Hallo miteinander,
folgende Fragen:
1.) Letzes Jahr wurde in unseren Geschäft der Heizkessel erneuert. Muß ich diesen Erhaltungsaufwand unbedingt sofort (also im Jahr der Entstehung) in voller Höhe als Kosten geltend machen, oder kann ich diesen Aufwand (wie bei größeren Erhaltungsaufwendungen in Vermietung/ Verpachtung) auf 2 - 5 Jahre verteilen ?
2.) Dieses Jahr wurde im gleichen Objekt vom Dachdecker eine Giebelerneuerung (Schiefereindeckung wegen denkmalgeschützter Altstadtlage) vorgenommen. Hier würde 82b Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden kommen können. Was die Verteilung der Kosten für den vermieteten Anteil betrifft ist klar. Aber kann der geschäftliche Anteil als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden? Hinweis: Hausbesitzer/Vermieter und Geschäftsinhaber sind die gleiche Person; wohnhaft sind wir nicht in diesem Haus.
3.) Gibt es eine wertmäßige Grenze, ab welchen Betrag man von größeren Erhaltungsaufwand spricht?
Danke schon mal vorab fürr hilfreiche Antworten.
Frank