PKW-Überlassung an Dritte, Berechnung Privatentnahme

  • Das Fahrzeug, welches zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit genutzt wird, gehört einer anderen Person. Für die Nutzung des PKWs wurde ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Das Fahrzeug wurde zur unentgeltlichen Ausübung einer selbständigen Tätigkeit und zur freien Verfügung überlassen. Dafür müssen Pflichten der Haltung, der Versicherung und alle anfallenden Kosten übenommen werden.


    Für die Ermittlung des privaten Anteils wurde ein Fahrtenbuch erstellt, was steuerlich nicht anerkannt wird, wegen Ungenauigkeiten bei Geschäftspartnern und Ort der Verrichtung. Der PKW wird fast ausschließlich (zu 97%) beruflich in selbstständiger Tätigkeit genutzt. Die privaten Kilometer sind klar erkennbar.


    Da das Fahrzeug nicht im Bertriebsvermögen verankert ist, kann wohl keine 1%-Regel angesetzt werden.


    Wie wird nun der Privatanteil ermittelt?


    Das Fahrtenbuch wurde trotzdem mit zur Berechnung herangezogen. Statt eines 3%gen privaten Anteils wurde ein bedeutend höherer Anteil als Privatanteil angesetzt, der noch unter der 1%Regel liegt. Ist das der gängige Weg, wenn diese Konstellation vorliegt?