Wie wird das Jahr geprüft?

  • Ich benutze schon seit Jahren den WISO HV, und hatte bisher immer gedacht ich mach alles korrekt.
    JEtzt hat mir ein neuen Eigentümer, seines Zeichens Steuerprüfer, eine Kassenprüfung so auseinandergenommen das ich nicht mehr sicher bin, was ich eigentlich tue....


    Daher die Frage: wie überprüft ihr denn die Jahresbuchhaltung auf Korrektheit ? Gibt es da eine anerkannte, übersichtliche Vorgehensweise um nicht jede Einzelbuchung gegenprüfen zu müssen ?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Frage: Was ist "dein" Buchungsfehler ? Nicht Beachtung der Teilungserklärung/Beschlüsse hinsichtlich des Umlageschlüssels ?


    Kontrolliere die Buchungen auf den Einzelkonten, gibt es besondere Kosten, Abweichungen oder wurde ein falsches Konto bebucht ?


    Stimmt der Finanzstatus ?

  • Ich hatte keinen Buchungsfehler, man hat allerdings als Aussenstehender keine Kontrolle über die Buchungen gehabt.
    Wenn man nicht sämtliche Kontobewegungen der Finanzkonten innerhalb der Buchhaltung abbildet, dann differieren diese natürlich.
    Mir war das immer egal...der Steuerexperte hat sich daran gestört und meinte eben: und wie soll ich jetzt die Richtigkeit bestätigen,
    wenn es keine Kontrollübersicht gibt ?


    Stellst Du am Jahresanfang alle Konten auf Null, inkl. den Anfangswerten der Finanzkonten ??


    Oder ein Beispiel: aus einem Versicherungsfall gab es eine Gutschrift für Stromkosten, der Versicherer schickte einen Scheck. Davon blieben ca. 60 Euro für die Gemeinschaft "hängen". Das hatte ich nicht als Sondereinnahme verbucht, sondern nur auf dem Girokonto belassen. Fand ich einfacher ... scheint aber ein Fehler zu sein ...


    Da ich nicht mit offenen Posten arbeite, habe ich z.B. auch die Nebenkostenabrechnungsbeträge aus dem Vorjahr nicht verbucht...wohin auch ? Das sind doch keine Ausgaben oder Einnahmen, sondern Positionen die aus dem Vorjahr offen waren. HAt aber doch im aktuellen Jahr nix zu suchen ?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

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  • Bitte schau mal in den nachstehenden Link:


    http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=270550606&ATOZ=J&KEYWORDID=5145


    Ganz wichtig : Punkt 1 und Punkt 6


    Im Finanzstatus gibst du den Anfangsbestand des Bankkontos an, zuzüglich der Einnahmen im WJ, abzüglich der Ausgaben im WJ = Ergebnis muss Endsaldo lt. Kontoauszug sein. Somit hast du eine Kontrolle, ob alle Einnahmen und Ausgaben des Bankkontos erfasst wurden.


    Buchtipp : Jahres- und Wohngeldabrechnung in der WEG


    https://shop.haufe.de/prod/jah…geldabrechnung-in-der-weg

  • Danke für die Hilfestellung !


    Ich verstehe das man alle Buchungen welche das WEG Konto betreffen, auch korrekt verbuchen sollte ... aber ist das nicht theoretischer Natur ?
    Ein Beispiel: im Februar zahle ich die Rechung für den Schornsteinfeger.
    Diese Kosten buche ich aber eigentlich gar nicht im WISO HV ein, sondern der Betrag wird an die externe Heizungsabrechnungsfirma gemeldet, welche ihn dann in ihrer Jahresabrechnung ( die dann erst im Folgejahr eintrifft) ausweist.


    Somit habe ich zwar eine Ausgabe vom Girokonto ... aber wie sollte man dies verbuchen , damit der Girokontoendbestand auch korrekt mit dem Kontobestand der Verwaltungssoftware ist ? Mag blöd klingen - aber wenn ich es NICHT buche, erscheint mir das übersichtlicher...

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Guten Morgen,


    Ich glaube, wenn dein Eigentümer, der Steuerprüfer ist, Probleme mit der Abrechnung hat..ist etwas schiefgelaufen.


    Die Gesamt- und die Einzelabrechnung muss vollständig, übersichtlich und für jeden einzelnen Eigentümer auch ohne Inanspruchnahme von sachverständigen Fachleuten nach­vollziehbar sein.


    Mein Rat: verbuche alle Ein- und Ausgaben, so dass auch deine Finanzkonten stimmen und eine Prüfung, auch durch dich, einfach ist. Da du seit Jahren mit dem HV arbeitest, hast du dich sicherlich auch mit der Kontenstruktur der Umlagekonten etc. beschäftigt Diagramm.pdf

  • Hmm...ok, ich sehe den Fehler ein. Zu viel vereinfacht....


    Trotzdem, folgendes Beispiel:


    * Heizungswartung im Januar: 225 Euro . Buche ich das nach Ausgabezeitpunkt 15.1. von Hauskonto an 4510 Wartung Heizanlage, und gebe den Betrag an den externen Abrechnungsdienst zum Jahresende weiter .... dann müsste ich doch, um das Konto richtig zu entlasten, auch eine HK-Abrechnung ausgeben ? Also selber eine, plus die vom Dienstleister Minol.
    Das war eigentlich mein Bestreben, keine eigene HK Abrechnung zu machen. Sondern, den Gesamtbetrag von 8544 Euro, welche alle HK Kosten beinhaltet und von Minol ausgewiesen sind, auf die Eigentümer zu verteilen. Hat auch immer sauber geklappt.
    Oder gibts da einen Trick, wie man die angesammelten HK Konten irgendwie sinnvoll "entlastet" gegen die externe Gesamtabrechnung ??

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Du musst vorgehen, wie ich es in "Kaltwasser und Kanalabrechnung durch externen Messdienst" beschrieben habe. Alle Konten, die Du dem Ablesedienst gemeldet hast, am 31.12. durch "Rückeinnahme" auf Null stellen. Die Endsummen dieser Konten (Brennstoffkosten, Heizungswartung, Schornsteinfeger, Gebühren Ablesedienst etc.) dann am 31.12 als Ausgabe beim Konto 4599 buchen. Diese Kosten verteilst Du dann laut Abrechnung (des Ablesedienstes) auf die Eigentümer. Buchungskonto: Verrechnungskonto (siehe Beitrag Cowgirl).