Bewirkt eine getrennte Veranlagung eine Einkommensteuervorauszahlung für den Ehepartner?

  • Hallo,


    ich nutze Wiso Sparbuch schon seit Jahren und hatte auch keine nennenswerten Probleme.


    Dieses Jahr schlägt uns die Software die getrennte Veranlagung vor.


    Da meine Frau im Jahre 2015 mehrere Monate Krankengeld bezogen hat, liegt dies wohl an dem Progressionsvorbehalt.


    Die Berechnung sieht wie folgt aus (gerundete Zahlen):


    Erstattung Ehemann 2500 Euro
    Nachzahlung Ehefrau 1900 Euro


    Erstattung Finanzamt insgesamt 600 Euro.


    Leider kenne ich mich mit der getrennten Veranlagung nicht aus (für uns war immer die Zusammenveranlagung günstiger).


    Wird das Finanzamt aufgrund der Nachzahlung der Ehefrau nun eine Vorauszahlung von Ihr verlangen?
    Oder denke ich hier komplett verkehrt und es wird die gesamte Besteuerung der Ehegatten betrachtet.


    Da ich hier völlig im Dunkeln tappe und auch Google mir nicht weitergeholfen hat (evt nutze ich als Laie ja auch die falschen Suchbegriffe)
    freue mich schon auf Antworten aus diesem Forum.


    Vielen Dank im voraus.


    Viele Grüße


    Barny

    • Offizieller Beitrag

    Wird das Finanzamt aufgrund der Nachzahlung der Ehefrau nun eine Vorauszahlung von Ihr verlangen?

    Kann passieren. Ist aber doch letztlich auch egal, da diese dann ja bei der Veranlagung wieder angerechnet werden.

  • Wird das Finanzamt aufgrund der Nachzahlung der Ehefrau nun eine Vorauszahlung von Ihr verlangen?
    Oder denke ich hier komplett verkehrt und es wird die gesamte Besteuerung der Ehegatten betrachtet.

    Das kann man schwer beurteilen, da arbeiten auch nur Menschen, die wie überall unterschiedlich ticken ... :D


    Die gemeinsame Veranlagung (Splittingverfahren) ist ja letztlich eine vereinfachte Form, es erhält nicht jeder seinen eigenen Steuerbescheid mit jeweils dem halben Betrag der gesamten Erstattung/Nachzahlung, sondern beide zusammen einen (somit also Gesamtbetrachtung). Ich denke, auch wenn ihr für 2015 die getrennte Veranlagung wählt, wird das FA die gesamte Situation betrachten, also die gesamte Besteuerung der Ehegatten, Krankengeld (Dauer, ins Jahr 2016 reinreichend, ...), vorherige Jahre usw. usf.


    Welche Form der Veranlagung ihr für 2016 wählt, ist ja vollkommen offen. Sollte Deine Frau in diesem Jahr bisher kein Krankengeld bezogen haben, wird ja wohl auch der Grund für die Einzelveranlagung als bessere Variante weggefallen (sofern sich sonst nix großartig gegenüber 2014 geändert hat) - mit dieser Argumentation könnt ihr einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung stellen (Quelle), falls das FA die Vorauszahlung festsetzt.