Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag / auf Steuern nach §32d EStG

  • Hallo liebe Steuer-Experten,


    ich bin bei steuer:Sparbuch 2016 an der Stelle Allgemeine Ausgaben > Kirchensteuern und Kirchgeld angekommen. Die Werte sind aus der Vorjahresrechnung übernommen worden und ich muß also überprüfen und ggf. anpassen.


    JA, die Kirchensteuer des Vorjahres-Bescheides soll programmunterstützt ermittelt werden.



    KURZ: ich verstehe nicht den feinen Unterschied zwischen den Feldern "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag" und "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach §32d EStG". Und welche davon der gefunden Zahl im Vorjahresbescheid entspricht; der vorliegende Bescheid erwähnt auf Seite 1 nirgendwo den §32d.



    LANG: Laut Erklärungen soll ich jetzt strikt die Daten im Bescheid für 2014 (erstellt 17.02.2016) suchen und eintragen, falls da etwas anders steht. Die Erklärungen der Eingabefelder verweisen wechselweise auf die Seiten 1 und die Seite, wo die eigentliche Berechnung der Kirchensteuer steht (in meinem Fall Seite 5).


    Die "Festgesetzte Kirchensteuer muß ich schon mal geringfügig anpassen; da trage ich die ev. Kirchensteuer 8% von X aus dem Bescheid ein.


    Das WiSo-Feld "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag" ist dann leer. Laut Erklärung soll hier die Zahl eingetragen werden, die in der Festsetzungs-Tabelle in der Spalte Kirchensteuer unter "Steuerabzug vom Kapitalertrag" ausgewiesen ist. Im Bescheid steht auf Seite 1 schlicht "ab Kapitalertragssteuer" mit Einträgen in allen drei Spalten. Nun, erstmal ohne Änderung weiter...


    WiSo schlägt dann bei "Festgesetzte Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer nach §32d EStG" exakt die Zahl vor, die auch im Bescheid auf Seite 5 steht. Soweit so gut.


    In der nächsten Zeile schlägt WiSo eine Zahl für "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach §32d EStG" vor. Diese soll ich laut Erklärung auf Seite 1 in der Festsetzungs-Tabelle unter "Steuerabzug vom Kapitalertrag" finden. Ich soll laut Erklärung allerdings ausdrücklich nur den Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach § 32d EStG berücksichtigen. Diese Formulierung ist auf der Seite 1 nirgends zu finden. Die vorgeschlagene Zahl ist nun aber genau die Zahl, die auf Seite 1 unter "ab Kapitalertragssteuer" bei Kirchensteuer steht, also ohne Verweis auf §32d.


    => Sollte ich also die vorgeschlagene Zahl im Feld "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach §32d EStG" herauslöschen und stattdessen ins obere Feld "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag" eintragen? Oder es wie vorgeschlagen lassen?


    Ich habe das Gefühl, daß ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe. Es kann gut sein, daß ich mich zu blind und sklavisch an die Programmunterstützung hänge, die nun aber eine etwas andere Wortwahl als der vorliegende Bescheid hat.


    Ich wäre also für einen Hinweis sehr dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    LANG: Laut Erklärungen soll ich jetzt strikt die Daten im Bescheid für 2014 (erstellt 17.02.2016) suchen und eintragen, falls da etwas anders steht. Die Erklärungen der Eingabefelder verweisen wechselweise auf die Seiten 1 und die Seite, wo die eigentliche Berechnung der Kirchensteuer steht (in meinem Fall Seite 5).

    Was soll denn eine Steuerabrechnung in einem 2016er Bescheid mit der ESt-Erklärung 2015 zu tun haben? Es gilt § 11 EStG.

  • Hallo miwe4,


    danke für Ihre Nachfrage.


    steuer:Sparbuch 2016 erklärt nach meinem Verständnis die Steuern für das Steuerjahr 2015. In der genannten Abteilung werden die Werte aus dem Vorjahres-Bescheid behandelt, mithin des Bescheids für das Steuerjahr 2014. Dieser ist bei mir tatsächlich nach Fristverlängerung und Einspruch zuletzt am 17.02.2016 vom Finanzamt erstellt worden.


    Da habe ich aber kein Problem gesehen, weil in den Erklärungen von steuer:Sparbuch 2016 ausdrücklich erwähnt wird, daß der Vorjahresbescheid in 2016 erstellt worden sein kann; z.B. hier:
    "Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag
    Diese Daten werden im Rahmen der Datenübernahme automatisch aus der Vorjahresberechnung übernommen und müssen angepasst werden, wenn das Finanzamt von der Vorjahresberechnung abweicht oder der Vorjahresbescheid erst in 2016 erstellt worden ist.
    [...]"


    Also habe ich es so wie beschrieben gemacht.


    Habe ich den Sachverhalt klar dargestellt? Ist das nun verständlich?

    • Offizieller Beitrag

    Ja eben, wenn der Bescheid für 2014 erst in 2016 ergangen ist, ist eine etwaige Datenübernahme manuell zu bereinigen. § 11 EStG ist anzuwenden.


    Bitte ggf. Erstbescheid und Berichtigungsbescheid gesondert prüfen.

  • Schön, damit wären wir an der Stelle, an der ich diesen Thread begann: das manuelle Bereinigen erfolgt dadurch, daß man die Daten "des Vorjahresbescheids" in die Felder einträgt, ggf. die bereits von WiSo vorgeschlagenen korrigiert.


    Mein eigentliches Problem -- und damit meine Frage -- ist, woran ich tatsächlich im Vorjahresbescheid Seite 1 die genannten Angaben erkenne, denn die Bezeichnungen in den WiSo-Erklärungen finden sich nicht ausdrücklich so im Bescheid. Nochmal: "§32d" taucht dort auf Seite 1 nicht auf, aber die dazu von WiSo vorgeschlagene Zahl sehr wohl, allerdings unter "ab Kapitalertragssteuer". Wie schon in den Details im Anfangbeitrag beschrieben.


    Nun können Sie mir hoffentlich weiterhelfen?


    Zu Ihrer letzten Bemerkung eine Frage: ersetzt nicht der letzte Bescheid die vorausgehenden Bescheide und stellt die Berechnung von Grund auf dar (natürlich unter Berücksichtigung inzwischen geleisteter Erstattungen und Nachzahlungen)? Warum muß ich die vorhergehenden Bescheide sonst noch beachten?


    Viele Grüße!