Verlustvortrag, jetzt Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags

  • Hallo,


    ich habe in den letzten Jahren studiert (Zweitstudium) und zu diesen Jahren jeweils einen Antrag zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gestellt. Über die Jahre haben sich so mittlerweile immerhin etwa 5000 EUR Verluste angesammelt.


    Im letzten Jahr (2015) war ich seit Herbst angestellt und bin damit in etwa auf einen Bruttoarbeitslohn von 8000 EUR im letzten Jahr gekommen. Von dem Einkommen wurden auch Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, Kirchensteuer) abgeführt. Da ich unterhalb des Grundfreibetrags von 8472 EUR (für 2015) liege sollte ich diese Steuern über die Einkommenssteuererklärung erstattet bekommen. Nun frag ich mich was mit den Verlusten geschieht. Werden diese mit meinem Einkommen aus dem Jahr 2015 verrechnet (8000 EUR Bruttoarbeitslohn - 5000 EUR Verlust = 3000 EUR Gewinn) und sind dann aufgebraucht? Bedeutet dies auch, dass ich die Steuer ohnehin zurück bekomme, da ich unterhalb des Grundfreibetrags lag und die Anträge zur Festellung des verbleibenden Verlustvortrags in den Vorjahren damit umsonst waren?


    Viele Grüße
    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Nun frag ich mich was mit den Verlusten geschieht. Werden diese mit meinem Einkommen aus dem Jahr 2015 verrechnet (8000 EUR Bruttoarbeitslohn - 5000 EUR Verlust = 3000 EUR Gewinn) und sind dann aufgebraucht?

    Verlustrückträge bzw. Verlustvorträge werden vorrangig vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen etc. vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.



    Bedeutet dies auch, dass ich die Steuer ohnehin zurück bekomme, da ich unterhalb des Grundfreibetrags lag und die Anträge zur Festellung des verbleibenden Verlustvortrags in den Vorjahren damit umsonst waren?

    Wenn Du es so nennen möchtest. Aber lehrreich war es doch zumindest. ;)

  • Dank deutlicher Gehaltserhöhung ab 01. Januar 2016 hätte ich dann den Verlust aus den Vorjahren von der Steuer wiederbekommen. Das wären beim Gehalt von 2015 mehr als zwei Monatsgehälter gewesen. Lücke im Lebenslauf ist mir ziemlich egal. Da sind schon einige Lücken und das hat scheinbar bei meinem aktuellen Arbeitgeber absolut kein Problem dargestellt.


    Zu deiner Frage "Was hättest Du dann gewonnen?": Mehr als zwei Monate (wenn auch unbezahlten) Urlaub mit dem man low-budget schön beispielsweise durch Südostasien hätte reisen könnte.

  • Da sind schon einige Lücken und das hat scheinbar bei meinem aktuellen Arbeitgeber absolut kein Problem dargestellt.

    off topic: das mag hier im Einzelfall keine Rolle gespielt haben, aber andere Arbeitgeber verlangen schon eine plausible Erklärung für solche Lücken, zumal wenn es mehrere geben sollte.


    Da ich unterhalb des Grundfreibetrags von 8472 EUR (für 2015) liege sollte ich diese Steuern über die Einkommenssteuererklärung erstattet bekommen. Nun frag ich mich was mit den Verlusten geschieht. Werden diese mit meinem Einkommen aus dem Jahr 2015 verrechnet (8000 EUR Bruttoarbeitslohn - 5000 EUR Verlust = 3000 EUR Gewinn) und sind dann aufgebraucht?

    Kann durchaus passieren - denn der Grundfreibetrag besagt ja nur, dass bis zu dieser Höhe keine Steuern erhoben werden dürfen. Auf die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hat dieser Freibetrag keine Auswirkung.