Zwei Monate mehr Zeit für elektronische Einkommensteuererklärung für Steuerbürger in Nordrhein-Westfalen (NRW)

    • Offizieller Beitrag

    Für alle Steuerbürger mit Finanzamt in Nordrhein-Westfalen (NRW):


    Zwei Monate mehr Zeit für elektronische Einkommensteuererklärung (authentifiziert übermittelte Steuererklärungen) laut Bekanntmachung des Finanzministerium NRW vom 11.05.2016


    • Offizieller Beitrag

    Auch im Jahr 2017 in einigen Bundesländern wieder gleichlautende Regelungen für das Steuerjahr 2016:


    Verlängerte Abgabefrist bei elektronischer Einkommensteuererklärung - Quelle: haufe.de

    • Offizieller Beitrag

    Auch im Jahr 2018 gibt es in einigen Bundesländern wieder gleichlautende Regelungen für das Steuerjahr 2017:


    Zwei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung – sofern sie über ELSTER eingereicht wird - FinVerw NRW vom 28.03.2018