Hallo,
ich habe mit Bezug auf SAMMs Ausarbeitung zu dem IST-/Soll-Versteuerungs/EÜR-Bug folgende Fragen, vor folgendem Hintergrund:
Gründung aktuell, EÜR, IST-Besteuerung und USt-Abführung geplant (wegen hoher Anfangs-Investitionen mit VSt.), ca. 200 Belege bereits korrekt verbucht über zwei Konten Zahlungsabwicklung verbucht ("Bank/online" und "Verrechnung")
1) wenn ich IST Besteuerung beim FA wähle muss ich ja den Haken bei ER und AR identisch setzen? Oder könnte ich IST Besteuerung bei AR und Soll-Besteuerung bei ER machen? (...Vermutlich eher nicht...)
2) wenn ich den haken bei AR und ER gesetzt habe betrifft mich der Bug nicht?
3) Das FA hat vorgeschlagen alle Belege der Vorgründung aus 2015 und 2016 in den ersten Monat (Gründungsmonat in 2016) zu nehmen um nicht 6 oder 7 USTVA nachziehen zu müssen. Soweit ich das testen konnte, muss ich dafür bei IST-Besteuerung gar nichts an den Belegen ändern, sondern einfach nur alle Zahlungsdaten einheitlich z.B. auf 01.06.2016 setzen - korrekt?
4) Wie bucht Ihr bei IST-Versteuerungen Zahlungen mit der Kreditkarte? Transaktionsdatum? Rechnungsdatum? Buchungsdatum auf der Karte? Buchungsdatum von Mastercard zum Stichtag (15. d.M.) oder die Tatsächliche Wertstellung auf dem Girokonto (ca. 19. d.M.)
Danke schön,
Holger