Anschaffungskosten Immobilie

  • Hallo,


    ich habe Ende 2015 eine Wohnung gekauft (Übernahme 1.1.16), die ab März 2016 (an Angehörige) vermietet wird. Die Notarkosten, Grunderwerbsteuer usw. sind ja bereits 2015 angefallen (und damit hoffentlich auch ohne Mieteinnahmen absetzbar), aber WO genau gebe ich die denn nun in WISO Steuer ein? Ich finde nur "Abschreibungen für vermietete Einrichtungsgegenstände", aber wo ist denn die Stelle mit der Abschreibung für die Wohnung und die Anschaffungskosten?


    Offenbar habe ich Tomaten auf den Augen, denn ich finde den Punkt zwar in der Hilfe, aber nicht im Programm selbst.


    Und ist das Häkchen bei "Vermietete Immobilie" überhaupt richtig? - 2015 war die Wohnung ja noch nicht vermietet.


    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Die AfA wird immer erst ab dem Zeitpunkt des Eigentums (Übergang Besitz, Nutzungen und Lasten) gewährt. Dazu gehören auch die auf den Gebäudeanteil entfallenden Erwerbsnebenkosten. Zu unterscheiden davon natürlich die "echten" Finanzierungskosten.


    Du solltest vielleicht noch einmal zu Anschaffungsnebenkosten und Finanzierungskosten nachlesen.


    Auch hättest Du eigentlich vor einer Vermietung an nahe Angehörige steuerlichen rat eines Fachmannes einholen sollen, da es dabei sehr viele Fallstricke gibt, die jetzt im Nachhinein fast gar nicht mehr zu heilen sind.


    Und in WISO start:Steuer solltest Du da eigentlich insoweit gar nichts finden, da Du für andere als nichtselbständige Einkünfte das WISO steuer:Sparbuch benötigst.

  • Die AfA wird immer erst ab dem Zeitpunkt des Eigentums (Übergang Besitz, Nutzungen und Lasten) gewährt. Dazu gehören auch die auf den Gebäudeanteil entfallenden Erwerbsnebenkosten. Zu unterscheiden davon natürlich die "echten" Finanzierungskosten.

    Ah Okay, dann Abschreibung erst nächstes Jahr. Dann habe ich mir den entsprechenden Menüpunkt also nicht eingebildet, sondern er ist verschwunden, als ich 1.1. als Besitz-Übergang eingegeben habe. (Ist ja irgendwie auch logisch - nur nicht mehr nachts um eins.)


    Aber Grunderwerbsteuer, Notar, Amtsgericht (Grundbucheintrag usw.) kann ich doch angeben, ja?


    Du solltest vielleicht noch einmal zu Anschaffungsnebenkosten und Finanzierungskosten nachlesen.

    Hatte ich eigentlich gemacht.


    Auch hättest Du eigentlich vor einer Vermietung an nahe Angehörige steuerlichen rat eines Fachmannes einholen sollen, da es dabei sehr viele Fallstricke gibt, die jetzt im Nachhinein fast gar nicht mehr zu heilen sind.

    =O So schlimm? Das macht mir etwas Sorgen. Eigentlich war es nur so ein: Mama sucht 'ne Wohnung, bezahlbare nette Mietwohnungen sind rar und wir hatten ein bisschen Geld auf der Bank - Ding. Bin ich da echt zu naiv? Ich will ja nicht große Gewinne machen - aber natürlich auch nicht sinnlos Geld verschenken. Sie zahlt mehr als 66% der ortsüblichen Miete, der Kredit läuft vor sich hin und die Nebenkosten werden mehr oder weniger direkt durchgereicht.


    Und in WISO start:Steuer solltest Du da eigentlich insoweit gar nichts finden, da Du für andere als nichtselbständige Einkünfte das WISO steuer:Sparbuch benötigst.

    Da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt. Es ist das WISO Steuer-Sparbuch (seit Jahrzehnten) und bisher kam ich immer gut damit klar.

    • Offizieller Beitrag

    Aber Grunderwerbsteuer, Notar, Amtsgericht (Grundbucheintrag usw.) kann ich doch angeben, ja?

    Jein, davon rede ich doch. Grunderwerbsteuer stellt immer Anschaffungsnebenkosten dar, die anderen gibt es solche und solche. Eben abhängig davon, ob mit Vertrag bzw. Eigentumsabwicklung oder mit Finanzierung zusammenhängend. Also einfach mal im Forum Lesen oder auch die sehr gute Programmhilfe nutzen.

  • Okay, nachdem ich jetzt nochmal nachgelesen habe, ergibt sich folgendes:


    Notarrechnung für Grundschuldberechnung + Rechnung vom Amtsgericht für Grundschuldbestellung (beides von Dezember 2015) => Finanzierungskosten => jetzt absetzbar


    Notarrechnung für Kaufvertrag + Verwalterzustimmung zum Kaufvertrag + Grunderwerbsteuer (alles von 2015) => Anschaffungsnebenkosten => erst nächstes Jahr absetzbar
    Abschreibung der Immobilie => ebenfalls ab nächstem Jahr


    Jetzt richtig?