Rechnungsabgrenzung Forderungen, Verbindlichkeiten

  • Hallo Zusammen,


    aktuell bin ich in Vorbereitung für die Bilanz (IST-Versteuerung) und habe Rechnungen im alten Jahr erhalten, die im Neuen Jahr gezahlt wurden.
    Diese wurden im alten Jahr auch nicht in der Buchhaltung erfasst.


    Gleichfalls habe ich Ausgangsrechnungen, die im alten Jahr gestellt wurden, aber erst im neuen Jahr von den Kunden gezahlt wurden.
    Diese sind in meiner "Testbilanz" bereits in den Forderungen ausgewiesen.


    Es handelt sich um Verbindlichkeiten/Forderungen aus L.u.L.,deren Leistungszeitraum komplett im alten Jahr war.


    Was oder wie muss ich jetzt bei der Rechnungsabgrenzung (auch in Bezug auf die Mwst.) im alten und im neuen Jahr vorgehen, damit alles korrekt läuft?


    In diversen Beiträgen hatte ich über ähnliche Fälle gelesen, jedoch schien mir keiner so recht zu passen, daher wende ich mich an das Forum.


    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen und danke Euch schon einmal sehr.

  • Moin,


    ersteinmal zu den Eingangsrechnungen des alten Jahres : dieses Vorgehen ist m. E. nicht ganz richtig ;) - die "Ist-Besteuerung" - auch "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten- bezieht sich demnach nur auf die Ausgangsrechnungen.
    Die Aufwände der ER gehören noch in das alte Jahr, ebenso "ganz normal" die Vorsteuer. Dieses könntest Du in der 13. Periode korrigieren/nachbuchen, ebenso käme, wenn viele oder hohe Vorsteuerbeträge enthalten sind, eine Korrektur der USt-VA Dezember in Frage.


    Die Ausgangsrechnungen müssten ja schon richtig erfasst sein: sie sind in den offenen Posten per Dezember und damit in den Forderungen enthalten. Die USt im im Konto 1766 (USt nicht fällig) gebucht und wird beim Zahlungseingang im neuen Jahr "wie immer" auf das USt-Konto umgebucht.


    Eingangsrechnungen, die im neuen Jahr für Kosten des alten Jahres eintrudeln, wären dann im neuen Jahr"sonstige Verbindlichkeiten", im alten Jahr werden dann die Kosten gebucht und die VSt auf das Kto. "VSt im Folgejahr abziehbar.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo maulwurf23,


    vielen Dank für Deine Antwort.
    Dann hatte ich das mit der IST-Versteuerung wohl bis jetzt noch nicht so ganz verstanden...


    Ich werde die ER dann jetzt in Periode 13 nachbuchen; es sind aber nur 3 Positionen - mit insgesamt € 55,60 Vorsteuer.


    Kann ich das nicht in der Umsatzsteuererklärung angeben?
    Meinst Du der Betrag erfordert eine Korrekturmeldung an das FA?

  • Hallo maulwurf23,


    Deinen letzten Abschnitt zu den Rechnungen, die das alte Jahr betreffen, aber im nachsten Jahr erst erstellt werden, habe ich leider nicht so ganz verstanden.
    Er ist aber doch wichtig.
    Ich habe das so verstanden.
    Könntest Du bitte einmal schauen, ob das in etwa hinkommt?
    z.B.
    1 RG Datum 04.01.2016 (Rechnungseingang war in 2015 bereits absehbar)
    Netto 196,00 €
    Mwst. 37,24 €
    Brutto 233,24 €


    Buchung in Periode 13/2015:
    3100 Fremdleistungen € 233,24 an 7000 Kreditor xyz (Steuerschlüssel 9 Vst. 19%)
    1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % € 37,24 an 1548 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
    7000 Kreditor xyz € 233,24 an 1700 Sonstige Verbindlichkeiten


    Buchung in 2016:
    1700 Sonst. Verbindlichkeiten 233,24 € an 7000 Kreditor xyz (Steuerschlüssel 9 Vst 19%)
    7000 Kreditor 233,24 € an 1200 Bank (233,24 €)
    1548 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar an 1576 Abziehbare Vorsteuer 37,24 €


    Scheint mir sehr umständlich, ist das so richtig?
    Ist das ein Fall für "Splittbuchungen"?
    Ich muss gestehen, ich habe mich noch nicht damit befaßt.
    Für Hilfe danke ich Dir schon jetzt sehr.

  • Moin,


    also ich würde buchen:
    Im neuen Jahr:
    Konto 1601 (sorry, oben falsches Konto genannt - soll "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" sein) € 233,24 /Steuerschlüssel 19% VSt) an Kreditor 233,24.
    Kreditor an Bank


    Im alten Jahr:
    Konto 3100 (oder 3106, wenn Du dieses hast) ohne Steuerschlüssel an 1610 Verbindlichkeiten € 196,00 und
    Konto 1548 an 1610 € 37,24 (da kannst Du auch eine Sammelbuchung mit allen Vorsteuerbeträgen machen, die diese Konstellation betreffen, also Rg. neues Jahr, Aufwand altes Jahr).


    (Hast Du denn jemanden, der zur Sicherheit über die vorbereitenden Abschlußbuchungen nochmal rüberschauen kann, bitte nicht falsch verstehen, vielleicht vergesse ich hier auch einfach etwas zu erwähnen, bin ja kein Steuerberater...) ;)


    Gerne :) - viele Grüße
    Maulwurf