Anlagevermögen nach KfW Förderung kürzen

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem, daß ich ohne Hilfe im WISO Sparbuch EÜR so nicht sinnvoll gebucht bekomme. Ich hoffe Ihre könnt mir einen Tipp dazu geben.


    Ich habe im August 2015 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen und die Anschaffungskosten (z.B. 20000 EUR netto) in der EÜR als Anlagevermögen angelegt. Daraufhin habe ich korrekterweise einen Wert für die anteilige Abschreibung in der EÜR für 2015 gehabt (hier 417 EUR, Restwert 19583 EUR). Gleichzeitig hatte ich einen Antrag auf Förderung der Anlage nach KfW-Programm 275 gestartet - dies geht erst NACH Inbetriebnahme.


    Erst jetzt zum 31.3.2016 wurde mir eine Förderung in Höhe von z.B. 2000 EUR bewilligt und ausgezahlt. Jetzt müsste ich also den Restwert der Photovoltaikanlage zum Stichtag der Förderung auf 17583 EUR kürzen, damit die jährlichen Abschreibungen entsprechend niedriger ausfallen. Nur kann ich weder das Anlagevermögen nachträglich im Wert ändern, noch erlaubt mir die Software ein zusätzliches Anlagevermögen mit negativem Betrag und identischer Restlaufzeit anzulegen. Bevor ich jetzt versuche, das Anlagevermögen zum Restwert von 19583 EUR zu "verkaufen" und anstattdessen ein neues mit 17853 EUR anzulegen (was ja komplett falsch wäre, und noch andere Konsequenzen hätte), wollte ich hier im Forum mal nachfragen, ob es eine korrekte Lösung in der WISO Sparbuch EÜR dazu gibt.


    Danke schon mal und Grüße,
    LLSmurf

  • Vielen Dank, miwe4, für Deinen Link. Die theoretischen Grundlagen decken sich ja genau mit meinen Erwartungen. Das Beispiel sieht auch so aus, wie ich das erwartet habe.


    Ich habe jetzt den Zuschuss so wie im Beispiel unter dem Link gebucht, nur habe ich dann das Problem, daß so eine Buchung wie unter dem Beispiel im Link sich lt. der Sparbuch Software nicht auf das Anlagevermögen auswirkt: "Erfassung von Anlagegütern / Sie möchten eine Buchung auf ein Anlagekonto bzw. auf ein Konto des besonderen Umlaufvermögens speichern. Die Erfassung von Anlagegütern und besonderem Umlaufvermögen sollte aber besser über die Punkte zum Betriebsvermögen erfolgen. Dort können gleich die Abschreibungsverläufe erfasst werden. Buchungen, die Sie nur in der Buchungsmaske erfassen, können nicht automatisch mit dem Betriebsvermögen abgeglichen werden. Möchten Sie die Buchung trotzdem speichern?"


    Ich kann dann also quasi nur dort bzw. zusätzlich eine Sonder-AfA oder eine AAfA machen. Und genau da beißt es dann bei mir in der Verwendung der Software aus :(
    Meine Vorstellung wäre es dann, dort eine AAfA über den Betrag des Zuschusses anstatt der manuellen Buchung gegen das Anlagevermögen einzutragen. Würde das passen?


    Danke & Gruß,
    LLSmurf


    PS: ja, ich werde mich parallel zu dieser Frage auch versuchen in dem Thema etwas weiträumiger fortzubilden ;-), da es mich stört, daß ich solche vermutlich simplen Fragen nicht selbst beantworten kann. Häätest Du einen Tipp, womit ich da anfange?

    • Offizieller Beitrag

    Meine Vorstellung wäre es dann, dort eine AAfA über den Betrag des Zuschusses anstatt der manuellen Buchung gegen das Anlagevermögen einzutragen. Würde das passen?

    M.E. auf gar keinen Fall, da insoweit sogar gegensätzliche Auswirkung. Du würdest genau des Gegenteil erreichen.



    PS: ja, ich werde mich parallel zu dieser Frage auch versuchen in dem Thema etwas weiträumiger fortzubilden ;-), da es mich stört, daß ich solche vermutlich simplen Fragen nicht selbst beantworten kann. Häätest Du einen Tipp, womit ich da anfange?

    Vielleicht mal bei der VHS reinschauen. Oder im Forum und im Netz einfach viel lesen.

  • Dann bleibt immer noch die Frage, wie buche ich das im Sparbuch EÜR korrekt?


    Hier im Forum viel lesen, um was zu lernen, ist leider nicht sehr hilfreich, weil die Fagen oft nicht konkret beantwortet werden, oder die Antworten nur aus (für mich) kryptischen Vorschlägen bestehen :(
    Also doch lieber außerhalb vom Forum anfangen - das übliche Problem bei Leuten wie mir: Abitur, Mathe und Informatik studiert, aber von einfachem "Rechnen" keine Ahnung...


    Danke für die Hilfestellung,
    LLSmurf

  • Hier im Forum viel lesen, um was zu lernen, ist leider nicht sehr hilfreich,

    moin,


    dennoch können Links oder Stichworte oft sehr hilfreich u. erhellend sein.
    So heißt es z.B. hier

    Zitat

    Im Gegensatz zu den Zuschüssen ist die Investitionszulage steuerfrei. Sie mindert daher auch nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.

    Nachtrag:


    auch lesenswert

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

    • Offizieller Beitrag

    dennoch können Links oder Stichworte oft sehr hilfreich u. erhellend sein.
    So heißt es z.B. hier

    siehe #2https://www.buhl.de/wiso-softw…?postID=303637#post303637


    Was hat die Investitionszulage mit dem hier im Thread relevanten KfW-Zuschuss zu tun? ?(