Gewerbesteuer: Richtig verbuchen

  • Hallo zusammen


    Ich habe dieses Jahr erstmalig einen Gewerbesteuerbescheid erhalten. Rückwirkend für 2014 inkl. Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr 2016. Der Bescheid für 2015 wird nach meiner Steuererklärung für 2015 ebenfalls folgen. Da dies ja jetzt in diesem Jahr aktuelle Ausgaben sind kam bei mir folgende Frage hoch:

    • Wie verbuche ich die Gewerbesteuer richtig? ?( Ich habe in WISO Mein Büro keine passende Aufgabenkategorie gefunden.

    Danke für Eure Hilfe :thumbup:
    .

  • Moin maik3000,


    bilanzierst Du oder bist Du EÜR'ler? Im zweiten Fall buchst Du die Nachzahlung auf das Konto 2281 (SKR03) "Gewerbesteuernachzahlung für Vorjahre", die Vorauszahlungen dann auf Kto. 4320 "Gewerbesteuer".


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Moin maulwurf23


    Danke für die schnelle Antwort. Ich bin EÜR'ler /SKR03
    ABER ?( :

    • In den Stammdaten/Finanzbuchhaltung/Kontenplan bearbeiten

      • finde ich das Konto 4320 (Gewerbesteuer)
      • finde ich aber nicht das Konto 2281 (Gewerbesteuernachzahlung für Vorjahre)
    • Im Modul Finanzen finde ich aber keine entsprechende Kategorie Gewerbesteuer beim Versuch der Zahlung (vom Online-Konto) eine Kategorie zuzuweisen??? Ich habe schon die Einstellungen in den Stammdaten (s.o.) unter Anzeige bei Verbuchungsart 3 von "Anzeige erweitert" auf "Anzeige Standard" geändert. Allerdings ohne Erfolg.

    Mache ich hier einen prinzipiellen Denkfehler oder wo ist der Haken? Aber ich muss doch auf alle Fälle auf meinem Konto die Zahlung korrekt zuweisen??? Woher soll das Programm sonst wissen, wie die Zahlung steuerlich zu berücksichtigen oder eben nicht zu berücksichtigen ist.

  • Moin,


    m. W.ist der Kontenplan bei Buchungsvariante 3 recht umfangreich (arbeite nicht mit dem Programm). Kann man denn den Kontenplan nicht bearbeiten/Konten " sichtbar" stellen ?


    Gruss
    Maulwurf

  • Na da alle Einstellungen, außer die Konten, vom Konto 4320 (Gewerbesteuer) kopiert wurden, wird es hoffentlich so sein.


    Nochmals Besten Dank für die Mitarbeit.
    Gruss maik3000

  • Und hat es funktioniert?
    Der Buhl Support schreibt dazu:



    Zitat von Buhl Support

    Von Ihnen gezahlte Gewerbesteuer ist erfolgsneutral und kann auf das entsprechende Konto für Gewerbesteuer gebucht werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Nachzahlung aus dem Vorjahr oder um laufende Vorauszahlungen handelt.

    Frage nur: Wo wird später welche Gewerbesteuer bei der Einkommenststeuererklärung mit Wiso Sparbuch angegeben, damit die korrekt auf die Einkommenssteuerschuld angerechnet wird?

  • Hallo

    wollte mal fragen ob die Erstattungen und -Nachzahlungen für Vorjahre auch für Einkommensteuer gilt ?!

    Wie sieht es aus mit Nachzahlungszinsen für Einkommensteuer?

    In Mein Bürü habe ich leider auch nichts gefunden...



    Danke im Voraus...

  • Mitnichten - da das ja keine betriebliche Ausgabe ist, würde ich hier eher ein Konto aus dem "privaten Bereich 18xx" nehmen.

    So sieht's aus. Einkommenssteuer hat nichts mit dem Gewerbe zu tun, sondern ist ausschließlich ein freudiges Privatvergnügen. :thumbsup:

    Anders sähe es aus, wenn die Zinsen auf betriebliche Steuern anfallen würden (z.B. USt).

  • Ich hatte bloß im Jahr 2015 eine Kleinunternehmenregelung und ab Jahr 2016 mit Umsatzsteuer.

    Fürs 2015 gelten noch die Einkommenssteuern sowie ich das verstehe und soll dementsprechend verbuchen...

    Da ich zu spät abgegeben habe kommen noch jetzt Nachzahlungszinsen...Privatvergnügen...hm...gut gesagt..:)

  • Einkommenssteuer hat nichts mit dem Gewerbe zu tun,

    tach auch,


    aber sicher doch!

    Bitte einmal den § 35 EStG lesen.


    Steht da doch sinngemäß:

    "Die tarifliche Einkommensteuer wird durch eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte fällt"

  • Wobei auch zu beachten ist, dass die Gewerbesteuer 2017 (also laufendes Jahr, Konto 4320, für die Gewerbesteuererklärung Bedeutung hat, das Konto 2281 aber nicht. Es wäre daher zu prüfen, ob hier nicht doch eine Änderung in den Einstellungen erfolgen muss.


    Zinsen etc. teilen das Los der zugrundeliegenden Steuer - also "Privatvergnügen".