Umsatzsteuererklärung/ EÜR

  • Hallo,


    ich hoffe ich finde hier jemanden, der mir helfen kann. Mich beschäftigt nun schon die zweite Woche ein Problem, welches ich hoffe nun endlich geklärt zu haben. Ich bin mir aber nicht 100%-ig sicher, ob meine Lösung stimmt und bevor ich noch mehr falsch mache, frage ich lieber nochmal hier. Der Support hat mich hierher verwiesen, da er mir auf Grund des Steuerberatungsgesetzes nicht helfen darf.


    Folgender Hintergrund:


    Ich habe mit Wiso/ Mein Büro meine EÜR aus Buchungen ermittelt und dabei festgestellt, dass ich im Jahr 2015 (August) eine private Warenentnahme veranlasst und diese falsch gebucht habe. Eine Händlerrechnung über einen Wareneingang habe ich ursprünglich als Splittbuchung erfasst:



    Gesamtausgabe 91,69 Euro

    Teilausgabe 1: 71,08 Euro (Wareneingang)


    Teilausgabe 2: 20,61 Euro (Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren))



    Der sich aus Teilbuchung 2 ergebende Nettobetrag in Höhe von 17,32 Euro erschien somit als negativer Betrag in meiner EÜR (Zeile 20 – Sonstige
    Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen).


    Nach Prüfung habe ich diese Splittbuchung gelöscht und zunächst die Händlerrechnung in Höhe von 91,69 Euro komplett als Wareneingang verbucht (Vorsteuer 19%).
    Dann habe ich die 20,61 Euro (private Warenentnahme) an Kasse gebucht.


    1. Ich denke so müsste die Buchung stimmen?


    Hieraus ergibt sich jetzt natürlich eine bereits Anfang September ans Finanzamt gemeldete falsche Umsatzsteuervoranmeldung für August 2015. Auch diese habe ich dann gestern (10.05.2016) berichtigt.
    Aufgrund der falschen Meldung ergab sich ursprünglich ein Erstattungsbetrag in Höhe von 10,37€ durch das Finanzamt an mich. Richtig ist aber nur eine Erstattung von 7,01€.

    2. Damit sich die Berechnung für die EÜR richtig zieht, habe ich die ursprüngliche falsche Meldung aus der Übersicht der Umsatzsteuervoranmeldungen gelöscht. Richtig?


    Mein Problem ergibt sich nun durch den Jahreswechsel.


    3. In meiner EÜR in Zeile 17 wird ja nun der tatsächlich über das Gesamtjahr 2015 erstattete Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen. Muss ich das auch so lassen? Das Finanzamt wird doch den zuviel entrichteten Betrag jetzt kurzfristig wieder abbuchen. Aber jetzt ist ja bereits Mai 2016. Das buche ich doch dann auch als Umsatzsteuer-Vorrauszahlung in 2016 (1780) oder muss ich das noch ins Vorjahr 2015 buchen? Aber wenn ins Vorjahr, dann kann ich doch meine EÜR für 2015 jetzt noch gar nicht fertigstellen?


    So langsam habe ich einen Knoten im Gehirn :/ Ich hoffe wirklich sehr auf eure Hilfe :)

  • Moin,


    vorab nur ein kurzer Hinweis: auch wenn der Support hierher verwiesen hat, hier sind nur User unterwegs, die keine verbindlichen Auskünfte geben können ;)


    Ich hab' mal versucht, die Zahlen nachzuvollziehen, was aber nicht ganz geglückt ist... Da ich das Programm nicht kenne, kann ich auch nur zum Ergebnis etwas beitragen :)


    Okay, die ursprüngliche Buchung war insofern nicht richtig, als sie dann als negativer Betrag im EUR-Formular erscheint. Diese wurde dann storniert.
    Die Neubuchung hätte dann lauten müssen: 1880 (unentgeltliche Wertabgaben) an 8920 (Verwendung von Gegenständen ausserhalb des Unternehmens 19% USt). Die Kasse in Form von Bargeld war ja hier nicht beteiligt..


    Die Nachzahlung der Umsatzsteuer buchst Du im laufenden Jahr auf 1790 - die 10 Tage (Regelung) für wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel ist ja eindeutig überschritten ^^


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Zunächst vielen Dank für die Antwort :)


    Mir ist klar, dass es sich hier um keine verbindlichen Auskünfte handeln kann, aber zumindest bekommt man eine Antwort ;)


    Du schreibst, du kannst die Zahlen nicht nachvollziehen, sorry.


    Ich versuche es nochmal.


    Ausgangssituation: Ich habe eine Rechnung für eine Warenbestellung vom 18.08.2015 über brutto 91,69€ (=netto 77,05€+14,64 UST). Waren im Wert von brutto 20,61€ (netto 17,32 + 3,23€ UST) habe ich für mich privat entnommen.


    Dämlicherweise habe ich (keine Ahnung warum) eine Splittbuchung gemacht:



    Gesamtausgabe 91,69 Euro


    Teilausgabe 1: 71,08 Euro (Wareneingang)


    Teilausgabe 2: 20,61 Euro (Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren))


    Der sich aus Teilbuchung 2 ergebende Nettobetrag in Höhe von 17,32 Euro erschien somit als negativer Betrag in meiner EÜR (Zeile 20 – Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen).


    Ich hatte vor der Korrektur, als die Buchung noch falsch war ja meine private Warenentnahme als negative Einnahme verbucht. Der Nettobetrag von 17,23€ (Warenentnahme) tauchte auch in der Umsatzsteuervoranmeldung August 2015 als negative Einnahme auf. In diesem Monat hatte ich somit insgesamt steuerpflichtige Umsätze von 105 € und abziehbare Vorsteuerbeträge von 30,32€. (19,95€ Steuerpflicht abzüglich 30,32€ abziehbare Vorsteuer = Erstattung 10,37€). Diese 10,37€ hat mir das Finanzamt am 01.09.2015 erstattet.


    Jetzt habe ich gemerkt, dass das falsch war. Habe die Splittbuchung gelöscht und wie folgt gebucht:


    Ausgabe vom Bankkonto 91,69€ (komplette Rechnung des Händlers) an Wareneingang 19% Vorsteuer.



    Ware im Wert von 71,08 Euro bleibt im Unternehmen. Ware im Wert von brutto 20,61 Euro habe ich für mich selbst entnommen. Dafür muss ich ja dann die Umsatzsteuer zahlen auf einen Nettowert von 17,23 Euro. Das sind 3,23 Euro UST.


    Ich hatte deshalb an Kasse gebucht, weil ich ja das Geld für die Ware bezahlt habe und habe es bar in die Unternehmenskasse gelegt.



    Konto 8910 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren)) 19% UST an Kasse


    Dadurch wurde dann gleich die Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von 3,23 Euro generiert (Konto 1576 Anrechenbare Vorsteuer 19%) - macht das Programm automatisch.


    Frage: Kann ich das auch so buchen?


    Meine falsch übermittelte Umsatzsteuervoranmeldung für August 2015 habe ich erneut (Korrektur) an das Finanzamt geschickt, aber eben erst jetzt (Mai 2016). Neu ergeben sich folgende Werte: insgesamt steuerpflichtige Umsätze von 140 € (105,-€ +17,32€ +17,32€) und abziehbare Vorsteuerbeträge von 33,61€. (26,60€ Steuerpflicht abzüglich 33,61€ abziehbare Vorsteuer = Erstattung 7,01€).


    FAZIT: Das Finanzamt hat mir für August 2015 3,36€ zuviel erstattet.



    Jetzt meine Fragen:


    1. Bucht das Finanzamt diesen Betrag (3,36€) kurzfristig ab?



    2. Wenn ich mal von JA ausgehe, dann ist ja - wie du auch schreibst- die 10 Tage Regelung mehr als vorbei. Ich würde also diese Abbuchung nicht ins Vorjahr, sprich 2015 buchen, sondern als Umsatzsteuervorauszahlung 2016. Richtig? Das ist bei mir aber Konto 1780. Du schriebst 1790. 1790 ist bei mir aber "Umsatzsteuerzahlungen Vorjahr" - Also 2015 ???


    Die Nachzahlung der Umsatzsteuer buchst Du im laufenden Jahr auf 1790 - die 10 Tage (Regelung) für wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel ist ja eindeutig überschritten

    3. Wenn ich diese Nachzahlung für 2016 verbuche, dann kann ich also jetzt meine EÜR und Umsatzsteuererklärung und Einkommensteuererklärung für 2015 komplett abschließen?


    Es tut mir wirklich leid, dass ich soviel nerve, aber ich habe noch nicht so viel Erfahrung mit sowas. 1000 Dank nochmals für deine Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    2. Wenn ich mal von JA ausgehe, dann ist ja - wie du auch schreibst- die 10 Tage Regelung mehr als vorbei. Ich würde also diese Abbuchung nicht ins Vorjahr, sprich 2015 buchen, sondern als Umsatzsteuervorauszahlung 2016. Richtig?

    Falsch. ;)


    Was sollen solche 2015er Geschäftsvorfälle in einem Voranmeldungszeitraum für 2016 zu suchen haben? ?(


    Vielleicht sollte man mal mit dem FA vorab klären, ob es wirklich jeden Kleckerbetrag in einer geänderten UStVA wiederfinden möchte oder nicht eher eine Berücksichtigung in der USt-Jahreserklärung sinnvoll wäre.

  • Das ist ja das, was mich rätseln lässt. Also rufe ich das Finanzamt doch mal an. Ich hoffe ich werde dann schlauer. Kann schon nicht mehr richtig denken...
    Weiß langsam gar nichts mehr.


    Aber die Korrektur der Voranmeldung habe ich nun mal schon weggeschickt ?(

  • Moin,


    nur zur Erklärung meines Buchungsvorschlags Kto. 1790 (Umsatzsteuer Vorjahr): die Zahlung geht dann in die EUR 2016 ein (nicht als Vorauszahlung), gehört dann aber in das "Vorauszahlungssoil" von 2015er- Erklärung.
    Sollte das Gespräch mit dem FA aber ergeben, dass Du dies mit der Jahreserklaerung korrigieren kannst, könntest Du die 2016-Korrekturen berichtigen (rückgängig machen) und dann die Nachzahlung über dieses Konto buchen.


    Aber ich greife vor, es wird sich klären :)

  • Hallo,


    ich habe heute mit meinem Finanzamt gesprochen. Wollte euch nur abschließend nochmal für eure Unterstützung danken.


    Ich habe alles richtig gemacht.


    Auch, dass ich die Umsatzsteuervoranmeldung vom August letzten Jahres korrigiert habe. Die Nachzahlung wird in den nächsten Tagen abgebucht und ich soll sie ins Jahr 2016 als gezahlte Umsatzsteuer buchen.

  • Und warum? Habe es immer noch nicht so richtig verstanden.


    Aber jetzt ist alles eh schon mit Elster weg.


    Aber vielleicht zum genauen Verständnis für mich Laien/ Anfänger?

  • Die Zahlung buchst Du auf 1790. Sie ist damit eine Ausgabe in 2016 und fliesst in die EUR ein (keine Anwendung der 10 Tage- Regelung). Das Kto. 1780 nutzt Du nur für die 2016- Vorauszahlungen.
    In die USt- Jahreserklaerung 2015 gehört der Betrag aber, da Du ja schon gezahlt hast. Dafür muss das VorauszahlungsSOLL Betrag manuell korrigiert werden, da das Konto 1790 nicht automatisch in diese Erklärung einfliesst.


    Damit passen dañn alle Einnahmen/Umsätze 2015 und die abgeführte USt zueinander und die für 2016 dann auch :thumbup:


    Gruß
    Maulwurf