Periodengerechte Heizkostenabrechunng (Ölheizung)

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe gestern die Software WISO Hausverwalter Start gekauft, da nach Einpflegen aller Daten eine vernünftige Neben- und Heizkostenabrechnung herauszukommen schien. Bei genauerer Prüfung habe ich jetzt aber doch ein Problem. Ich hole mal "etwas" weiter aus, damit die Fragestellung verständlich ist.

    • Meine Mutter und ich besitzen je eine Eigentumswohnung in einem Gebäude. Das Gebäude hat insgesamt 2 Eigentumswohnungen.
    • Ich habe ab 01.07.2015 bedauernswerterweise die Verwaltung der WEG übernommen. Vorher gab es keine WEG-Verwaltung.
    • Meine Mutter bewohnt ihre Eigentumswohnung durchgängig selbst.
    • Meine Eigentumswohnung ist seit 01.07.2015 vermietet (davor habe ich diese ebenfalls selbst bewohnt).
    • Ich bin somit seit 01.07.2015 ebenfalls Vermieterin meiner Eigentumswohnung.
    • Die Informationen zu Eigentümern und Mietern sowie sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind im Programm erfasst.
    • Es gibt pro Eigentumswohnung einen separaten Stromzähler. Den Stromliefervertrag hält der jeweilige Eigentümer bzw. Mieter selbst.
    • Es gibt für das Gebäude eine zentrale Wasseruhr, Unterzähler pro Eigentumswohnung sind nicht vorhanden und nicht wirtschaftlich realisierbar. Die Aufteilung der Wasserkosten erfolgt in der WEG und auch im Mietvertrag nach Personentagen.
    • Es gibt für das Gebäude einen zentralen Heizölspeicher (4.500l). Wärmemengenzähler etc. sind nicht wirtschaftlich realisierbar. Die Aufteilung der Heizkosten erfolgt in der WEG und auch im Mietvertrag nach Wohnfläche (m²).
    • Alle Informationen im Hausverwalter-Programm sind mit Beginndatum 01.07.2015 erfasst - der Zeitraum davor ist quasi "leer".
    • Bei Klick auf "Nebenkostenabrechnung" kommt eine augenscheinlich korrekte Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2015 heraus.

    So weit, so gut. Das Problem ist jetzt die Heizkostenabrechnung. Weniger der rechtliche Teil, da weiß ich, dass wir uns hinsichtlich einer 100% verbrauchsunabhängigen Verteilung auf dünnem Eis bewegen, eher der praktische Teil der Umsetzung im Programm.


    Ich habe beim Gebäude den Abrechnungszeitraum und die Angaben zur Heizung gesetzt (wenn das Erläutern der Angaben via Screenshots hier nicht gestattet/erwünscht ist, bitte ich um Nachsicht - ich halte diese Methode für die "sicherste", damit es nicht zu Missverständnissen kommt):




    In den Einnahmen und Ausgaben gibt es einen Eintrag für eine Heizöllieferung am 02.05.2016:



    Den Gültigkeitszeitraum habe ich auf 01.07.2015 - 02.05.2016 gesetzt, da der Heizöltank zu Beginn des Mietverhältnisses am 01.07.2015 und bei der jetzigen Lieferung am 02.05.2016 jeweils vollständig gefüllt wurde. Der Logik nach müsste der Gesamtverbrauch in dieser Periode also die gelieferten 1.963l betragen haben.


    Unter Kostenverteilung > Angaben zur Heizkostenabrechnung habe ich folgende Daten erfasst:




    Unter Abrechnung > Heizkostenabrechnung wähle ich die Heizkostenabrechnung für Mieter:



    Wenn ich dort auf Voransicht klicke, sehe ich, dass die Gesamt-Heizkosten den vollständigen Wert der Heizöl-Lieferung betragen. Es werden für den Abrechnungszeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2015 also die vollen 873,42€ angesetzt (Dokumente zum Objekt > Zusammensetzung der Gesamtkosten):



    Erwartet hätte ich einen anteiligten Wert im Sinne von "Abrechnungstage / Gültigkeitszeitraum" oder besser noch auf Basis der Gradtagszahlen.


    Wenn ich unter Kostenverteilung > Angaben zur Heizkostenabrechnung den Abrechnungszeitraum auf den 01.07.2015 - 02.05.2016 ändere und bei der Heizkostenabrechnung den Freien Zeitraum genau so vom 01.07.2015 bis 02.05.2016 angebe, dann sieht die Heizkostenabrechnung zwar korrekt aus, bezieht sich aber auf den von der Nebenkostenabrechnung abweichenden und viel größeren Zeitraum von gut 10 Monaten:



    Frage nun: Mache ich irgendwas falsch ? Denke ich falsch und das geht gar nicht so, wie ich mir das vorstelle ? Ich wäre um jede Antwort dankbar.


    Vielen Dank auch fürs "Durchhalten" bis hier hin :) .


    Gruß Vanessa

  • Mir fällt gerade auf (ist eben doch mal gut, wenn man das strukturiert zusammenschreibt), dass der Eurobetrag des Endbestands bei der Variante bis zum 31.12.2015 anscheinend falsch berechnet wird. Dadurch ergeben sich die zu hohen Brennstoffkosten:



    Das sieht mir also doch eher nach einem Bug im Programm aus, oder irre ich mich ?


    Gruß Vanessa

  • Unabhängig der Programmbedienung rege ich die Lektüre folgender Verordnung an
    http://www.gesetze-im-internet…JNR002610981BJNE001204308
    hier ins besonders §2 und §12.1


    weiterhin:
    §556 Abs.3 BGB
    "Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen"
    Ein Abrechnungszeitraum von 6 Monaten oder nach Perioden (immer dann wenn Öl geliefert wurde) ist mE nicht gesetzeskonform und kann zu erheblichen rechtlichen Problemen (bis hin zur Rückzahlung sämtlicher vom Mieter geleisteter NK-Zahlungen) führen.


    Es wird dringend empfohlen sich rechtskundig zu machen. Mögliche Probleme bei der Programmbedienung könnten sich aus den Abweichungen von den rechtlichen Bestimmungen ergeben.


    -Hi

  • @'hi Hier muss ich zustimmen.
    Der Gesetzgeber verlangt, dass ein vollständiges Jahr abzurechnen ist.


    Nach den Schilderungen hätte ich den Zeitraum für die NK- und Heizkostenabrechnung vom 01.01.-31.12.15 eingetragen. Die bisher selbst bewohnte Wohnung und der der Mutter wären erfasst, aber nicht wirklich wirksam geworden.
    Bei Heizöl muss der Anfangsstand und Endstand (Abrechnungszeitraum) sowie bei Mieterwechsel, was ja erfolgte, eingetragen werden.


    So wie es aufgestellt wurde, kann es nicht gut gehen.

  • Hallo,


    die Bewertung bei der Variante bis zum 31.12.2015 ist OK. Die Bewertungsformel : First in - first out- Der Endbestand 31.12.2015 - 4500,00 l - 1652,30 € ist richtig. Der Verbrauch in Höhe von 873,42 € wurde richtig berechnet.


    LG Cowgirl