Einnahmen aus Vorträgen

  • Moin,


    ich gebe neben meiner eigentlichen Tätigkeit Kurse an einer Volkshochschule, die als "Übungsleiterpauschale" eingetragen werden. Mehr als zwei Abende pro Jahr sind das nicht, "mein" Thema interessiert nicht viele.


    2015 hielt ich für einen Jugendschutzverband (aus Mitteln des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gefördert. Träger sind die zentralen Verbände der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe, pädagogische Berufsvereinigungen sowie Eltern- und Familienverbände) zwei Workshops ab. Es gibt für die zwei Veranstaltungen einen Honorarvertrag. Einer davon enthält auch einen Posten von 150€ "für die Überlassung des schriftlichen Beitrags".


    Gehört das alles ebenfalls in die Katrgorie "Übungsleiterpausche"?


    Dankbar für Hinweise