Hallo,
ich bin grade an der EKS '15 und habe Schwierigkeiten bei der Angabe bzgl. unterstützung bedürftiger Personen.
Das heißt, ich bin verheiratet und meine Frau war 2015 für zwei Zeiträume arbeitslos bzw. hat keine Unterstüzung erhalten,
da mein Gehalt zu hoch angerechnet wird. In der Vergangenheit - also vor der Heirat - konnte ich sie immer unter der
Katerogie "nicheheliche Lebensgemeinschaft" als außergewöhnl. Belastung absetzen.
Irgendwie geht das jedoch nun nicht mehr beim Steuersparbuch 2016. Ich kann dort keinen Eintrag als "Ehepartner" unter
"im Haushalt lebende Personen" finden. Dort sind lediglich alle Verwandschaftsgrade aufgeführt sowie alles, was unter
Scheidung fällt. Nicht aber der Fall einer intakten Ehe.
Hat das jetzt irgendwas mit der Zusammenveranlagung zu tun oder handelt es sich hier ggf. um einen Programmfehler?
Ich habe meine Frau nun als im Haushalt lebende Person wie folgt angegeben:
Familienstand = verheiratet
Im Haushalt lebender Ehepartner = ich
Verwandschaftsgrad = Sonstige Person
Zur steuerpflichtigen Person = Ehefrau
So kommt das Programm zwar zu dem Schluss einer Unterhaltsberechtigung, jedoch ist das wie ich denke nicht korrekt
angegeben. So passiert es z.B., dass wenn ich einen Schritt zurück gehen will, mir das Programm auch mitteilt. dass
die der meiner Frau im Haushalt lebende Ehepartner nicht in der Liste der im Haushalt lebenden Personen zu finden ist.
Ebenso verwirrt mich der Hinweis, dass das dem Haushalt zur Verfügung stehende Nettoeinkommen ermittelt werden muss-
insbesondere, was dann da nun alles eingetragen werden soll.
Könnte mir hier vllt. jemand versiertes etwas Hilfestelluung geben? Per Suchfunktion habe ich weder im Netz noch hier
im Forum etwas finden können. Bei der Unterstüzung Bedürftiger bzw. zum Thema Naturalhaushalt findet man vorwiegend
die Unterstüzung bei Scheidung oder im Ausland lebende Ehepartner oder sonst was...
Des Weiteren noch eine andere Sache: Meine Frau hat gegen Ende 2015 einen Job aufgenommen, in dem sie auf Schicht
arbeitet - teilw. sogar per 24h Schicht. Dies auch Sonn- oder Feiertags. Per Arbeitsvertrag ist eine durchschnittliche
regelmäßige wöchentl. Arbeitszeit von 39h angegeben. Was gibt man hier in dem Falle am besten bei den Arbeitstagen an?
Das Problem ist, dass sich die 39 Stunden auf quasi unregelmäßig 7 Tage inkl. Feiertage etc. aufteilen, und so keine
Konstante zu verzeichnen ist. Rein Faktisch handelt es sich bei 39 Stunden ja eigentlich um eine 5 Tage Woche. Es passiert
aber durchaus, dass sie dann auch mal für 3 oder 5 Stunden hin musste und dadurch dann 6 Tage die Woche gearbeitet hat.
Hoffe, dass meine Erklärung etwas nachvollziehbar ist....
Besten Dank für eure Hilfe!!!
LG