Nach Verkauf nicht abnutzbares Anlagegut wird es nicht aus Verzeichnis entfernt - Diff. Saldovortrag aus Konto 25 zu Saldovortrag aus Anlagegütern

  • Hallo,
    ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
    Ich habe in 2012 ein nicht abnutzbares Anlagegut gekauft und über die Anlageverwaltung in Konto 25 eingestellt (25/Bank).
    Das Anlagegut habe ich in 2013 wieder verkauft und zum Verkaufsdatum mit dem Anschaffungswert ausgebucht, indem ich in der Anlagenverwaltung den Verkauf des Gutes in 2013 mit allen Daten eingestellt habe und so auch die Buchung erzeugt habe (Buchung 2311/25).


    In diesem Jahr ist mir nun beim Saldovortrag des Kontos 25 von 2014 auf 2015 folgendes aufgefallen (da ich eine Fehlermeldung zu meinem Saldorvortrag Konto 25 erhalten habe):


    • Kontoübersicht 25 im Jahr 2013: in der Kontoübersicht für das Konto 25 im Jahr 2013 ist der Verkauf des Anlagegutes völlig richtig im Haben erfasst. Der Endsaldo des Kontos 25 ist Ende 2013 um den Verkaufspreis minimiert worden. Beispiel Soll 230,00, Haben 30,00, Endsaldo 200,00.
    • Verzeichnis Anlagegüter Jahr 2013: Beim Ausdrucken des Verzeichnis der nicht abnutzbaren Anlagegüter 2013 sind die Anschaffungskosten mit 230,00 angegeben, ebenso der Buchwert mit 230,00. Der Anlagenabgang des nicht abnutzbaren Gutes wird mit Datum hinter dem Anlagegut angezeigt.
    • Saldovortrag Anfang 2014: Ich habe einen Saldovortrag für das Konto 25 in Höhe von 200,00 Euro erzeugt. Der Wert wurde mir automatisch aus 2013 übernommen.
    • Verzeichnis Anlagegüter Jahr 2014: der Buchwert hat sich immer noch nich verändert. Müstte dieser nicht durch den Anlageabgang ebenso um 30,00 kleiner sein? Also dem Saldo des Kontos 25 entsprechen? D.h., dass das in 2013 verkaufte Anlagegut immer noch im Anlageverzeichnis aufgelistet ist und der Buchwert aus Anfang 2013 immer noch dem Buchwert in 2014 entspricht.
    • In 2014 bin ich dann durcheinander gekommen und dachte, dass ich das Gut noch nicht verkauft hätte. Ich buchte es dann noch einmal aus (Schritte wie unter Punkt 1). Dies war im System auch ohne weiteres über die Verwaltung des Anlagevermögens möglich (obwohl ich ja das Gut schon in 2013 ausgebucht hatte und es eigentlich gar nicht mehr im Anlagevermögen hätte sein dürfen...). Dadurch habe ich leider noch einmal einen Restbuchwertbuchung erzeugt mit 30,00 Euro für das gleiche Anlagegut. In der Kontenübersicht minimierte sich das Soll von 200,00 Euro auf den Endsaldo von 170,-- Euro. Im Verzeichnis des Anlagevermögens blieb alles beim alten. Der Buchungswert steht immer noch bei den urspürnglichen 230,00 Euro aus 2013, lediglich der Anlagenabgang hat jetzt das Datum aus 2014.
    • Der Saldovortrag von 2014 auf 2015 betrug 170,-- Euro (der Endsalo des Kontos 25). Das ist zwar wegen der doppelten Verkaufsbuchung steuerlich nicht richtig, aber rechnerisch richtig.
    • Nun aber: In 2015 wird mir bei Prüfen des Anlagevermögens eine Fehlermeldung angezeigt. Bei den Saldovortragsbuchungen wird mir der text angegeben "es wird Ihnen angezeigt, wie die Saldovorträge lt. Anlagegütern aussehen müssten und die gebuchten Saldovorträge." Und ich möge bitte die Buchungen korrigieren. Dann wird mir als Saldovortrag lt. Anlagevermögen der Buchwert noch vor den Verkäufen angegeben (die 230,-- Euro) und der (zumindest rechnerisch richtige) gebuchte Saldovortrag in Höhe 170,00 Euro. Ich soll nun lt. System die Abweichung korrigieren. Damit hätte ich dan einen Saldovortag von 230,00 Euro! Das stimmt ja wegen der Verkäufe nicht. Ich habe ein Foto beigefügt mit den genauen Beträgen (weichen ein bisschen von meinen geraden Beispielbeträgen ab). Diese Übersicht erscheint bei mir unter "Betriebsvermögen / Anlagevermögen / Buchungen zu den Wirtschfatsgütern prüfen und erzeugen.

    Meine Fragen daher:

    • Ist es richtig, dass im Ausdruck Verzeichnis der nicht abnutzbaren Anlagengüter sich der Buchwert nach einem Verkauf gar nicht ändert und immer auf dem Ursprungsbuchwert bleibt?
    • Wie kann es sein, dass ich ein Gut in 2013 (in WISO Steuer 2013) verkaufe, die Werte dann Anfang 2014 ins neue WISO 2014 übernehme und das Gut dann noch einmal in 2014 verkauft werden kann? Klar, die erneute Verkaufsbuchung in 2014 war ein Versehen, aber eigentlich dürfte das Gut im Verzeichnis 25 doch nicht mehr auftauchen bzw. es müsste (da der Anlagenabgang für 2013 erfasst wurde doch eine Fehlermeldung kommen, nach dem Motto: Ist schon nicht mehr da). Oder hätte ich das in 2013 verkaufte Gut Anfang 2014 aus den Anlagegütern händisch löschen müssen (in der Maske zur Bearbeitung des Anlagevermögens die zeile mit dem betreffenden Anlagegut löschen)???
    • Wie kann ich in 2015 ggf. die dadurch leider erfolgte doppelte Verkausbuchung in 2014 rückgänging buchen. Ich habe ja nun den Anschaffungswert einmal in 2013 (richtig) als 30,-- Euro Restbuchwert erfasst (2311/25), dann aber noch einmal in 2014 (ebenso 30,00 Euro 2311/25). Die EÜR für 2014 ist schon abgegeben.
    • Selbst wenn ich den in 2014 fälschlicherweise doppelt gebuchten Verkauf rückgängig buchen könnte, würde mir die Fehlermeldung ja immer noch angeben, dass ich einen Saldovortrag lt. Anlagegüter in Höhe von 230,-- Euro haben müsste (der sich nie verändernde Buchwert), aber nur 200,-- Saldovortrag aus dem Konto 25 habe (mit nur einem Verkauf des Anlagegutes in Höhe 30,-- Euro). Wie kann ich den richtigen Wert als Saldo lt. Anlagevermögen erfassen bzw. das verkaufte Gut aus dem Verzeichnis entfernen?



    Ich bin Ist-Versteuerer und mache meine EÜR 2015 mit WISO Steuer 2015.
    Dankeschön!


    Beste Grüße

  • Moin,


    da ich mit dem Programm nicht arbeite, nur zum theoretischen Teil :)
    Der Anlagenabgang hätte schon zum Ende 2013 erfolgen müssen. Da m. W. keine Verbindung zwischen den laufenden Buchungen und der Verwaltung des Anlagevermögens besteht, hätte ich im Bereich "Betriebsvermögen -> Anlagevermögen" eine Abschaffung/Verkauf erfasst werden müssen.
    Da ja auch 2014 bereits abgeschlossen ist, muss die Korrektur dann in 2015 erfolgen (wie auch die Stornierung der 2. Rechnung).
    Wie gesagt, soweit die Theorie ..



    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo,
    erst einmal danke für deine schnelle Antwort. Ja, das stimmt. ich habe das Gut ja in 2013 verkauft und dann hätte ich Anfang 2014 das Anlagegut anscheiennd in WISO händisch noch löschen müssen.


    Vielleicht weiß ja nich jemad Rat?


    Herzliche Grüße

    Nutze Steuersparbuch 2016 und 2017, mache EÜR,IST-Besteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt