Hallo zusammen,
für meine GbR verlangt das Finanzamt nachträglich ein detailliertes Anlagenverzeichnis und weist darauf hin, dass Computer mit 3 Jahren und Handys mit 5 Jahren Nutzungsdauer angesetzt werden.
Nun habe ich im Anlageverzeichnis drei Smartphones und zwei Tablets mit 2 bzw. 3 Jahren Nutzungsdauer, die in den letzten Jahren so bereits linear abgeschrieben wurden.
Für uns ist es beruflich notwendig, die Geräte mindestens alle 2-3 Jahre zu tauschen, um unsere Dienstleistungen im Internetbereich auch immer auf aktuellen Geräten zu testen.
Akzeptiert das Finanzamt mit einer solchen Begründung die kürzere Abschreibungsdauer?
Welche Konsequenzen hat es, wenn das Finanzamt das nicht akzeptiert?
Kann ich die Abschreibungsdauer in Wiso Steuer Sparbuch einfach nachträglich ändern und die bisherigen Abschreibungsbeträge werden im laufenden Jahr automatisch korrigiert?
Vielen Dank.