Hallo im WISO-Forum,
seit 2 Jahren bin ich verheiratet und wir wollen die Steuer einzeln veranlagen. WISO fragt bei der Einkommenssteuer aber immer auch nach den entspr. Angaben des Ehemanns, und unter dessen Namen soll alles laufen - er will aber seine Steuer nicht über WISO erkläeren... geht das? Und wenn ja, wie?
Hoffe auf Eure Hilfe!
meliur
Verheiratet, getrennt veranlagt: Kann ich über WISO die Einkommensteuererklärung alleine ausfüllen?
- meliur
- Geschlossen
- Erledigt
-
-
-
Bei Einzelveranlagung werden die Daten des Ehepartners "gelöscht"
Ich denke, das ist als Absolutaussage nicht richtig, die Daten des Ehepartners können gelöscht bzw. gar nicht erst erfaßt werden (ansonsten gäbe es ja kein "ja" bzw. "nein" im Menü, das Du eingefügt hast).
Einzelveranlagung hat doch nichts mit der Erfassung zu tun, im Gegenteil, ich erfasse immer zusammen - die Einzelveranlagung kann trotzdem vorgenommen werden (war für uns für 2015 erstmalig der Fall, keine Probleme bei der Erfassung, Berechnung usw.).Der Nachteil der getrennten Erfassung besteht für mich darin, daß das Programm nicht berechnen kann, welche Veranlagung letztlich wirklich die beste ist.er will aber seine Steuer nicht über WISO erkläeren
Muß er ja auch nicht, die Erfassung im Programm zwingt einen doch nicht zur Abgabe über ELSTER respektive über einen Ausdruck aus dem Programm.
-
Ich hab es im Planspielmodus probiert und eben diesen Hinweis bekommen.
*versuchmachtkluch*
-
WISO
Welches Programm bzw. Programmversion.
Selbstverständlich kann man in jedem Programm im Falle der Einzelveranlagung von Ehegatten die Besteuerungsgrundlagen auch nur für einen Partner eintragen. Man muss dann aber auf jegliche Günstigerprüfungen in diesem Zusammenhang verzichten.
-
Danke für Eure Hinweise!
Das Doofe ist, dass ich alle Eintragungen für mich schon gemacht habe, und der o.a. Hinweis, dass alle Eintragungen dann gelöscht werden (denn das sind ja dann meine, weil der männliche Ehepartner immer als Titel des Ganzen fungiert, sobald man "verheiratet" angibt, ich als Frau also der Anhang), wenn man die Frage nach der Erfassung beider Ehepartner verneint, hat mich sehr abgeschreckt. Weiß ich, ob's funktioniert, wenn ich alles nochmal mache...?
Misstrauisch hat mich auch gestimmt, dass erstmals eine fette Nachzahlung angekündigt ist, etwa in der Höhe, die ich sonst immer erstattet bekam. Das mag aber wohl daran liegen, dass ich die Daten vom letzten Jahr übernommen habe, d.h. da auch noch alte Angaben meines Manns drin sind. Trotzdem, da ist irgendwie der Wurm drin.
Auf die mglw. entfallende Günstigerprüfung könnte ich schon verzichten.
Vielleicht habt Ihr da noch einen Tipp für mich...?miwe4: Wo finde ich Angaben zur WISO-Programmversion? - Es geht um die aktuelle Einkommenssteuererklärung, (d.h. fürs Jahr 2015), updates sind alle runtergeladen.
-
Man muss dann aber auf jegliche Günstigerprüfungen in diesem Zusammenhang verzichten.
Was ich ja auch schon schrieb ...
Auf die mglw. entfallende Günstigerprüfung könnte ich schon verzichten.
Ich würde das nicht machen. Wir bekämen in allen drei Varianten eine Erstattung, aber eben in unterschiedlicher Höhe. Diesen Vergleich hast Du dann eben nicht, das läßt sich wohl auch kaum manuell ausrechnen.
Ich weiß nicht, welchen Grund er hat, nicht elektronisch abzugeben. Aber wie schon gesagt, auch bei Eingabe eurer beider Daten und letztlich gewählter Einzelveranlagung muß er das nicht tun.Wo finde ich Angaben zur WISO-Programmversion?
Er meint, welches Programm und welche Jahresversion Du meinst, also z. B. WISO steuer:sparbuch 2016 oder 2015 ... oder steuer:start und das entsprechende Jahr.
-
entejens:
mein Mann hat als Selbständiger immer so komplizierte Umstände, dass er's diesmal von einem Steuerberater machen lassen will. Bei mir ist alles ziemlich geregelt und quasi immer gleich, deshalb mach ich grad dicke Backen beim Anblick der im Voraus berechneten Nachzahlung.
Jetzt versuch ich das nochmal von vorne *frust*
@miwe4 / ente: Es geht um das steuer:Sparbuch 2016 -
mein Mann hat als Selbständiger immer so komplizierte Umstände, dass er's diesmal von einem Steuerberater machen lassen will.
Das ist sicherlich ein gewichtiges Argument.
Aber warum laßt ihr dann nicht alles vom Steuerberater machen? Klar ist es eure Sache, aber die Option der gemeinsamen Veranlagung würde ich mir nicht von vornherein zerschießen ... -
Es geht um das steuer:Sparbuch 2016
[Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_move.gif]
-
Weiß ich, ob's funktioniert, wenn ich alles nochmal mache...?
"Planspielmodus" aktivieren und dann in der Formularansicht nachsehen.
-
Ich würde einem unerfahrenen Nutzer in diesem speziellen Fall eher zum Anlegen einer neuen Datei raten. Dann bringt man gar nichts durcheinander und kann auch alles miteinander vergleichen bzw. sogar mit Copy&Paste arbeiten.
-
Ich habe mich jetzt wirklich nochmal durch alles durchgewühlt - wundersamerweise ist jetzt eine Erstattung angekündigt, zwar deutlich unter der, die ich gewohnt bin, aber immerhin.
Nur scheint es wirklich unmöglich zu sein, die Einzelveranlagung OHNE die Erfassung der Daten des Ehepartners zu machen, was ich einfach nicht verstehe. Bei allem Bemühen dieser Software um Kundenfreundlichkeit (die es natürlich bedeutet, wenn man unter allen Umständen die Günstigerprüfung anbieten will) scheint dies mir über das Ziel hinauszuschießen. Ich arbeite etwa das 7. Jahr mit WISO, solange ich unverheiratet war, ohne je Probleme zu haben...
Weil mein Mann bei der gemeinsamen Erfassung letztes Jahr (und die Günstigerprüfung ergab übrigens, da wir etwa dasselbe verdienen, Einzelveranlagung) schlechte Erfahrung machte, gibt er seine Unterlagen ja dieses Jahr einem Steuerberater. Bei mir würde sich das nicht lohnen, weil es an sich einfach ist und mir das zu teuer wäre.
Habe ich vielleicht doch noch irgendeine Möglichkeit übersehen, die es mir DOCH erlaubt, mit diesem Programm ohne die Erfassung der Daten des Ehepartners meine Steuer zu erklären (ohne dass ich lüge und "ledig" angebe...)?
Bin noch immer ratlos... -
Art der Veranlagung = Einzelveranlagung von Partnern und die anschließende Frage nach Eingabe der Daten beider Partner verneinen.
Einfach auch mal die Programminformationen Zeile für Zeile durcharbeiten.
Ich würde dennoch zur einheitlichen Bearbeitung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten. So kann das eigentlich nur daneben gehen. Oder wie werden Sonderausgaben etc. verteilt?
-
Hi miwe, das genau ist ja mein Problem: Den von Dir geratenen Weg kann man wohl nur als EheMANN gehen, als Frau nicht!
-
Nein, dann bist Du der (die) Steuerpflichtige. Wie aber schon gesagt, eine neue (leere) Datei anlegen und von vorne anfangen.
-
Schon klar. Wird aber nicht mehr akzeptiert, sobald ich "verheiratet" anklicke. So stehts ja auch schon in der Eingabemaske "Steuerpflichtige Person (bei Ehepartnern: Ehemann)". Da kann ich noch so nachdrücklich auf Einzelveranlagung bestehen.
Es wundert mich, denn ich halte meine Situation nicht gerade für einen völlig exotischen Einzelfall. Kann es sein, dass diese Software noch auf so einer konservativen Rollenverteilung bei Ehepaaren basiert?
https://www.buhl.de/faqs.html?article=40
(findet man auf diese Anfrage denn auch irgendwo eine Antwort?)
Ich werde mein Glück mal bei der Hotline versuchen.
Danke trotzdem für all Eure Tipps - und solltet Ihr doch noch welche haben (ich schließe noch immer nicht aus, dass ich irgendetwas übersehen oder fehlinterpretiert habe): Gerne immer her damit!
Ich will noch nicht so schnell aufgeben!Wie aber schon gesagt, eine neue (leere) Datei anlegen und von vorne anfangen.
...Genau das hatte ich ja gestern Nacht getan! ...
-
Ich habe gerade noch einmal einen neuen Testfall 2015 mit fiktiven Daten verheiratet seit 2013 und Einzelveranlagung von Eheleuten Zeile für Zeile erstellt und mit einem Testversand erfolgreich versendet.Du machst da irgend einen Fehler. Du solltest mal bereinigte Screens zu Deinen Masken einstellen.
-
Vielen Dank für Deine Mühe, miwe4! Das lässt mich immerhin hoffen.
Bevor ich einen dritten Neuversuch starte (der zweite war wirklich komplett von vorne, keine Datenübernahme o.ä.), will ich morgen mal beim Support anrufen. Übrigens gelang es mir nicht, ein Support-Ticket einzureichen, weil ich in der Tat nicht weiß, wo und wie ich die verlangte Info zu der von mir verwendeten Programmversion finde (ich weiß nur windows 7, 64 bit), auch über die in der Maske angegebenen Pfade komme ich nicht weiter; ohne diese Angabe lässt sich das Ticket aber nicht abschicken.
Dass ich seit 2014 verheiratet bin und meine Probleme mit steuer:sparbuch 2016 habe, wird bzgl. Deines Testlaufs nicht der entscheidende Unterschied sein, oder? Hast Du es geschafft, als steuerpflichtige Person die (naja: eine) Ehefrau einzugeben? -