Übertragung E-Bilanz, Plausibilitätsfehler

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    ich habe ein Problem mit der Übertragung der E-Bilanz. Bei der Übertragung ans Finanzamt kommt die Fehlermeldung, dass ein Plausibilitätsfehler vorliegt. Ich habe keine Ahnung, wo ich den Fehler suchen soll.
    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.


    Viele Grüße
    A.Kleefeld

  • Hallo nochmal,


    ich glaube, ich bin auf den Fehler gestossen, womit sich aber leider ein neuer Fehler aufgetan hat.
    Ich habe die private Kfz-Nutzung unter der Position Eigenverbrauch - private Kfz-Nutzung gebucht. Den Klammerzusatz nicht für Kapitallgesellschaften habe ich ignoriert, weil ich nichts anderes gefunden habe, wo ich diese Erträge buchen kann.
    Also damit die neue Frage an euch, wo muss ich als Kapitalgesellschaft die private Kfz-Nutzung ausweisen?
    Vielen Dank!


    A. Kleefeld

  • Moin Kleefeld,


    die Buchung "zu Fluss" lautet


    Gehälter (4120/6020) an Verrechnete sonstige Sachbezüge Kfz-Gestellung 19% USt (8611/4947).


    Bei der Nutzung des Lohnmoduls muss dieses Konto in der Lohnart Sachbezug eingetragen werden, damit dies bei den Lohnbuchungen (und der USt-VA) berücksichtigt wird.


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Ich würde das 86xx bevorzugen, da daraus der Sachbezug als Gehaltesbestandteil hervorgeht - das 89xx würde ich eher den Wertentnahmen bei Nicht-Kapitalgesellschaften zuordnen :)


    Gruss
    Maulwurf