005 nehmen muss...
Danke für Eure Mithilfe.