Abschreibungsdauer nachträglich ändern?

  • Hallo zusammen,


    für meine GbR verlangt das Finanzamt nachträglich ein detailliertes Anlagenverzeichnis und weist darauf hin, dass Computer mit 3 Jahren und Handys mit 5 Jahren Nutzungsdauer angesetzt werden.


    Nun habe ich im Anlageverzeichnis drei Smartphones und zwei Tablets mit 2 bzw. 3 Jahren Nutzungsdauer, die in den letzten Jahren so bereits linear abgeschrieben wurden.


    Für uns ist es beruflich notwendig, die Geräte mindestens alle 2-3 Jahre zu tauschen, um unsere Dienstleistungen im Internetbereich auch immer auf aktuellen Geräten zu testen.


    Akzeptiert das Finanzamt mit einer solchen Begründung die kürzere Abschreibungsdauer?


    Welche Konsequenzen hat es, wenn das Finanzamt das nicht akzeptiert?
    Kann ich die Abschreibungsdauer in Wiso Steuer Sparbuch einfach nachträglich ändern und die bisherigen Abschreibungsbeträge werden im laufenden Jahr automatisch korrigiert?


    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    für meine GbR verlangt das Finanzamt nachträglich ein detailliertes Anlagenverzeichnis

    In welchem Zusammenhang? Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung i.S. § 164 Abs. 1 AO?

    Für uns ist es beruflich notwendig, die Geräte mindestens alle 2-3 Jahre zu tauschen, um unsere Dienstleistungen im Internetbereich auch immer auf aktuellen Geräten zu testen.

    Spielt eher keine Rolle, da die Geräte dann ja nicht verschlissen sind und ggf. anderweitig Verwendung finden oder eben veräußert werden.

    Akzeptiert das Finanzamt mit einer solchen Begründung die kürzere Abschreibungsdauer?

    M.E. eher nein.

    Kann ich die Abschreibungsdauer in Wiso Steuer Sparbuch einfach nachträglich ändern und die bisherigen Abschreibungsbeträge werden im laufenden Jahr automatisch korrigiert?

    Keine Ahnung, ich möchte es allerdings bezweifeln.

  • In welchem Zusammenhang? Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung i.S. § 164 Abs. 1 AO?


    Im Zusammenhang der Steuererklärung /EÜR 2015.


    Dann ist es wohl das Beste, einmal direkt beim FA nachzufragen.


    Was ich anderweitig gelesen habe, lässt sich die Dauer ändern, allerdings wird dann lediglich der Restbuchwert auf die neue Nutzungsdauer verteilt, die bisherigen Abschreibungen bleiben unverändert.

    • Offizieller Beitrag

    Was ich anderweitig gelesen habe, lässt sich die Dauer ändern, allerdings wird dann lediglich der Restbuchwert auf die neue Nutzungsdauer verteilt, die bisherigen Abschreibungen bleiben unverändert.

    Richtig. Rückwirkende Änderung nur bei Vorbehalt der Nachprüfung oder unrichtigen Angaben.