Wo eintragen Anlage V ? Datum der Fertigstellung bei selbstgenutztem Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichen Fertigstellungsdaten

  • Hallo zusammen,


    2015 wurde das selbstbewohnte EG im 3-Familienhaus bezogen. Im Dezember eine der beiden Mietwohnungen im OG. Die zweite Mietwohnung im OG wird in 2016 fertiggestellt.


    Wo trage ich nun die unterschiedlichen Fertigstellungsdaten beim WISO Steuersparbuch 2016 ein?


    Unter "selbstgenutze Objekte" - "erstes selbstgenutztes Objekt" - "Allgemeine Angaben" gibt es nur die Möglichkeit ein Fertigstellungsdatum einzugeben. Die Afa läuft aber noch nicht ab diesem Datum, da wir selbst zuerst eingezogen sind.


    Grüße
    Siwie

  • Eine Schlussabnahme durch einen Dritten wird es nicht geben.


    Zudem sagte mein Steuerberater alle Wohneinheiten müssen separat mit den Anschaffungs-und Herstellkosten dargestellt werden, damit eine wohnungsbezogene AfA ermittelt werden kann. Nun werden alle Wohnungen nacheinander fertiggestellt, demnach auch unterschiedliche Fertigstellungsdaten.


    Hat sonst noch jemand eine Idee? Oder ist es nicht möglich dieses im WISO Steuersparbuch abzubilden?

    • Offizieller Beitrag

    Eine Schlussabnahme durch einen Dritten wird es nicht geben.

    Auch keine Bauabnahme durch die Baubehörde?

    Zudem sagte mein Steuerberater alle Wohneinheiten müssen separat mit den Anschaffungs-und Herstellkosten dargestellt werden, damit eine wohnungsbezogene AfA ermittelt werden kann. Nun werden alle Wohnungen nacheinander fertiggestellt, demnach auch unterschiedliche Fertigstellungsdaten.

    Wenn es ein Mietwohngrundstück ist, dann gibt es nur ein einheitliches Fertigstellungsdatum. Bei Wohnungen im Teileigentum (ETW) kann es ggf. anders sein. Das sollte Dir aber doch alles der Steuerberater beantworten können.

  • Ich kann miwe4 nur zustimmen - für ein Haus gibt es eine Schlussabnahme, und wenn ihr oder euer Architekt das machen. Schließlich hängen hiervon ja auch Gewährleistungszeiträume ab. Und für ein Mehrfamilienhaus gibt es - wenn ich das noch richtig aus dem Studium und meiner langjährigen Berufspraxis im Immobilienwesen in Erinnerung habe - nur ein einheitliches Fertigstellungsdatum. Nur bei Eigentumswohnungen kann es unterschiedliche Daten geben.


    Aber - wie gesagt - eigentlich muss der Steuerberater hier die korrekten Informationen geben (wobei er natürlich auch wissen muss, ob Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnungen).

  • Auch keine Bauabnahme durch die Baubehörde?


    Natürlich werden wir das Gebäude bei der Baubehörde als fertiggestellt angeben. Jedoch erst nächstes Jahr, denn dann wird erst die Garage fertiggestellt. Die ersten Mieteinnahmen sind bereits 2015 geflossen. Das hätte ja zur Folge, dass ich alle noch anfallenden Kosten bis nächstes Jahr unter Herstellkosten buchen müsste. Was ja nicht sein kann, da steuerlich betrachtet die erste Wohnung bereits 2015 fertiggestellt ist.



    Wenn es ein Mietwohngrundstück ist, dann gibt es nur ein einheitliches Fertigstellungsdatum.

    Wo steht das?



    Aber - wie gesagt - eigentlich muss der Steuerberater hier die korrekten Informationen geben

    Das ist hier die Frage. Mein Steuerberater hatte mir es geraten so zu machen, also alle Wohnungen einzeln darstellen mit Kosten und Zeitpunkt.



    Hat noch jemand Erfahrungen mit einem neugebauten Mehrfamilienhaus und unterschiedlichen Fertigstellungsterminen???

    • Offizieller Beitrag

    Da das Objekt nach der Sachverhaltsdarstellung zweifelfrei "in einem Zuge" fertiggestellt wird, ist das Fertigstellungsdatum der zuletzt fertiggestellten Wohnung für die AfA bzw. den AfA-Beginn maßgeblich.


    Gemischt genutzte Gebäude / 3 Gebäudeerrichtung in Bauabschnitten - Quelle: haufe.de

  • Da das Objekt nach der Sachverhaltsdarstellung zweifelfrei "in einem Zuge" fertiggestellt wird, ist das Fertigstellungsdatum der zuletzt fertiggestellten Wohnung für die AfA bzw. den AfA-Beginn maßgeblich.

    Vielen Dank für den Link. Er ist sehr informativ! Danach muss ich Dir aber leider widersprechen.


    Du hättest Recht, wenn es sich um ein Wirtschaftsgut handeln würde (also wenn alle Wohnungen der Vermietung dienen würden).


    Bei mir handelt es sich aber um ein gemischt genutztes Gebäude (die Nutzung ist in "eigenen Wohnzweck" und "fremden Wohnzweck" zu unterscheiden). Danach sind die selbständigen Gebäudeteile fertiggestellt, sobald sie bestimmungsgemäß nutzbar sind.


    Hat also insofern mein Steuerberater doch die richtigen Infos herausgegeben. Puuuuh!


    Jetzt bleibt trotzdem noch die Frage vom Beginn unbeantwortet:



    Wie gebe ich es in die WISO Software ein ?????????????



    Sobald ich das Fertigstellungsdatum komplett weglasse habe ich keine Möglichkeit mehr die AfA und WK einzutragen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir handelt es sich aber um ein gemischt genutztes Gebäude (die Nutzung ist in "eigenen Wohnzweck" und "fremden Wohnzweck" zu unterscheiden). Danach sind die selbständigen Gebäudeteile fertiggestellt, sobald sie bestimmungsgemäß nutzbar sind.

    Betriebsvermögen? Wo steht das in Deiner Sachverhaltsdarstellung? ?(
    Abgesehen davon bist Du nach Deiner Schilderung doch erst in die eigengenutzte EG-Wohnung eingezogen und erst im Dezember wurde die eine der beiden vermieteten Wohnungen fertiggestellt. ?(

    Wie gebe ich es in die WISO Software ein ?????????????

    Programmunterstützt gar nicht. Manuell kannst Du eintragen, was immer Du möchtest.


    Aber wie schon gesagt, nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt nicht zulässig.

  • Bei mir handelt es sich aber um ein gemischt genutztes Gebäude (die Nutzung ist in "eigenen Wohnzweck" und "fremden Wohnzweck" zu unterscheiden). Danach sind die selbständigen Gebäudeteile fertiggestellt, sobald sie bestimmungsgemäß nutzbar sind.

    Und du bist dir hier wirklich sicher? Die Trennung der Herstellungskosten dürfte bei einigen Punkten sehr strittig werden (z. B. Kellergeschoss, Treppenhaus, Gartenanlage, Dach etc.!). M. E. ist das ganze Gebäude ein Wirtschaftsgut, die eigengenutzte Wohnung ist nicht eindeutig trennbar und daher auch erst mit Fertigstellung des gesamten Gebäudes "fertig gestellt". Dass hier keine Vermietungseinkünfte erzielt werden (könnte mit dem Finanzamt auch strittig werden - Stichwort Eigennutzung, Privatentnahmen), spielt hier keine Rolle.

  • Also, nach mehreren Telefonaten u.a. direkt mit dem Finanzamt stellt es sich wie folgt dar:


    Mein Fertigstellungsdatum gilt ab Fertigstellung der ersten Mietwohnung. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Jahresende sind die gesamten bis dahin angefallenen Anschaffungs- und Herstellkosten für 2015 anteilig nach den Monaten von Fertigstellung bis Jahresende abzuschreiben. Auch die der selbstgenutzten Wohnung! In 2016 wird das Gebäude mit der letzten Wohnung fertiggestellt. Ab diesem Zeitpunkt wird die AfA-Bemessungsgrundlage (Gebäudegesamtkosten) im Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt. Die 2016 angefallenen Herstellkosten stellen nachträgliche Herstellkosten dar.



    Die Trennung der Herstellungskosten dürfte bei einigen Punkten sehr strittig werden

    Das sagte mir auch der Finanzbeamte, daher am Ende Verteilung nach Wohnfläche.