Verheiratet, getrennt veranlagt: Kann ich über WISO die Einkommensteuererklärung alleine ausfüllen?

  • Weil mein Mann bei der gemeinsamen Erfassung letztes Jahr (und die Günstigerprüfung ergab übrigens, da wir etwa dasselbe verdienen, Einzelveranlagung) schlechte Erfahrung machte, gibt er seine Unterlagen ja dieses Jahr einem Steuerberater. Bei mir würde sich das nicht lohnen, weil es an sich einfach ist und mir das zu teuer wäre.

    Welcher Art waren denn die schlechten Erfahrungen? Geld verschenkt?
    Und sind die Rahmenbedingungen bei euch beiden für 2015 sehr ähnlich, um nicht zu sagen fast identisch zu 2014, damit die Schlußfolgerung der schlechten Erfahrung so absolut gezogen werden kann?


    Und was man verdient, ist nur ein Punkt, das zu versteuernde Einkommen ist entscheidend (vielleicht hast Du ja auch das gemeint).


    Wie von mir und miwe4 schon empfohlen - wenn Dein Mann schon seine Steuererklärung nicht selber machen will, dann laßt wirklich den Fachmann ran, der weiß dann auch Tips und Tricks (legale natürlich), die der Normalbürger so eher nicht kennt. Eure Schlußfolgerung, daß sich das bei Dir nicht lohnen würde, bezieht sich ja nur auf Deine alleinige Steuererklärung, diese Schlußfolgerung kann aber nicht einfach auf eine mögliche gemeinsame übertragen werden.

  • Es gab wohl wirklich einen Fehler v.S. des Finanzamts, der sich zu seinen Ungunsten auswirkte. Er hatte aber leider eine Frist versäumt (ich glaub, eine Einspruchsfrist) und so ließ sich da nichts mehr machen. Der Steuerberater bestätigte beides.
    Was die Rahmenbedingungen angeht: Mein zu versteuerndes Einkommen ist gleich, das meines Mannes schwankt jedes Jahr, als Selbständiger verdient er natürlich je nach Aufträgen verschieden.
    Der Unterschied zwischen Verdienst und zu versteuerndem Einkommen ist mir aber auch in der Tat nicht klar.
    Wenn ich weiter solche Mühen habe, überlege ich mir wirklich, meine Unterlagen auch zum Steuerberater zu geben, aber die Gebühren dafür sind schon ein Wort (auch wenn Du Recht hast mit Deinem Einwand am Ende)...

  • Mein zu versteuerndes Einkommen ist gleich, das meines Mannes schwankt jedes Jahr, als Selbständiger verdient er natürlich je nach Aufträgen verschieden.

    Unter anderem dieses spricht eher dagegen, die Schlußfolgerung von einem Jahr einfach so ins andere zu übertragen. Genauso kann Dein Mann in dem einen Jahr gänzlich andere Beträge haben, die er steuerlich absetzen kann (z. B.die Fahrtzeugkosten des Fahrzeugs, das er für seine Tätigkeit nutzt), als im anderen Jahr (Benzinkosten sind ja ebenso nicht konstant wie die km-Zahl, die HU ist auch nur alle 2 Jahre, ...)


    Der Unterschied zwischen Verdienst und zu versteuerndem Einkommen ist mir aber auch in der Tat nicht klar.

    Simples Beispiel: Personen A und B (beide ledig und kinderlos) haben ein identisches Jahresbrutto von 40.000 €. Für beide greift die Werbungskostenpauschale (gesetzlich vorgeschrieben) in Höhe von 1.000 €. Beide kommen mit der Entfernungspauschale auf genau 1.000 € Werbungskosten (auch wenn das mathematisch so nicht möglich ist, aber es ist ja nur ein Beispiel, das der Verdeutlichung dient).
    Person A hat keine weiteren Kosten, die steuerlich absetzbar sind. Person B hat Fachliteratur im Wert von 400 € gekauft.
    Person A hat also ein zu versteuerndes Einkommen von 39.000 €, Person B eins von 38.600 €.
    Ich habs jetzt ganz simpel versucht, die Suche im Web hilft dazu bestimmt weiter. ;)


    Was die Kosten für den Steuerberater angeht, da habe ich keine Ahnung. Und selbst wenn man die jeweiligen Kosten für gemeinsame und getrennte Veranlagung kennt, kann man keine Empfehlung geben, weil man dafür ja die jeweilige Jahressteuerschuld kennen muß.
    Also entweder ihr macht es wie von Dir beschrieben (von vornherein getrennte Veranlagung) mit dem Risiko, Geld zu verschenken, oder gebts dem Steuerberater mit dem Punkt, daß die Kosten höher sind (die ja aber auch wieder steuerlich absetzbar sind). Tips dazu findest Du (oder besser ihr beide :P ) z. B. hier. Die Entscheidung kann euch eigentlich keiner abnehmen, zumindest keiner hier im Forum. ;(

  • Hallo liebe Profis,
    einen dicken Dank für all Eure Bemühungen um mein Anliegen! Ein paar Sachen hab ich dazugelernt (z.B. dass zu versteuerndes Einkommen gleich Verdienst minus Werbungskosten und andere Ausgaben ist) und Ihr habt dazu beigetragen, dass ich nicht irgendwann schreiend aus dem Zimmer renne und NIE wieder Steuer erklären will ^^ , sondern mich weiter durchbeiße. Hätte ja nie zu hoffen gewagt, dass mein Thread so viel Beachtung findet. (allerdings kenne ich auch kaum eine Frau, die alleine oder überhaupt ihre Steuererklärung selbst macht)
    Wenn's interessiert, poste ich, wie es weitergeht, wenn's was neues gibt. Dank miwe hab ich es immerhin geschafft, einen Formularausdruck meiner bisherigen Eingaben zu machen und die Prüfung ergab auch, dass es keine Widersprüche mehr gibt, allerdings steht bei meinem Mann auch überall 0,00 drin :/
    Guten Start in die neue Woche!

    • Offizieller Beitrag

    ... allerdings steht bei meinem Mann auch überall 0,00 drin.

    Angaben zum Ehegatten haben da doch rein gar nichts drin zu suchen, außer es wird die hälftige Aufteilung der Sonderausgaben etc. beantragt. ?(

  • Wenn's interessiert, poste ich, wie es weitergeht, wenn's was neues gibt.

    Dass wäre sehr schön, weil ja nicht nur der/dem Fragenden geholfen werden soll, sondern später auch der/dem Suchenden ... ;)


    außer es wird die hälftige Aufteilung der Sonderausgaben etc. beantragt.

    Sicher, aber ich vermute, daß @meliur damit jetzt wenig anfangen kann, was wiederum auch für einen Steuerberater sprechen würde.

  • ngaben zum Ehegatten haben da doch rein gar nichts drin zu suchen

    Ich denke wie das Eichhörnchen, aber da bin ich eben wieder bei meinem Ausgangsproblem.
    Nachvollziehen kann ich ja immerhin noch, dass das Programm diese Angaben braucht, wenn man die GÜnstigerprüfung haben will und so erst am Ende entscheiden kann, ob man einzeln oder zusammen veranlagt. Ich werde jetzt wohl doch meine Unterlagen auch zum Steuerberater tragen. Immerhin für den vorläufigen Elster-Ausdruck, den ich ihm geben kann, haben sich die Mühen gelohnt

  • Neues aus dem Hause "ich will meine Steuererklärung alleine schaffen, auch wenn ich Ehefrau bin":
    Vom Finanzamt hab ich auf die Bitte um Fristverlängerung hin erfahren, dass meine alte Steuernr. gelöscht wurde und eine neue gilt. Zwar wird es nicht ausdrücklich gesagt, aber ich schlussfolgere: Als Ehepaar wird man nur noch unter dem Namen des Ehemannes (naja, also: er ist als steuerpflichtige Person der Titelgeber) und einer gemeinsamen Steuernummer geführt. Für viele von Euch sicher nix Neues.


    Für mich schon - und ich bin erstaunt: Es lebe das Rollenklischee der 50er Jahre: Der Mann geht in die weite Welt und verdient allein die Kohle, damit die Frau sich ungeteilt dem Herd und der Kinderaufzucht widmen kann. Bei Lebenspartnerschaften, die vor der Steuer ja der Ehe gleichgestellt sein müssen, eiern die Gesetzgeber denn auch ziemlich rum mit der Regelung, wer von beiden dann der Chef, also steuerpflichtige Person ist (Zit. WISO-Randerläuterung):
    Reihenfolge bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
    Eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Steuererklärung müssen als "Steuerpflichtigen" angeben:

    Den Partner, der nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens zuerst kommt.
    Bei Namensgleichheit entscheidet die alphabetische Reihenfolge des Vornamens.
    Ist auch der identisch, der ältere der Partner.


    Die erste Erkenntnis erklärt mir zumindest, warum ich mir an der Plausibilitätsprüfung der Software die Zähne ausgebissen habe :pinch:

    • Offizieller Beitrag

    Vom Finanzamt hab ich auf die Bitte um Fristverlängerung hin erfahren, dass meine alte Steuernr. gelöscht wurde und eine neue gilt.

    Darüber bekommt man üblicherweise eine Mitteilung, die Dir auch zugegangen sein sollte.


    Wie sollten zwei Einkommensteuererklärungen unter derselben Steuernummer bearbeitet werden?


    Es kann übrigens auch sein, dass der Ehemann ebenfalls für Zwecke der Einzelveranlagung zur ESt eine neue Steuernummer zugeteilt bekommt bzw. bekommen hat. Das ist von FA zu FA verschieden, hat aber durchaus seinen Sinn.


    Und die kritisierten Zuordnungen regeln nur die einheitliche Zuständigkeit in den Finanzämtern. Irgendwie muss man ja die Zuständigkeit verwaltungsintern regeln.

  • Und die kritisierten Zuordnungen regeln nur die einheitliche Zuständigkeit in den Finanzämtern. Irgendwie muss man ja die Zuständigkeit verwaltungsintern regeln.

    Tja - aber es bleibt eine Diskrimierung von verheirateten Frauen bei Zusammenveranlagung gegenüber nicht verheirateten Frauen bei Zusammenveranlagung. Wie wird denn hier die rein interne Zuordnung bei den Finanzämtern geregelt? Das ist doch nur "das haben wir schon immer so gemacht, also machen wir es weiter so". Ein privater Arbeitgeber würde hier wegen Diskriminierung eine satte Strafe an jede Mitarbeiterin zahlen müssen! Es sollte langsam aber sicher auch in den Köpfen der Finanzverwaltung verankert sein, dass es in Zeiten der Datenverarbeitung und der Steuer-ID andere Möglichkeiten gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Es sollte langsam aber sicher auch in den Köpfen der Finanzverwaltung verankert sein, dass es in Zeiten der Datenverarbeitung und der Steuer-ID andere Möglichkeiten gibt.

    Und wie sollte man nach einer Steuer-ID die Zuständigkeit regeln? Wohlgemerkt bei getrennten Zuständigkeiten von Bearbeitern für reine Arbeitnehmereinkünfte und Gewinn-/Überschusseinkunftsarten? Ich kenne immer noch keine bessere Möglichkeit, als innerhalb der Gruppierungen nach Alphabetischer Reihenfolge.


    Ist keine andere (willkürliche) Regelung als es die UEFA mit den Drittplazierten der EM macht. Eine Regelung muss es geben und es wird immer welche geben, die sich benachteiligt fühlen. Da ist es gleichgültig, wie man es macht. Es wird immer Beschwerden geben.


    Ach so, und das ganze dann bitte auch noch bundeseinheitlich. Wo doch noch nicht einmal alle Bundesländer dieselbe Software nutzen.


    Muss auch mal gut sein mit dem ewigen Gefühl der Benachteiligung. Da haben sich wirklich ganze Generationen den Kopf drüber zerbrochen. Alphabetisch mit Unterregelungen klappt und ist zumindest für jeden verständlich und vermittelbar.


    Und:
    Was bringt die Diskussion nach der Randbemerkung der TE denn jetzt in Sachen der reinen Fragestellung? Nicht und wieder ein Endlosthread mehr. Also vielleicht einfach mal bei der eigentlichen Fragestellung im Eingangspost bleiben.

  • Ich kenne immer noch keine bessere Möglichkeit, als innerhalb der Gruppierungen nach Alphabetischer Reihenfolge.

    Alphabetisch mit Unterregelungen klappt und ist zumindest für jeden verständlich und vermittelbar.

    Alphabetisch mit Unterregelungen - so wie z. B. bei unverheirateten Paaren - wäre ja auch gut. Aber nicht alphabetisch mit dem strikten Votum Ehemann zuerst. Das ist das, was ich moniere. Damit wird eine inzwischen doch wirklich altertümliche Regelung zementiert und die Ehefrau zum blioßen Anhängsel des Mannes gemacht. Fällt dir als (vermutlich) Mann wahrscheinlich einmal auf, weil es ja schon immer so war...


    Was bringt die Diskussion nach der Randbemerkung der TE denn jetzt in Sachen der reinen Fragestellung?

    Diese Thema hat die TE selber gebracht (siehe Beitrag Nr. 28). Ich gebe miwe4 nur insofern Recht, als die Diskussion nur am Rande mit der Ausgangsfrage zu tun hat (weil nämlich der Mann an erster Stelle steht, hat die TE streng nach den Ausfüllanleitungen der Finanzverwaltung sich immer an zweiter Stelle eingegeben und damit kein "gescheites" Ergebnis erzielt.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Thema hat die TE selber gebracht (siehe Beitrag Nr. 28).

    Sagte ich doch:

    Was bringt die Diskussion nach der Randbemerkung der TE denn jetzt in Sachen der reinen Fragestellung?


    Aber nicht alphabetisch mit dem strikten Votum Ehemann zuerst. Das ist das, was ich moniere. Damit wird eine inzwischen doch wirklich altertümliche Regelung zementiert und die Ehefrau zum bloßen Anhängsel des Mannes gemacht. Fällt dir als (vermutlich) Mann wahrscheinlich einmal auf, weil es ja schon immer so war...

    Weil alle Vordrucke und Systematiken der Programme darauf abgestimmt sein müssen. Da gab es schon vor 30 Jahren Petitionen zu und Arbeitsgemeinschaften haben sich den Kopf zerbrochen, dem Wunsch der "Anhängsel" gerecht zu werden. Aller Einsatz ohne jeglichen Erfolg.

  • Genau - das haben wir schon immer so gemacht und es wäre noch schöner, wenn jetzt nach 30 Jahren auf einmal alles geändert werden soll ....
    Von jedem Selbstständigen, jeder Firma wird von staatlichen Stellen verlangt, dass diskriminierende Vorgaben und Formulare geändert werden, aber doch nicht in der Finanzverwaltung! Wo lebst du?
    Es ist diskriminierend, wenn die Ehefrau nur aufgrund der Tatsache, dass sie Ehefrau und nicht Partnerin in er einer Lebenspartnerschaft ist, das "zweite Rad am Wagen" ist ohne Chance, als die Steuerpflichtige anerkannt zu werden. Deine Argumente waren vor 30 Jahren noch akzeptabel, weil die Datenverarbeitung in den Kinderschuhen steckte gegenüber heute. Was bei nicht verheirateten Paaren geht, ist doch wohl auch bei Verheirateten Paaren möglich.


    Und damit Klinke ich mich aus - alle weiteren Diskussionen sind müßig solange Totschlagargumente kommen

    • Offizieller Beitrag

    Wo lebst du?

    In Leben und in der Praxis.

    Deine Argumente waren vor 30 Jahren noch akzeptabel, weil die Datenverarbeitung in den Kinderschuhen steckte gegenüber heute.

    Du kennst Dich in der Datenverwaltung der Finanzverwaltung ja offensichtlich sehr gut aus.

    Und damit Klinke ich mich aus - alle weiteren Diskussionen sind müßig solange Totschlagargumente kommen

    Ist dann wohl auch besser so, zumal alles, wie bereits ausgeführt, mit der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun hat.


    Dann schließe ich hier mal.

  • Hallo zusammen,


    weil ich mir letztes Jahr die Zähne ausgebissen hatte bei dem Versuch, als Inzwischen-Ehegattin meine Steuererklärung weiterhin eigenständig (d.h. ohne Erfassung der Daten meines Mannes als Steuerpflichtigem) auszufüllen und nach einigen hilfreichen Hinweisen von Euch angekündigt hatte, Euch auf dem Laufenden zu halten - voilà meine Fortsetzung:


    Letztes Jahr (also 2016, bzgl. der Steuererklärung für 2015) habe ich die Unterlagen dann tatsächlich zusammen mit denen meines Mannes dem Steuerberater übergeben, weil ich irgendwann nicht mehr weitergekommen war. Der - das freute mich ja immerhin - bei mir nichts zu korrigieren hatte und dessen Prüfung ergab, dass Einzelveranlagung tatsächlich für uns die günstigste Variante ist.
    Weil damals die Frist für eine Kündigung des WISO-Abos schon abgelaufen war, habe ich mich diesmal nochmal drangemacht und einen neuen Versuch gestartet - und auch nochmal die Tipps von Euch berücksichtigt.
    Und siehe - es hat geklappt! Ohne Erfassung der Daten meines Mannes, das Programm akzeptierte diesmal verheiratet, Einzelveranlagung, KEINE Erfassung BEIDER Ehepartner, mit der durch den Berater letztes Jahr als am günstigsten ermittelten Steuerklasse 4. Und mit der neuen Steuernummer. YEAH. Aso kündige ich das Abo mal weiterhin nicht...


    Natürlich: Angesichts des schwankenden Einkommens meines selbständigen Mannes wäre eine Günstigerprüfung jedes Jahr interessant, aber erfahrungsgemäß halten sich bei ihm die Schwankungen in einem überschaubaren Rahmen, und deshalb verzichte ich darauf. Andernfalls könnte ich die WISO-Software nicht mehr nutzen und wäre dann doch auf einen Steuerberater angewiesen, der mich in jedem Fall mehr als 30 € kostet, ohne dass sicher ist, dass er mir mehr "rausholt"...


    Viele Grüße und vielen Dank nochmal!