Ersteinrichtung von WISO Vermieter

  • Hallo erstmal,


    ich brächte mal eure Hilfe zum Einrichten von Wiso Vermieter.


    Mal einige Detail zum besseren Verständnis:


    Ich besitze seit Anfang des Jahre ein Mehrfamilienhaus mit 6 Mietparteien und ich hab Probleme mit dem richtigen anlegen der Zähler:


    1. in meinem Haus gibt es 2 Wasser Hauptzähler an dem mehere Unterzähler verteit angeschossen sind - Wie richte ich das ein? Ich hab das ma mit einem 2ten. Unterschlüssel = Kaltwasser und Kaltwasser_2 gemacht aber ist das auch richtig?
    2. ich hab 5 Stromzähler und einen allgemien Stromzähler - wenn ich einen Allgemienstromzähler anlegen möchte, muss ich einen Hauptstromzähler einrichten (den ich aber nicht habe) und die anderen Zähler werden diesem Hauptstromzähler untgergeordnet - Wie verwalte ich die Stromzäher richtig? bei einem neu angelegten Hauptstromzähler mekert Wiso immer die fehlenden Zählerstände des Hauptzählers an, aber ich hab ja nur die "normalen" stromzähler.


    Ich hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt ;)


    Danke für eure Hilfe


    Gruß
    Wolfgang

  • Hallo,


    es ist etwas schwer den Überblick zu bekommen, wie es in dem Haus aussieht.


    Ich gehe davon aus, dass die 6 Wohnungen jeweils einen Stromzähler vom örtlichen Versorger haben. Wie ich lese, gibt es aber nur 5 Zähler, wie soll das gehen? Wie wird die 6. Wohnung versorgt?
    Da ein Allgemeinstromzähler (Treppenhaus, Heizung????) vorhanden ist, an welchem der 5 Hauptzähler ist der angeschlossen?


    Wenn 6 Mietparteien angelegt werden (geht mit dem Vermieter nur, wenn mehr als die Standardversion genommen wird heißt, mindestens 10 Einheiten müssen vorhanden sein, dazugekauft werden!!) dann müssen 6 Wohnungen und Nutzer (mieter) angelegt werden. Bei jeder Wohnung werden die vorhandenen Zähler - also Strom, Kalt- udn Warmwasser - angelegt und die Zählerstände eingepflegt.


    Beim Allgemeinstrom muss man beachten, dass, wenn dieser nur für den Betrieb der Heizung vorhanden ist, dass dieser den Heizkosten zugebucht wird, dann wird der Strom auf den Verbrauch der einzelnen Wohnungen entsprechend verteilt.


    Vielleicht mach mal ein Bildschirmausdruck, damit man sich das vorstellen kann, was angegeben wurde.


    Beigefügt ein Bild, welches ich mir zu Dokumentation angelegt habe. Denn es gibt auch die Möglichkeit meim Vermieter, dass man virtuelle Zähler anlegt.


    buhl.de/wiso-software/wcf/index.php?attachment/14851/





    Auch ein Wasserschaubild füge ich noch zu.

  • Hallo Errjot,


    danke für deine Antwort


    ich hab das mit den Wohnunganzahl verstanden die 6. Wohneiheit hab ich noch nicht freigeschaltet, wollte mich zuerst mit dem Programm anfreunden.


    Falsch war meine Angabe über Stromzähler ich hab 7 Stromzähler:


    1. Gaststätte
    2. kl Wohnung OG rechts 32m²
    3. Gr Wonung OG rechts 85m²
    4. Wohnung OG Links 90m²
    5. Wohnung EG Links 60m²
    6. Lager 75m² (z.Z. nicht vermietet)
    7. Allgemein Strom


    Jede Wohnung wird vom Versorger einzeln abgerechnet, Heizung hängt am Allgemienstrom jedoch auch die Außenbeleuchtung. Also im Normalfall bräuchte ich die Zähler 1-6 nicht zu erfassen sondern nur den Allgemeinstromzähler der auch umgelegt werden muss, ich wollte die anderen Zähler nur zwecks besserer Übersich mit verwalten (nicht umlegen).


    ie Sache mit dem 2 Wasser Hauptanschlüssen


    jedem Hauptzähler habe ich die entsprechenden Wohnungeinheiten zugeordnet (und da kommen Nach der WW und KW umstellung auch noch neue Zähler hinzu - ist das richtig, sodass ich auch die Abrechnungen entsprechend auslegen kann oder habe ich hier ein Denkfehler?


    Danke
    Wolfgang

  • Oh, das mit dem Kauf des Vermieters war dann doch was zu schnell, denn im Haus ist ein Gewerbebetrieb (Gaststätte) und die kann nicht mit dem Vermieter sondern nur mit dem Verwalter abgerechnet werden.,


    Die gesetzlichen Vorgaben für eine solche Abrechnung kann nur der Verwalter.


    Bitte diesbezüglich im Handbuch oder bei Buhl auf der Internetseite nachschauen.


    Noch ein Hinweis zum Allgemeinstrom:


    Wenn an dem Allgemeinstromzähler außer dem Treppenhaus und Außenbeleuchtung auch der Betriebsstrom für die Heizung hängt, muss eine Trennung erfolgen. Denn der Betriebsstrom muss vom Treppenhaus/Außenbeleuchtung separat berechnet werden. Das ist jetzt schwierig, doch laut Gesetz muss es so sein.


    Inwieweit das zu lösen ist, weiß ich nicht. Vorschlag wäre, einen "kleinen" Zwischenstromzähler für die Heizung zu installieren, dann wäre alles korrekt abzurechnen.


    Also sehe mal beim "Verwalter" nach!

  • Ich vermiete 2 Läden. Hier kommt es darauf an ob:


    Vor Abschluss eines Gewerbemietvertrages gilt es zu überlegen, ob der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert, oder ob das Objekt Umsatzsteuerfrei vermietet werden soll.


    Bei Umsatzsteuerfrei kann auch mit dem WISO-Vermieter abgerechnet werden

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen