Hallo,
ich habe in den letzten Jahren studiert (Zweitstudium) und zu diesen Jahren jeweils einen Antrag zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gestellt. Über die Jahre haben sich so mittlerweile immerhin etwa 5000 EUR Verluste angesammelt.
Im letzten Jahr (2015) war ich seit Herbst angestellt und bin damit in etwa auf einen Bruttoarbeitslohn von 8000 EUR im letzten Jahr gekommen. Von dem Einkommen wurden auch Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, Kirchensteuer) abgeführt. Da ich unterhalb des Grundfreibetrags von 8472 EUR (für 2015) liege sollte ich diese Steuern über die Einkommenssteuererklärung erstattet bekommen. Nun frag ich mich was mit den Verlusten geschieht. Werden diese mit meinem Einkommen aus dem Jahr 2015 verrechnet (8000 EUR Bruttoarbeitslohn - 5000 EUR Verlust = 3000 EUR Gewinn) und sind dann aufgebraucht? Bedeutet dies auch, dass ich die Steuer ohnehin zurück bekomme, da ich unterhalb des Grundfreibetrags lag und die Anträge zur Festellung des verbleibenden Verlustvortrags in den Vorjahren damit umsonst waren?
Viele Grüße
Markus