Einkommensteuer 2015 Programmfehler?

  • Hallo,


    ich bin grade an der EKS '15 und habe Schwierigkeiten bei der Angabe bzgl. unterstützung bedürftiger Personen.


    Das heißt, ich bin verheiratet und meine Frau war 2015 für zwei Zeiträume arbeitslos bzw. hat keine Unterstüzung erhalten,
    da mein Gehalt zu hoch angerechnet wird. In der Vergangenheit - also vor der Heirat - konnte ich sie immer unter der
    Katerogie "nicheheliche Lebensgemeinschaft" als außergewöhnl. Belastung absetzen.


    Irgendwie geht das jedoch nun nicht mehr beim Steuersparbuch 2016. Ich kann dort keinen Eintrag als "Ehepartner" unter
    "im Haushalt lebende Personen" finden. Dort sind lediglich alle Verwandschaftsgrade aufgeführt sowie alles, was unter
    Scheidung fällt. Nicht aber der Fall einer intakten Ehe.


    Hat das jetzt irgendwas mit der Zusammenveranlagung zu tun oder handelt es sich hier ggf. um einen Programmfehler?


    Ich habe meine Frau nun als im Haushalt lebende Person wie folgt angegeben:


    Familienstand = verheiratet
    Im Haushalt lebender Ehepartner = ich
    Verwandschaftsgrad = Sonstige Person
    Zur steuerpflichtigen Person = Ehefrau


    So kommt das Programm zwar zu dem Schluss einer Unterhaltsberechtigung, jedoch ist das wie ich denke nicht korrekt
    angegeben. So passiert es z.B., dass wenn ich einen Schritt zurück gehen will, mir das Programm auch mitteilt. dass
    die der meiner Frau im Haushalt lebende Ehepartner nicht in der Liste der im Haushalt lebenden Personen zu finden ist.


    Ebenso verwirrt mich der Hinweis, dass das dem Haushalt zur Verfügung stehende Nettoeinkommen ermittelt werden muss-
    insbesondere, was dann da nun alles eingetragen werden soll.


    Könnte mir hier vllt. jemand versiertes etwas Hilfestelluung geben? Per Suchfunktion habe ich weder im Netz noch hier
    im Forum etwas finden können. Bei der Unterstüzung Bedürftiger bzw. zum Thema Naturalhaushalt findet man vorwiegend
    die Unterstüzung bei Scheidung oder im Ausland lebende Ehepartner oder sonst was...


    Des Weiteren noch eine andere Sache: Meine Frau hat gegen Ende 2015 einen Job aufgenommen, in dem sie auf Schicht
    arbeitet - teilw. sogar per 24h Schicht. Dies auch Sonn- oder Feiertags. Per Arbeitsvertrag ist eine durchschnittliche
    regelmäßige wöchentl. Arbeitszeit von 39h angegeben. Was gibt man hier in dem Falle am besten bei den Arbeitstagen an?
    Das Problem ist, dass sich die 39 Stunden auf quasi unregelmäßig 7 Tage inkl. Feiertage etc. aufteilen, und so keine
    Konstante zu verzeichnen ist. Rein Faktisch handelt es sich bei 39 Stunden ja eigentlich um eine 5 Tage Woche. Es passiert
    aber durchaus, dass sie dann auch mal für 3 oder 5 Stunden hin musste und dadurch dann 6 Tage die Woche gearbeitet hat.
    Hoffe, dass meine Erklärung etwas nachvollziehbar ist....


    Besten Dank für eure Hilfe!!!
    LG

    • Offizieller Beitrag

    wenn ich einen Schritt zurück gehen will, mir das Programm auch mitteilt. dass die der meiner Frau im Haushalt lebende Ehepartner nicht in der Liste der im Haushalt lebenden Personen zu finden ist.

    Die Zusammenveranlagung von Ehegatten schließt die Anwendung des § 33a EStG selbstverständlich aus.


    Ebenso verwirrt mich der Hinweis, dass das dem Haushalt zur Verfügung stehende Nettoeinkommen ermittelt werden muss - insbesondere, was dann da nun alles eingetragen werden soll.

    Das hat ganz andere Gründe.



    Rein Faktisch handelt es sich bei 39 Stunden ja eigentlich um eine 5 Tage Woche.

    Hinsichtlich der Arbeitstage interessiert die Arbeitszeit doch gar nicht. Jede Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet gibt es einmal die Entfernungspauschale, je Kalendertag allerdings höchstens einmal.


    Bitte künftig keine Sammelthreads, da ansonsten die Forumssuche unübersichtlich wird.

  • Was gibt man hier in dem Falle am besten bei den Arbeitstagen an?

    Vielleicht hat sie den Schichtplan noch (liegt bestimmt auch beim Arbeitgeber noch vor), dann könnt ihr die Frage, ob die Anzahl der Arbeitstage bekannt ist, bejahen und dann die konkrete Zahl der Arbeitstage eintragen.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht hat sie den Schichtplan noch (liegt bestimmt auch beim Arbeitgeber noch vor), dann könnt ihr die Frage, ob die Anzahl der Arbeitstage bekannt ist, bejahen und dann die konkrete Zahl der Arbeitstage eintragen.

    Was ich im Prinzip auch schon genau so gesagt habe.

  • Ich habe die Maske jetzt nicht vor mir (bin am Notebook), aber wenn ich mich recht erinnere, wird bei jedem Arbeitsverhältnis die Frage gestellt, ob man die genaue Zahl der Arbeitstage kennt.

    • "ja" - dann trägt man die ein
    • "nein" - dann werden Urlaubs- und Krankheitstage sowie die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Woche abgefragt und daraus zusammen mit dem Zeitraum (inkl. Feiertage) die Zahl der Arbeitstage berechnet.
  • 1 + 2 = zwei Alternativen

    Ach so haste das gemeint, da war ich wohl auf dem falschen Dampfer bei Deiner Frage.


    Ich hatte den Hinweis zu dieser Frage gegeben, weil wir ja oft genug feststellen, daß nicht selten die Masken nicht genau angesehen werden und dann weitere Fragen kommen, weil die Stelle, die Du ja meintest, nicht gefunden wird (ist ja in einer Untermaske). Ist ja dasselbe wie mit den Ratespielen ... ^^

  • Vielen Dank für eure Bemühungen und sorry wg. dem Doppelthread!!


    Das mit dem Schichtplan bin ich bereits angegangen - hatte ich sowieso vor, da meine Frau die Stelle neu angetreten ist und
    somit quasi kaum Urlaubstage genommen wurden. Das wäre sonst vermutl. für den Sachbearbeiter nicht nachvollziehbar.


    Warum ist es eigentlich so, dass man bei Zusammenveranlagung seine Frau nicht mehr absetzen kann wenn diese arbeitslos
    wird? So richtig verstehen kann ich das nicht denn angenommen sie wäre langzeitarbeitslos (alo das ganze Jahr), dann unterstütze
    ich sie ja genau so wie in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Rein von der Logik bzw. meinem bisherigen Verständnis ist das, was
    ich "mehr" herausbekomme bei entsprechender Steuerklassenwahl ja eh nur eine Vorauszahlung auf die zu erstattende Lohnsteuer,
    d.h. allenfalls eine Art Begünstigung, mit mehr monatlich arbeiten zu können anstatt auf die Nachzahlung am Jahresende zu warten.


    Irgendwo kommen mir da so manche Regelungen wie Augenwischerei vor...

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und deshalb gilt die Splittingtabelle bei Zusammenveranlagung verheirateter/verpartneter Steuerbürger für das Kalenderjahr und somit Dein Steuervorteil daraus auch. Was willst Du mehr? ?(

  • Warum ist es eigentlich so, dass man bei Zusammenveranlagung seine Frau nicht mehr absetzen kann wenn diese arbeitslos
    wird?

    Ich verstehe diese Frage auch nicht - wieso willst Du neben der von miwe4 angeführten Splittingtabelle (die Zusammenveranlagung vorausgesetzt) noch weitere Vorteile haben? (Abgesehen davon, daß man natürlich immer etwas mehr haben möchte ... ^^ )
    Sollte die Einzelveranlagung günstiger sein, dann ist ja der Steuervorteil noch größer als bei der Splittingtabelle.


    In beiden Fällen wird also die arbeitslose Ehefrau (wie auch umgekehrt der Ehemann) "von der Steuer abgesetzt" (was ich für eine sehr unpassende Formulierung halte, man redet von der Person, die man liebt ... ;) ).

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für eure Bemühungen und sorry wg. dem Doppelthread!!

    Du meinst einen Sammelthread (mehrere unterschiedliche Themen in einem Thread, die diesen für alle Beteiligten unübersichtlich gestalten und auch für Suchende nicht gerade hilfreich sind) im Gegensatz zum Doppelthread (mehrere Threads zum selben Thema aufmachen).


    Aber bitte auch den Threadtitel mal anpassen. Der soll das Thema des Threads kurz beschreiben und nicht Deine Vermutungen bzgl. Programmfehler (was übrigens in den meisten Fällen sich sowieso als unzutreffend erweist, wenn jemand schon im Titel etwas von Bug oder Programmfehler schreibt :whistling: ) .