Vorsteuer von Anlagevermögen abziehen

  • Hallo,


    wenn ich eine Anlage erfasse und buche, wird nur der Nettobetrag verbucht. (Was ja auch richtig ist soweit)
    Die Vorsteuer kann allerdings sofort geltend gemacht werden. Ich habe jetzt versucht über das Konto Abziehbare Umsatzsteuer (Konto 1576) den Vorgang zu buchen.
    Dadurch stehen allerdings im Buchungsprotokoll bei den Ausgaben die volle Summe der Anlage und die Abschreibung, statt nur der Wert der Abschreibung


    Wie kann ich die Vorsteuer korrekt verbuchen? Nutze die EÜR.


    Danke im Voraus!

  • Moin,


    nutzt Du die Unternehmersuite? Ansonsten könnte Dir in dem Unterforum Deiner Software wahrscheinlich gezielter geholfen werden :)


    Nur generell: beim Anlagekonto ist es doch möglich, einen Steuerschlüssel auszuwählen, sofern dieser nicht sowieso fix hinterlegt ist. Das Vorsteuerkonto muss also eigentlich nicht direkt bebucht werden..
    Wie genau (welche Konten) hast Du denn bebucht?


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    ich nutze Buchhaltung Professional (incl. Anlagenbuchhaltung) ein Unterforum hierzu habe ich nicht gefunden.


    Hier ein Bild wie das in den Stammdaten aussieht:
    Bild



    Gebucht wird Konto Anlagevermögen 0400 und Konto AFA 4830.
    Im Hauptbuch einen Steuerschlüssel auszuwählen ist nicht wirklich hilfreich, da die Vorsteuer dann ja nur vom Betrag der Abschreibung abgezogen wird und nicht von der vollen Summe.


    Viele Grüße,
    Loano

    • Offizieller Beitrag

    Im Hauptbuch einen Steuerschlüssel auszuwählen ist nicht wirklich hilfreich, da die Vorsteuer dann ja nur vom Betrag der Abschreibung abgezogen wird und nicht von der vollen Summe.

    ?(

  • Dann bist Du natürlich hier vollkommen richtig.


    Ich meinte die Buchungserfassung im Hauptbuch, dort kann selbstverständlich beim Konto oder Gegenkonto jeder beliebiger Steuerschlüssel ausgewählt werden.



    da die Vorsteuer dann ja nur vom Betrag der Abschreibung abgezogen wird

    ?(


    In der Fibu buchst Du dann gar nichts?


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • @miwe4, sorry für die Verwirrung. Wie würdest Du denn einen Laptop mit EÜR verbuchen, der auf 3 Jahre abgeschrieben werden soll? (Mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug)


    @maulwurf23, habe es mit einer separaten Buchung (Konto Abziehbare Umsatzsteuer [Konto 1576]) versucht, allerdings bin ich mir nicht sicher ob das richtig ist. (Da die separate Buchung auf Konto 1576 ja die Gesamtsumme wieder zu einer Ausgabe macht und nicht den abgeschriebenen Wert)


    Grüße,
    Loano

  • Hmh, wie hast Du denn die Vorsteuer gebucht? Der Nettobetrag des Anlagevermögens steht auch in der (Finanz-)Buchhaltung, also wenn Du Dir z. B. das Kontoblatt vom Kto. 400 ansiehst?


    Normalerweise buchst Du (Fibu)
    Kto. 400 mit VSt 19% an Bank/Kasse..

  • Hallo,


    um die Verwirrung vielleicht aufzuklären:


    Du musst zwei Bearbeitungsschritte ausführen.
    Zuerst die Buchung in der Fibu:


    Normalerweise buchst Du (Fibu)
    Kto. 400 mit VSt 19% an Bank/Kasse..


    Im Anschluss musst du die Anlage im Anlagevermögen mit dem Nettobetrag und den zugehörigen Konten für Anlagevermögen und AfA hinterlegen.


    Damit läuft die Abschreibung dann auch korrekt über den hinterlegten Abschreibungszeitraum.


    Eine automatisierte Eintragung aus dem Hauptbuch in das Anlagevermögen und auch eine automatische Buchung aus dem Anlagevermögen in das Hauptbuch funktionieren nicht.


    Gruß

  • Hallo,


    @28830rue, wenn Du recht hast (und davon gehe ich jetzt einfach mal aus), habe ich alles richtig gemacht. (Ich habe im Januar Kto. 400 mit VSt 19% an Bank/Kasse gebucht, jetzt die Anlage im Anlagevermögen angelegt). Ich war nur deshalb verwirrt weil ich das Gefühl hatte doppelt zu buchen (einmal als Ausgabe und einmal als Abschreibung).


    Danke für Deine/ Eure Hilfe!

  • Noch eine kleine Ergänzungsfrage, wieso steht nach dem Einlesen des Buchungssatzes die Abschreibung als Einnahme im Hauptbuch/ in den Geschäftsvorfällen?