Hallo,
ich habe in meiner EÜR 2015 letztmalig einen Sammelposten von 2011 komplett aufgelöst und abgeschrieben. Es wurde allerdings keine Anlage AVEÜR erstellt und an das Finanzamt übertragen. Ist das normal bzw. muss keine Anlage AVEÜR erstellt werden wenn man nur einen Sammelposten hat und keine weiteren Abschreibungen?