Abschreibung auf Darlehen

  • Hallo, ich möchte eine teilweise Abschreibung auf ein wahrscheinlich uneinbringliches Darlehen machen (Urteil in der Hand, aber vorrangige Gläubiger im Grundbuch sodass man dem schlechten Geld kein gutes hinterherwerfer möchte). Welches Konto muss ich verwenden bzw. neu anlegen, mit dem ich gegen den Kredit buche.

  • Hallo Janek,


    da du keine Angaben zum verwendeten Kontenrahmen machst, nur allgemeine Angaben:
    a) unter der Annahme, dass du eine Bilanz erstellen musst (also § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG) am besten ein Konto auf der Passivseite Wertberichtigungen zu Darlehen und ein GuV-Konto auf der Aufwandseite (neutrale Aufwendungen) Wertberichtigungen auf Darlehen (analog zu den Wertberichtigungskonten für Forderungen aus LuL)
    b) unter der Annahme, dass du eine Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) machst geht dies nur ausserhalb der EÜR, da keine Ausgabe entsteht. Das heisst beide Konten sind nicht ergebniswirksam. Es ist dann aber auch unerheblich, ob du überhaupt eine Buchung machst.

    • Offizieller Beitrag

    Stellt sich doch erst einmal die Frage nach dem Zusammenhang des hingegebenen Darlehens mit der einer etwaigen Einkunfts-/Überschusserzielungsabsicht. Ich wüsste nach der Fragestellung erst einmal gar nichts zu deuten.

  • Ich habe eine EÜR. Als ich das Darlehen gewährt habe, war es so wie die Anschaffung eines Wirtschaftsguts nicht ergebniswirksam. Durch den Ausfall führt es aber zu einem negativen Ergebnis. Bei den Abschreibungskonten in der EÜR habe ich kein Konto gefunden, was für mich passend erschien.

    • Offizieller Beitrag

    b) unter der Annahme, dass du eine Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) machst geht dies nur ausserhalb der EÜR, da keine Ausgabe entsteht. Das heisst beide Konten sind nicht ergebniswirksam. Es ist dann aber auch unerheblich, ob du überhaupt eine Buchung machst.

    Stellt sich doch erst einmal die Frage nach dem Zusammenhang des hingegebenen Darlehens mit der einer etwaigen Einkunfts-/Überschusserzielungsabsicht.