Meine Tochter, die über 25 Jahre alt ist, hat letztes Jahr nach ihrer Ausbildung ein Studium begonnen. Während der Ausbildung, wo sie daheim wohnte, konnte ich meinen Unterstützungsaufwand über "Unterstützung Bedürftiger" in der Steuererklärung berücksichtigen. Nun hat sie jedoch ein Zimmer an Ihrem Studienort. Ich zahle die Miete, überweise einen monatlichen Betrag für ihren Unterhalt und bezahle die Krankenversicherung und sonst noch Beträge, die im Laufe des Studiums anfallen.
Kann ich diese Ausgaben weiterhin über "Unterstützung Bedürftiger" in der Steuererklärung eintragen, auch wenn sie nicht mehr bei uns wohnt? Oder gibt es darin eine andere Möglichkeit diese Zahlungen abzusetzen?
Unterstützung eines Kindes, das über 25 Jahre alt ist und extern studiert
- Klapol
- Erledigt
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Natürlich greift hier hinsichtlich der Unterhaltsaufwendungen grundsätzlich der § 33a EStG. Hinsichtlich der Mietkosten am Studienort kommt es allerdings darauf an, ob Du/Ihr als Eltern den Mietvertrag abgeschlossen habt oder ob diesen Eure Tochter abgeschlossen hat. Nachzulesen auch im ganz aktuellen Blickpunkt Steuern 05/2016 von Buhl unter "Wenn die Eltern das Studium zahlen" von der Seite Steuer-Spartipps mit blickpunkt Steuern.
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Natürlich greift hier hinsichtlich der Unterhaltsaufwendungen grundsätzlich der § 33a EStG. Hinsichtlich der Mietkosten am Studienort kommt es allerdings darauf an, ob Du/Ihr als Eltern den Mietvertrag abgeschlossen habt oder ob diesen Eure Tochter abgeschlossen hat. Nachzulesen auch im ganz aktuellen Blickpunkt Steuern 05/2016 von Buhl unter "Wenn die Eltern das Studium zahlen" von der Seite Steuer-Spartipps mit blickpunkt Steuern.
.Danke für die Verlinkung. Wie ich herauslese (S. 6) scheint es also so zu sein, dass wenn die Tochter (in dem dort erwähnten Fall) den Mietvertrag zwar unterzeichnet, aber der Vater die Kosten trägt, die Tochter die Miete dennoch als Verlustvortrag geltend machen kann. Sehe ich das so richtig?
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Sehe ich das so richtig?
ja