Umsatzsteuer bei Ratenzahlung

  • Hi Zusammen,


    ich habe mir eine Software angeschafft, für die ich 3 Jahre lang mtl. zahlen muss. Die Umsatzsteuer musste ich aber für den kompletten Betrag schon bezahlen.
    Wir verbuche ich das jetzt in MB, damit ich auch im nächsten Monat die Umsatzsteuer vom Amt wiederbekomme?


    Danke für Eure Hilfe.


    Gruß aus Köln
    Jens

  • HI Maulwurf,


    vielen für deine Antwort. Aber irgendwie bringt mich das nicht wirklich weiter.


    Ich hinterlege mal zahlen.
    Kaufsumme: 6188,40 €
    zzgl. 19% UST: 1175,80 €
    Gesamt: 7364,20 €


    Ist ein zinsfreier Ratenkauf über 3 Jahre.
    Die Mehrwertsteuer von 1175,80 € habe ich sofort bezahlen müssen inkl. der ersten Rate.


    Jetzt habe ich ein Anlagengut hinzugefügt über den Gesamtpreis (6188,40€)


    In der Kasse wird mir aber jetzt ein Minus von 7364,20 € angezeigt.
    Das ist ja richtig um die Umsatzsteuer bei der Voranmeldung wieder zu bekommen, aber dadurch stimmt mein Kassenstand ja überhaupt nicht


    ????

  • ????

    Moin,


    Du hättest als Gegenkonto zu 0027 (Software) ja auch ein Darlehenskonto 1705 anstatt "Kasse" wählen müssen. Dann würde der Kassenbestand stimmen.
    Und dass die 1.175,80 USt. bei einem Nettopreis von 6.188,40 inkl. erste Rate sind, kann ich mir schwer vorstellen.

  • Und dass die 1.175,80 USt. bei einem Nettopreis von 6.188,40 inkl. erste Rate sind, kann ich mir schwer vorstellen.

    Da hat sich JeKa wahrscheinlich ungeschickt ausgedrückt: 6.188,40 * 19% = 1.175,796, also gerundet 1.175,80 - stimmt.


    JeKa: duch buchst wie folgt
    0027 Software an 1705 Darlehen 6.188,40
    1570 Vorsteuer an 1200 Bank 1.175,80
    1705 Darlehen an 1200 Bank Betrag erste Rate


    Dann müsste alles richtig in der Buchhaltung stehen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo



    Abschreibung bei Einkauf auf Raten
    Lies dazu bitte unter > Hilfe > Erste Hilfe > Steuern und Buchführung > Das Kapitel > Darlehen: Gutschrift, Zinsen und Tilgung!
    Daraus zitiert:



    Sowohl die anfängliche Gutschrift des Darlehensbetrages als auch die späteren Tilgungen haben keinen Einfluss auf den Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens: Sie sind "erfolgsneutral". Und das zum Glück: Anderenfalls würde die Darlehens-Gutschrift ja im Handumdrehen Ihren Gewinn erhöhen, sodass Sie auf die Einnahme Einkommensteuer bezahlen müssten!



    Bei Buchungsvariante 2 ordne den Tilgungsanteil der Kategorie "nicht betriebsrelevant" zu.
    Bei Buchungsvariante 3 ordne den Tilgungsanteil der Kategorie 1705 / 3560 Darlehen zu.


    Gehe vor wie in den angehängten Bildern in entsprechender Reihenfolge


  • Hallo Samm, hallo babuschka,


    danke für die ausführlichen Beschreibungen. Das war soweit hilfreich.
    Hier meine Verständnisfrage: muss nicht nach Abzahlung aller Raten das Darlehenskonto mit dem Verrechnungskonto gegengebucht werden um das auszugleichen?
    Danke

  • muss nicht nach Abzahlung aller Raten das Darlehenskonto mit dem Verrechnungskonto gegengebucht werden um das auszugleichen?

    Diese Frage verstehe ich nicht ganz. Du buchst die einzelnen Raten doch
    per Finanzierungsdarlehen (z. B. 0640)
    per Zinsaufwand langfristig (z.B. 2120)
    an Bank (z. B. 1200).


    Damit hast du am Ende der Laufzeit auf diesem Konto noch den Betrag für die Schlusszahlung. Und diese buchst du dann ebenfalls per Finanzierungsdarlehen an Bank. Da bleibt doch nichts mehr übrig zum Buchen?