Abgabe der EüR und Einkommensteuer einzeln?

  • Ein letzte Frage vor der Abgabe an das FA.


    Ich habe im Forum nichts gefunden, oder vielleicht ja auch falsch gesucht.


    Ich bin angestellt und habe meine Einkommensteuererklärung nun fertig.
    Nebenbei habe ich ein Gewerbe angemeldet. Ich bin Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG und die Umsatzsteuer wird nicht berechnet.


    Ich habe im Programm auch eine EüR gemacht (auch wenn ich diese garnicht machen müsste, da ja eine Excel Tabelle reichen würde). Habe ich der Übersicht und des Lerneffekts dennoch gemacht.


    Meine Fragen:
    Gebe ich nun einmal die Einkommensteuererklärung mit Signatur ab und dann die EüR mit Signatur ab?
    Oder muss ich diese in die Einkommensteuer importieren und dann alle Belege als Nachweis einsenden?


    Danke für Eur Antworten......

    • Offizieller Beitrag

    Gebe ich nun einmal die Einkommensteuererklärung mit Signatur ab und dann die EüR mit Signatur ab?

    Ja.


    Das Jahresergebnis der EÜR gehört natürlich in die entsprechende Anlage der Einkommensteuererklärung, damit es der Besteuerung zugrundegelegt werden kann.