Abfindung, ermäßigter Steuersatz § 34 Abs. 3 EStG

  • Hallo liebes Forum,


    bin über die Suchfunktion nicht auf eine Antwort gekommen, daher jetzt meine Frage:


    Bei einer Abfindung kann nicht nur die Fünftel-Regelung (§ 34 Abs. 1 EStG), sondern auch ein ermäßigter Steuersatz (dort Abs. 3) zur Anwendung kommen.


    Leider finde ich eine solche Option nirgends im WISO Sparbuch 2016. Wie kann ich dies aktivieren??


    Sicher wisst ihr entsprechenden Rat.


    Vielen Dank im Voraus!


    Beste Grüße
    jd.

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dir vielleicht wirklich noch einmal die gesetzliche Vorschrift durchlesen und auch die von Dir gefundenen Threads aus der erweiterten Forumssuche zu dem Thema noch einmal gründlich durchlesen. Wobei der § 34 Absatz 3 Satz 1 EStG i.V.m. § 34 Absatz 2 Nr. 1 EStG schon reichen würden.