Firmenwagen: 0,03%-Regelung "legal" umgehen

  • Hallo,


    auf Grund großer Entfernung zu meiner Arbeitsstätte habe ich einen hohen Seueranteil durch die 0,03%-Regelung.
    Wenn ich nun nicht mit meinen Firmenwagen zur Arbeit fahren würde, müsste ich die 0,03% ja nicht "zahlen" sondern nur die 1%-Regelung für Privatfahrten (am Wochenende, in den Urlaub, ...).


    Könnte ich nun (um zur Arbeit zu kommen) mit dem Wagen meiner Frau zur Arbeit fahren, und sie fährt mit meinem Dienstwagen zu ihrer Arbeitsstätte?


    Währe das "legal" oder würde das Finanzamt soetwas nicht billigen?


    Danke, Gruß, dumpfbacke

  • Moin,


    also ich würde von derartigen "Experimenten" abraten :huh: - ist m. E. auch gar nicht notwendig (Stichwort "Park-and-Ride")


    -


    Gruß
    Maulwurf

    Einmal editiert, zuletzt von Kat Steuer () aus folgendem Grund: Werbe-Verlinkungen entfernt

    • Offizieller Beitrag

    Bevor ich mir insoweit über steuerliche Dinge Gedanken machen würde, sollte erst einmal darüber nachgedacht werden, was der Arbeitgeber davon hält und wie es im Falle eines Unfalls aussehen würde. Die Fahrtenbuchregelung sollte auch einmal betrachtet werden.


    Vielleicht sollte man einfach mal damit zufrieden sein, auf Kosten der Allgemeinheit ein begünstigtes Fahrzeug auch privat fahren zu dürfen. Es einfach mal als Privileg sehen das Ganze.


    Nur mal als Beispiel, was da bei einem Unternehmer draus werden kann: Pkw-Nutzung zur Erzielung anderer Einkünfte / 4 Keine Abgeltung bei den Fahrten im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten durch die 1 %-Regelung - Quelle: haufe.de . Und bei Arbeitnehmern gibt es viele Ähnlichkeiten und Fallstricke.


    Geht das hier eigentlich nicht schon wieder in eine dem Forum nicht gestattete Steuerberatung? Steuergestaltung = Steuerberatung.

  • Hallo zusammen,


    abgesehen davon, dass ich mir hier keine Antwort erlauben würde, ob es "legal" ist (wäre nämlich unerlaubte Rechtsberatung) und die von maxi_floor zitierte Stelle von Haufe auf die Frage keine Antwort gibt, wäre ich auch im Hinblich auf § 44 AO sehr vorsichtig. Das angedachte Vorgehen würde vom Finanzamt sicher daraufhin angesehen werden, unabhängig davon, ob diese Vorgehensweise mit den Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zur Nutzung des Dienstwagens vereinbar wäre.


    Gruß nesciens

  • Hallo, mal eine Frage in die Runde. Wer kann antworten? Fällt die 0,03% Arbeitswegversteuerung auch an, wenn ich den Kraftstoff komplett als AN selbst bezahlen muss?

    • Offizieller Beitrag

    Fällt die 0,03% Arbeitswegversteuerung auch an, wenn ich den Kraftstoff komplett als AN selbst bezahlen muss?

    Ja. Ansonsten einfach mal zu der Fragestellung Zuzahlung nachlesen.


    Im Übrigen hat die Frage ja rein gar nichts mit der Fragestellung des Threaderstellers zu tun. Bitte insoweit die Nutzungsbestimmungen des Forums beachten. Von daher schließe ich den Thread.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.